Berufsbild des Heilpraktikers

Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik ...
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Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen. ...
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Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie die notwendige Sorgfalt walten lassen. Die notwendige Aufklärung und Sorgfalt bei der Diagnosestellung, Therapie und  ...
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In der Bundesrepublik Deutschland gehört es zu den wesentlichen Freiheitsrechten eines jeden Bürgers, dass er in seiner Berufswahl und Berufsausübung frei ist ( Artikel 12 Abs. 1 u. 2 des Grundgesetzes ), soweit nicht ein Gesetz eine Einschränkung darstellt. ...
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Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie die notwendige Sorgfalt walten lassen. Die notwendige Aufklärung und Sorgfalt bei der Diagnosestellung, Therapie und  ...
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Der FDH ist der größte und älteste Berufsverband für Heilpraktiker in Deutschland. Mit weit über 7.000 Kolleginnen und Kollegen ist er in allen 16 Bundesländern mit einzelnen Landesverbänden vertreten, außerdem wird der Bundesverband mit Sitz in Bonn geführt. Mitglieder des FDH können ausschließlich zugelassene Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit voller Zulassung werden. Eine Aufnahme für in Ausbildung befindliche Schüler ist nicht möglich.

Bei Interesse für eine Mitgliedschaft, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landesverband in Ihrem Bundesland oder senden uns eine Anfrage unter der Rubrik "Mitglied werden".