Heilpraktiker Ausbildung - Wie werde ich Heilpraktiker

Was sind die Gründe dafür, eine Heilpraktikerausbildung zu absolvieren?

Wer sich zur Ausübung der Heilkunde hingezogen fühlt, wer gerne Menschen bei der Gesunderhaltung oder Gesundung helfen möchte, wer sich für Medizin interessiert und wer gerne eigenverantwortlich in einem freien Beruf arbeiten möchte, hat eine gute Grundlage, um den Heilpraktikerberuf anzustreben.

Wie lange dauert eine Heilpraktikerausbildung?

Die Dauer einer Heilpraktiker-Ausbildung kann sehr unterschiedlich sein und hängt davon ab, an welcher Schule Sie die Ausbildung absolvieren. Da die Ausbildung selbst nicht gesetzlich geregelt ist, kann die Ausbildungszeit variieren. Einige Schulen bieten Abendkurse an, andere Tageskurse, einige nur 1, 2 oder 3 mal pro Woche Unterricht, andere haben wiederum die ganze Woche über Unterricht. Welche Ausbildungszeit im individuellen Fall die beste ist, hängt von der medizinisch-therapeutischen Vorbildung der Interessenten und dem persönlichen Lerntempo ab.

Für Personen, die noch keine derartige Vorbildung besitzen, empfiehlt sich in jedem Falle eine längere und zeitintensivere Ausbildung, auch wenn diese anstrengender und auch teurer sein mag. Die Mühe lohnt in jedem Falle. Bei Ausbildungen, die lediglich zum Bestehen der Heilpraktikerüberprüfung ausgelegt sind, gilt es zu bedenken, dass danach noch, oftmals erhebliche, Aufwendungen an Zeit und Geld für das Erlernen therapeutischer Kenntnisse und Fähigkeiten aufzubringen sind. Diese sind bei vielen Langzeitausbildungen schon enthalten.

Bin ich nach der Ausbildung berechtigt, diesen Beruf gleich auszuüben?

Eine Heilpraktikerausbildung befähigt lediglich zum Absolvieren der Heilpraktikerüberprüfung und vermittelt die für die praktische Tätigkeit notwendigen Therapiekenntnisse. Erst die Überprüfung im Gesundheitsamt und die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikergesetz geben die Befugnis, im Heilpraktikerberuf zu arbeiten. Die von den Schulen am Ende der Ausbildung abgehaltenen Prüfungen bescheinigen die Teilnahme an der Ausbildung sowie die Qualifikation und den Leistungsgrad des Schülers, haben aber keinen staatlichen Abschlusscharakter. Diese einheitlichen Prüfungsrichtlinien gibt es erst bei der Überprüfung durch die Gesundheitsämter.

Wo muss ich die Prüfung ablegen?

Zur amtlichen Heilpraktikerüberprüfung müssen Sie sich bei Ihrem örtlichen bzw. verwaltungsbezirklich übergeordneten Gesundheitsamt erkundigen, welches Amt für die Prüfung zuständig ist, und sich dann dort anmelden. Bedenken Sie dies rechtzeitig zu tun, da die Wartezeit mitunter über ein Jahr betragen kann.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Heilpraktikerausbildung selbst müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Die Frage der Vorqualifikation muss jeder Schüler sich selbst beantworten. Der Zeitaufwand ist abhängig von der fachlichen Vorbildung. Schülerinnen und Schüler ohne medizinische Vorkenntnisse haben einen höheren Lernaufwand.

Für die Heilpraktikerprüfung bzw. den Antrag zur Prüfung gelten die Bestimmungen der „Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“.
Hiernach wird eine Prüfungszulassung nur erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben
  2. darf nicht vorbestraft sein (ein polizeiliches Führungszeugnis ist im Laufe der Antragsbearbeitung zu Lasten des Antragsstellers anzufordern und zu erstellen)
  3. der Antragsteller muss mindestens eine abgeschlossene Schulausbildung nachweisen können (nach heutigem Recht mindestens ein Hauptschulabschluss)
  4. es dürfen keine schweren Krankheiten und Süchte vorliegen. Gemeint sind hierbei z.B. chronische, ansteckende Krankheiten.

Wie umfangreich ist die Überprüfung und wie wird sie durchgeführt?

Die staatliche Überprüfung gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil wird schriftlich absolviert und der zweite, nach Bestehen des schriftlichen Teils, dann mündlich. Anatomisch-klinische Themen werden zur Beantwortung gestellt. Hier muss der Heilpraktikeranwärter nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, medizinisch-diagnostisch-therapeutisch in Zusammenhängen zu denken. Gegebenenfalls wird auch nach Grundlagen der später in der Praxis angestrebten alternativen Heilmethoden gefragt (Risiken, Kontraindikationen etc.) Die Aussage, sich erst nach der Prüfung solche Kenntnisse aneignen zu wollen, hilft nicht weiter. Bei Nichtbestehen eines der beiden Prüfungsteile sind beide in der Regel zu wiederholen.

