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Was Sie wissen sollten – bevor Sie zur Landtagswahl in Ihrem Bundesland gehen weiter
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FDH hatte namens des DDH angefragt
BMG äußert sich zur Homöopathie
FDH hatte namens des DDH angefragt
Die Debatte über die Rolle der Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen wird seit Jahren geführt – mal mehr und mal weniger heftig. Einen Höhepunkt erreichte sie unter dem SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Dezember 2021 bis Mai 2025) in Form eines Gesetzesentwurfs. Dieser sah vor, Homöopathie (und anthroposophische Medizin) als Satzungsleistungen der GKV zu streichen. Dieses Vorhaben wurde besonders in der Öffentlichkeit abgelehnt. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) hat sich zusammen mit den anderen Mitgliedsverbänden des Dachverbandes Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) sehr früh engagiert. Mit Stellungnahmen an die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger wurde aufgezeigt, welche negativen Folgen es besonders für Patienten und auch Behandler hätte, wenn der Status quo der homöopathischen Arzneimittel aufgekündigt würde. Auch in der Öffentlichkeit regte sich heftiger Widerstand; letztendlich wurde der Passus aus dem Gesetzgebungsverfahren genommen. Doch die Diskussion gärte auf politischer Ebene weiter, es gab bei den Parteien SPD und Grüne entsprechende Anträge. Ende letzten Jahres gewann das Thema erneut an Intensität durch Äußerungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Homöopathie aus dem Leistungsspektrum der GKV zu streichen.
Daraufhin hat der FDH namens des DDH einen offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geschrieben; darin die (historisch) wichtige Rolle der Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen dargestellt sowie die negativen Folgen, sollte sie aus dem therapeutischen Leistungsspektrum ausgegrenzt werden. Um Antwort wurde gebeten und diese erfolgte am 22.1.2026.
Eine wesentliche Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist: In der aktuellen Legislaturperiode der Bundesregierung ist gegenwärtig eine Befassung mit dem Regelungsentwurf nicht vorgesehen. Das kann man so übersetzen, dass die CDU das Thema Homöopathie und Kassenleistung zumindest ruhen lässt.
Interessant am Schreiben des BMG ist auch die Beschreibung der Verankerung der Homöopathie im Arzneimittelgesetz. Sie wird kurz rechtlich skizziert, erwähnt auch den Status der Homöopathie im europäischen Kontext und erwähnt nochmals ihre Bedeutung, auch für große Teile der Bevölkerung.
Daraus lässt sich vorsichtig schließen, dass auch der Arzneimittelstatus der Homöopathie – wie von SPD und Grünen mehrfach gefordert – von der CDU nicht angetastet werden wird.
Das Schreiben des BMG finden Sie unter dem weiterführenden Link.
Ursula Hilpert-Mühlig
Präsidentin des FDH
2. Vorsitzende des DDH weiter
FDH hatte namens des DDH angefragt
Die Debatte über die Rolle der Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen wird seit Jahren geführt – mal mehr und mal weniger heftig. Einen Höhepunkt erreichte sie unter dem SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Dezember 2021 bis Mai 2025) in Form eines Gesetzesentwurfs. Dieser sah vor, Homöopathie (und anthroposophische Medizin) als Satzungsleistungen der GKV zu streichen. Dieses Vorhaben wurde besonders in der Öffentlichkeit abgelehnt. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) hat sich zusammen mit den anderen Mitgliedsverbänden des Dachverbandes Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) sehr früh engagiert. Mit Stellungnahmen an die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger wurde aufgezeigt, welche negativen Folgen es besonders für Patienten und auch Behandler hätte, wenn der Status quo der homöopathischen Arzneimittel aufgekündigt würde. Auch in der Öffentlichkeit regte sich heftiger Widerstand; letztendlich wurde der Passus aus dem Gesetzgebungsverfahren genommen. Doch die Diskussion gärte auf politischer Ebene weiter, es gab bei den Parteien SPD und Grüne entsprechende Anträge. Ende letzten Jahres gewann das Thema erneut an Intensität durch Äußerungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Homöopathie aus dem Leistungsspektrum der GKV zu streichen.
Daraufhin hat der FDH namens des DDH einen offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geschrieben; darin die (historisch) wichtige Rolle der Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen dargestellt sowie die negativen Folgen, sollte sie aus dem therapeutischen Leistungsspektrum ausgegrenzt werden. Um Antwort wurde gebeten und diese erfolgte am 22.1.2026.
Eine wesentliche Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist: In der aktuellen Legislaturperiode der Bundesregierung ist gegenwärtig eine Befassung mit dem Regelungsentwurf nicht vorgesehen. Das kann man so übersetzen, dass die CDU das Thema Homöopathie und Kassenleistung zumindest ruhen lässt.
Interessant am Schreiben des BMG ist auch die Beschreibung der Verankerung der Homöopathie im Arzneimittelgesetz. Sie wird kurz rechtlich skizziert, erwähnt auch den Status der Homöopathie im europäischen Kontext und erwähnt nochmals ihre Bedeutung, auch für große Teile der Bevölkerung.
Daraus lässt sich vorsichtig schließen, dass auch der Arzneimittelstatus der Homöopathie – wie von SPD und Grünen mehrfach gefordert – von der CDU nicht angetastet werden wird.
Das Schreiben des BMG finden Sie unter dem weiterführenden Link.
Ursula Hilpert-Mühlig
Präsidentin des FDH
2. Vorsitzende des DDH weiter
Das Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen ist veröffentlicht
Das Bundesministerium (BMG) hatte ein empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen in Auftrag gegeben. Im Zeitraum von Mai 2023 bis November 2024 wurde es vom Dienstleister in vivo GmbH mittels Online- und postalischen Befragungen, Desktop-Recherchen und Interviews durchgeführt.
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