Heilpraktikerfortbildungen - Praxishygiene
Donnerstag, 06. Juni, 19:00 Uhr
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21:00 Uhr
Online Seminar Zoom
Referent: Dr. rer. nat. Udo Brand, HP und Diplom Biologe
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
Samstag, 08. Juni, 09:00 Uhr
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18:00 Uhr
Hessisches Fachseminar für Naturheilkunde e. V. in den Räumen der Hessischen Heilpraktikerschule Rhein-Main, Geheimrat-Hummel-Platz 4 (gegenüber DRK), 65239 Hochheim/Main, Telefon: 06146–90 99 043
Referenten: Dr. rer. nat. Udo Brand, HP und Diplom-Biologe & Klaus Wolfenstädter, HP und Hygienetechniker
08.6.2024 HYGIENE WISSEN für Heilpraktiker, Block N Teil 1
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Dr. rer. nat.Udo Brand
22.06.2024 HYGIENE-WISSEN für Heilpraktiker, Block N Teil 2
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Klaus Wolfenstädter
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Dr. rer. nat.Udo Brand
22.06.2024 HYGIENE-WISSEN für Heilpraktiker, Block N Teil 2
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Klaus Wolfenstädter
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
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Mittwoch, 12. Juni, 16:00 Uhr
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20:15 Uhr
Online-Seminar
Dozent(en) Susanne Vollmer
Der Hygieneplan – ein Fass ohne Boden?
Keine Angst. Dieses Online Seminar gibt unter anderem einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, bauliche Gegebenheiten und Ausstattungsanforderungen der Praxisräume.
Der mögliche Inhalt des Hygieneplans wird ausführlich besprochen, unterstützt durch Tipps aus und für die Praxis sowie ein zur Verfügung gestelltes Blankoformular ermöglicht die sofortige Umsetzung weiter
Keine Angst. Dieses Online Seminar gibt unter anderem einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, bauliche Gegebenheiten und Ausstattungsanforderungen der Praxisräume.
Der mögliche Inhalt des Hygieneplans wird ausführlich besprochen, unterstützt durch Tipps aus und für die Praxis sowie ein zur Verfügung gestelltes Blankoformular ermöglicht die sofortige Umsetzung weiter
Samstag, 22. Juni, 09:00 Uhr
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18:00 Uhr
Hessisches Fachseminar für Naturheilkunde e. V. in den Räumen der Hessischen Heilpraktikerschule Rhein-Main, Geheimrat-Hummel-Platz 4 (gegenüber DRK), 65239 Hochheim/Main, Telefon: 06146–90 99 043
Referenten: Dr. rer. nat. Udo Brand, HP und Diplom-Biologe & Klaus Wolfenstädter, HP und Hygienetechniker
08.6.2024 HYGIENE WISSEN für Heilpraktiker, Block N Teil 1
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Dr. rer. nat.Udo Brand
22.06.2024 HYGIENE-WISSEN für Heilpraktiker, Block N Teil 2
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Klaus Wolfenstädter
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Dr. rer. nat.Udo Brand
22.06.2024 HYGIENE-WISSEN für Heilpraktiker, Block N Teil 2
(Sachkundenachweis 2, 4-tägiger 40-Stunden-Kurs), Ref.: Klaus Wolfenstädter
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
Samstag, 22. Juni, 09:00 Uhr
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18:00 Uhr
Online Seminar Zoom
Referent: Dr. rer. nat. Udo Brand, HP und Diplom Biologe
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
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Samstag, 14. September, 09:00 Uhr
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19:00 Uhr
Hessisches Fachseminar für Naturheilkunde e. V. in den Räumen der Hessischen Heilpraktikerschule Rhein-Main, Geheimrat-Hummel-Platz 4 (gegenüber DRK), 65239 Hochheim/Main, Telefon: 06146–90 99 043
Ref.: HP Klaus Wolfenstädter
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
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Samstag, 14. September, 10:00 Uhr
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14:00 Uhr
ONLINE-Seminar
Referentin: Lena Ewald QM-Management
Hygieneplan - individuell und praxisbezogen ausarbeiten
weiter
Mittwoch, 18. September, 09:00 Uhr
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18:00 Uhr
Hessisches Fachseminar für Naturheilkunde e. V. in den Räumen der Hessischen Heilpraktikerschule Rhein-Main, Geheimrat-Hummel-Platz 4 (gegenüber DRK), 65239 Hochheim/Main, Telefon: 06146–90 99 043
Ref.: HP Klaus Wolfenstädter
Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in der Heilpraktikerpraxis erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.
Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden:
Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*)
(* = Auszüge aus Gesetzestext) weiter