Gibt es die Möglichkeit finanziell gefördert zu werden?

Die Kosten der Heilpraktikerausbildung sind in der Regel privat vom Heilpraktikeranwärter zu tragen.

Eine Bafög-Förderung der Heilpraktikerausbildung ist nach Bundes-Bafög-Recht nicht möglich.

Die Möglichkeit der Förderung als Weiterbildungsmaßnahme besteht durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagenturen und Jobcenter) sowie durch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft und die Bundeswehr. Heilpraktikerschulen müssen dazu als Träger nach § 84 SBG III und nach der AZWV zertifiziert und zugelassen sein. Auch die einzelnen Maßnahmen müssen nach § 85 SGB III und AZWV zugelassen sein. Es kann in Ausnahmefällen auch Einzelfallentscheidungen geben.

Von den Fachverbandsschulen sind die Schulen in Baden-Baden, Berlin, Bochum und Hamburg entsprechend zugelassen. Die Schule in München wird ebenfalls von der Landeshauptstadt München analog eingestuft.

Worauf muss ich bei der Schulauswahl achten?

Es gibt viele Kriterien für die Schulwahl einer passenden Heilpraktikerschule. Zum einen ist nach der Anzahl der geleisteten Ausbildungsstunden zu fragen. Erfahrungsgemäß sollten es so viele Stunden sein, solange es braucht, um das umfangreiche Stoffgebiet von Anatomie, Physiologie, Pathologie, Pharmakologie, klinische Medizin bis hin zur Anamneseführung und Untersuchungstechnik zu verarbeiten. Es kommt immer wieder vor, dass selbst Menschen mit jahrelanger Praxiserfahrung im medizinischen oder med.-technischen Bereich glauben die Anatomie und Pathologie nebensächlich behandeln zu können und dann die amtsärztliche Überprüfung nicht bestehen.

Fragen Sie nach, ob der Unterrichtsplan nur die prüfungsrelevanten Fachgebiete enthält, oder ob und wie viel schon während Ihrer kommenden Schulzeit praxisbezogene Inhalte und naturheilkundliche therapeutische Fächer angeboten werden. Dies ist sehr wichtig!

Es kommt immer wieder vor, dass jemand zwar die Überprüfung besteht aber dann feststellen muss, dass ihm das für die Praxis nötige "Handwerkszeug" fehlt. Oft ist dann eine nachträgliche Suche nach therapiebezogenen Seminaren und Workshops zeitaufwändiger und teurer als ursprünglich angenommen.

Schauen Sie, ob Sie sich in den in Frage kommenden Schulen wohl fühlen. Dies ist ein oft übersehener Erfolgsfaktor. Sie müssen viel aufnehmen und verarbeiten, dies geht nur in einem für Sie stimmigen Ambiente. Nutzen Sie die Möglichkeit nach einem bzw. mehreren Probeunterrichten. Dabei kann auch das Gespräch mit anderen Schülern über die Schule geführt werden. Wir raten davon ab "Die Katze im Sack zu kaufen". Seien Sie vorsichtig, wenn der Schulvertrag allzu schnell auf dem Tisch liegt.

Scheuen Sie sich nicht nach den Kündigungsmöglichkeiten zu fragen. Es kann vorkommen, dass jemand feststellt sich übernommen zu haben, oder sich falsche Vorstellungen vom Heilpraktikerberuf gemacht zu haben. In einem solchen Fall weiterzahlen zu müssen ist schmerzlich. Eine seriöse Ausbildungsstätte bietet zumindest eine moderate Kündigungsfrist.

Was geschieht nach der Ausbildung?

Nach der Ausbildung kommt die oben erwähnte Überprüfung zum Heilpraktiker beim Amtsarzt. Das Bestehen dieser Prüfung, und nur diese, stellt die rechtliche Legitimation zur Ausübung dieses Berufes dar. Das Absolvieren der schulinternen Prüfungen kann Ihnen später zwar hilfreich sein, berechtigt aber alleine nicht, therapeutisch tätig zu werden.

Um die Modalitäten dieser Überprüfung (Anmeldung etc.) müssen Sie sich selbst kümmern. (Eine gute Schule leistet hier jedoch beratend und aufklärend Hilfe).

Dann folgt der Aufbau einer eigenen Praxis. Hier tauchen Fragen auf, deren Beantwortung den hiesigen Rahmen sprengt: steuerliche Richtlinien, Finanzierungsplan, Buchführungsfragen, Fragen nach Einrichtung und vorgeschriebener Beschaffenheit der Räume usw.. Diese Fragen sollten unter dem Thema "Praxisführung" im Unterrichtsplan der besuchten Heilpraktikerschule aufgetaucht sein!. Hier kann Ihnen der zuständige Landesverband des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker zur Seite stehen.