Die Satzung des Verbandes

Satzung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V

Die Satzung des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker regelt die Mitgliedschaft im Verband, den Verbandszweck, die Berufsordnung, die Organe des Verbandes und die Beziehung zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden, die Aufgaben des Vorstandes,

die Mitgliederversammlung, die Delegiertenversammlung und die Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden, den Ehrenrat und die wirtschaftliche Überwachung im Fachverband.