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Geschichte  

Die heute gebräuchlichen Begriffe „Schulmedizin“ und die dazu als Gegensatz abgegrenzten „alternativen Methoden“, wie z. B. die der Naturheilkunde verdecken zunächst den historischen und inhaltlich gemeinsamen Quellort. 

Das Phänomen Krankheit scheint so alt wie das Leben. Das emotionale und rationale Bewußtsein von Krankheit und deren Linderung und Heilung lässt sich bis in prähistorische Zeiträume der Menschheitsentwicklung zurückverfolgen. Das Wahrnehmen des Auseinanderwachsens der ideengeschichtlichen Wurzeln des Linderns und Heilens von Krankheiten ist jedoch erst seit gut 150 Jahren deutlich sichtbar. Den noch bis ins 18. Jahrhundert allgemein gültigen verschiedensten naturphilosophischen, religiösen und ethnomedizinischen Betrachtungen des Menschen und der Welt trat nun in aller Schärfe die Anschauung gegenüber, alles, auch der Mensch, die Lebensprozesse, funktionierten ausschliesslich nach den Gesetzmässigkeiten der Physik und der Mechanik. Die Entstehung der Materie aus dem Nichts und des Lebens aus der Materie wurde in dieser Zeit zum Axiom der Naturwissenschaft. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde durch die Zellularpathologie, die Bakteriologie und den Darwinismus der Bruch mit der traditionellen Weltsicht deutlich. Die Trennungslinie zwischen den aus der Geschichte stammenden vielfältigsten Heilverfahren und Methoden, auch der Naturheilkunde und der neuen naturwissenschaftlichen Medizin war gezogen. Statt nach geistigen, wurde nun nur noch nach physischen, formenden Kausalitäten geforscht und so die Spaltung von Natur- und Geisteswissenschaften betrieben. Diejenigen, die dieses neue medizinische Paradigma aus Überzeugung nicht übernehmen konnten, wurden in der Folgezeit schnell als Quacksalber, Kurpfuscher o. ä. diffamiert. Doch das konnte nicht verhindern, dass neben den seit ca. 1800 existierenden homöopathischen, nun auch noch andere medizinkritische Bewegungen, die im Patienten – Laienbereich ihren Ursprung hatten, entstanden. Begabte Heilkundige, wie Prießnitz, Schroth, Rikli, Kneipp und Felke sind nur einige, die ideell die Gesundheitsvereine, Natur- und Lebensreformbewegung zu einer Massenbewegung um die Jahrhundertwende  haben werden lassen. Ca. 50 populärmedizinische Zeitschriften, wie „Der Naturarzt“, die sehr populäre „Die Gartenlaube“, die „Homöopathischen Monatsblätter“ und andere mehr, vertraten teilweise in Auflagen von über hunderttausend Exemplaren die Naturheilmethoden, die aus den Säftelehren des Griechischen Altertums und der Humoralpathologie des Mittelalters entstanden. 

Nach Angabe v. H. Graack sind im Zeitraum von 1888 - 1901 mehr als 1,7 Mill. med. Bücher von Autoren verkauft worden, die als Kurpfuscher eingestuft wurden. Auch die professionellen Heilkundigen organisierten sich in dieser Zeit in Verbänden z. B. im "Verein Deutscher Magnetopathen (1888) und ähnlichen Zusammenschlüssen. Im Jahre 1892 eröffnet die "Freie Hochschule für Naturheilkunde“ in Berlin unter gemeinsamer Leitung von Ärzten und Heilpraktikern. Die Zahl der nichtapprobierten Heilkundigen stieg stetig an, erreichte 1930 einen Höhepunkt mit über 14 000 Therapeuten. Welches Ausmaß das Interesse an naturheilkundlichen Themen besaß, lassen die damaligen Schätzungen (1936) der Mitglieder einiger Gesundheitsvereine erkennen: „Biochemischer Bund Deutschland“ (180 000), „Verein für naturgemäße Lebens- und Heilweisen“ (Prießnitzbund) (120 000), „Reichsbund für Homöopathie und Gesundheitspflege“

(Hahnemann Bund) (48 000), „Kneipp Bund“ (48 000), „Schüssler Bund“ (32 000), „Bund der Felke Vereine“ (4 000). Waren in der Zeit vorher alle Versuche der Ärzteschaft die nicht ärztlichen Heilberufe auszuschalten gescheitert, so wird 1939 gegen den entschiedenen Widerstand der gesamten Heilpraktikerschaft ein Gesetzentwurf verabschiedet, der eine völlige Sperrung des Neuzuganges und Nachwuchses sowie ein Verbot der Ausbildungsstätten verkündet.  Der Reichspropagandaminister feiert dann auch das Gesetz in der Zeitung „Das Reich“ als „zugleich Wiege und Grab“ des Heilpraktikerstandes. Dieses „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ wird im Februar 1939 verkündet. Alle existierenden Heilpraktikerverbände werden per Verfügung aufgelöst und in einem Einheitsverband, dem „Heilpraktikerbund Deutschlands“ zwangsvereinigt. Im selben Jahr erscheint die Zeitschrift „Der Heilpraktiker“, heute Verbandsorgan des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker. 

1949 wird durch die Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Deutschen Heilpraktikerschaft e.V., dem heutigen Fachverband Deutscher Heilpraktiker, erstmals der Versuch unternommen, die grundgesetzwidrige Zugangs - und Nachwuchssperre sowie das Verbot der Ausbildungsstätten aus der leidvollen nationalsozialistischen Ära zu beseitigen. Am 24. Januar 1954 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen jeder Berufsbewerber, der die durch das Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt, einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Berufserlaubnis besitzt. In einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 20. Januar 1966 wird u. a. ausgeführt, dass sich mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die Struktur des Heilpraktikergesetzes von 1939 geändert hat. Ein Gesetz, das bestrebt war, den Ärzten auf dem Gebiet der Heilkunde alle Befugnisse zuzuteilen, wurde durch die verfassungskonforme Auslegung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu einem, den Heilpraktikerstand zu neuem Leben erweckenden Gesetz. Alle Provisorien und Übergangsvorschriften wurden durch die auf Dauer angelegte Zielsetzung beseitigt.  

Getragen vom Willen zur Zusammenarbeit bei allen wichtigen berufspolitischen Entscheidungen entstanden „Die Deutschen Heilpraktikerverbände“ - DDH. Ihnen gehören alle großen Heilpraktikerverbände an. Sie umfassen rund 90% der praktizierenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und vertreten mit einer Stimme den Berufsstand bei den Politikern und Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.  

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker ist der mit Abstand älteste und größte Berufsverband in der DDH. Sein vorrangiges politisches Ziel ist die Wahrung des Heilpraktikergesetzes, der Therapiefreiheit sowie der Erhalt und weitere Ausbau der heute schon den höchsten Qualitätsanforderungen entsprechenden Fort- und Ausbildungen an den Fachschulen des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker.


 

 

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