Fortbildungsrichtlinie des FDH

Präambel

Der Beruf des Heilpraktikers basiert auf der freien und eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde am Menschen. Die Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).

Heilpraktiker müssen fundiert und umfassend ausgebildet sein, um der hohen Verantwortung, die die Behandlung kranker Menschen mit sich bringt, gerecht zu werden.

Die stetige Fort- und Weiterbildungspflicht in den von ihnen ausgeübten Therapiemethoden ist in der Berufsordnung für Heilpraktiker festgelegt und wird zudem durch höchstrichterliche Rechtsprechung gefordert.

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. ist in Landesverbänden organisiert. Die Landesverbände führen regelmäßig Fachfortbildungen für ihre Mitglieder und die Kollegenschaft durch. Die Fortbildungen orientieren sich an Themen, die dem aktuellen Wissensstand auf den Gebieten der Natur- und Erfahrungsheilkunde sowie der Notfallmedizin und Hygienemaßnahmen entsprechen.

Regelmäßig finden Arbeitssitzungen der Landesvorstände und verantwortlichen Fortbildungsleiter/-innen statt, um die Anforderungen und Ziele der beruflichen Fortbildung in den Landesverbänden zu gewährleisten.

Die Landesverbände bieten die Fort- und Weiterbildung der Heilpraktiker in den verschiedenen Diagnose- und Therapiegebieten über ihre Fachfortbildungsleitungen und Fachfortbildungsorganisationen an. Einige Landesverbände unterhalten auch Heilpraktikerschulen, die in der Arbeitsgemeinschaft der Schulleitungen (AGSL) verbunden sind. Die Heilpraktikerschulen der Landesverbände arbeiten eng mit den Fachfortbildungsorganisationen zusammen. Die Heilpraktikerausbildung innerhalb des Verbandes orientiert sich an einer von den Schulträgern ausgearbeiteten Leitlinie.

Träger und Verantwortliche für die Qualität der Fort- und Weiterbildung sind die Landesverbände des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V..

Diese Leitlinie dient dem Qualitätsmanagement der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Heilpraktikerberuf sowie deren Koordination innerhalb der Fachfortbildungsleitungen der FDH-Landesverbände.

Der grundlegende Maßstab für die Arbeit des Heilpraktikers ist die Sorge um den Patienten und der Wunsch, den Patienten zu heilen und gesund zu erhalten. Diese Anforderungen sind im Berufsbild des Heilpraktikers, der Berufsordnung und der Ethikerklärung des Fachverbandes festgelegt.