Ausbildungsrichtlinien (ABR) des FDH

Präambel

Der Beruf des Heilpraktikers basiert auf der freien und eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde am Menschen. Die Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein bedarf einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).

Wesentliche rechtliche Voraussetzung für diese Erlaubnis ist die amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers mit dem Schwerpunkt der Gefahrenabwehr für die Volksgesundheit. Die Aneignung der für die Erlaubnis erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist gesetzlich nicht geregelt. Dieser Freiraum muss mit großem Verantwortungsbewusstsein durch die Schulen des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. für das Erlangen und die Vermittlung der erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet der naturwissenschaftlichen Medizin, der Biologie, der Erfahrungsheilkunde und der Naturheilkunde genutzt werden. Dies gilt ebenso für das Erlangen und die Vermittlung des notwendigen therapeutischen Wissens bzw. der therapeutischen Fähigkeiten.

Heilpraktiker müssen fundiert und umfassend ausgebildet sein um der hohen Verantwortung, die die Behandlung kranker Menschen mit sich bringt gerecht zu werden.

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. ist in Landesverbänden organisiert, wobei einige Landesverbände auch eigene Heilpraktikerschulen unterhalten, die in der
Arbeitsgemeinschaft der Schulleitungen ( AGSL ) zusammen geschlossen sind.

Diese Richtlinie zur Ausbildung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. beschreibt sowohl den Rahmen und die Qualitätsanforderungen der Heilpraktikerausbildung als Grundlage des Berufes als auch die Qualitätsanforderungen der Ausbildung in den für den Heilpraktikerberuf bedeutsamen Diagnose, Therapie- und Behandlungsmethoden.

Der grundlegende Maßstab für die Arbeit des Heilpraktikers ist die Sorge um den kranken Menschen und der Wunsch den Patienten zu heilen und ihn gesund zu erhalten. Diese Anforderungen sind im Berufsbild des Heilpraktikers, der Berufsordnung und der Ethikerklärung des Fachverbandes festgelegt.

Der Präsident, der Bundesvorstand und die
Landesverbandsvorsitzenden des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V.

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