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  1. Für Heilpraktiker

Berufsbild des Heilpraktikers

Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik ...
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Der Heilpraktiker hat in erster Linie die Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und alternativ zu erfüllen. ...
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Die Wurzeln für den Berufsstand des Heilpraktikers liegen in der Erfahrungsheilkunde und der Medizin im gesamten Spektrum der alten Medizin (Imhotep, Hippokrates, Galen, Hildegard, Paracelsus, Kneipp etc.) und der Heilkunde der Schamanen, ...
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In der Bundesrepublik Deutschland gehört es zu den wesentlichen Freiheitsrechten eines jeden Bürgers, dass er in seiner Berufswahl und Berufsausübung frei ist (Artikel 12 Abs. 1 u. 2 des Grundgesetzes), soweit nicht ein Gesetz eine Einschränkung darstellt. ...
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Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie die notwendige Sorgfalt walten lassen. Die notwendige Aufklärung und Sorgfalt bei der Diagnosestellung, Therapie und  ...
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