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für angehende Heilpraktiker
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22.05.2007 14:36
Oft gestellte Fragen zur Heilpraktikerausbildung ?
Um Ihnen lange und teuere Telefonate zu ersparen versuchen wir
hier die wichtigsten Fragen vorab zu klären.
- Welche Voraussetzungen muss ich zur
Ausbildung mitbringen.?
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Da die Überprüfung zum Heilpraktiker
erst mit dem 25. Lebensjahr abgelegt werden kann, sollten sie dies auch
berücksichtigen. Wenn der Zeitraum vom Beenden der Ausbildung bis zum
Prüfungstermin zu lange ist, wird es zunehmend schwieriger den gelernten
Stoff am Leben zu erhalten.
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Sie sollten mindestens über einen
abgeschlossenen Haupt- bzw. Grundschulabschluß verfügen.
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Das polizeiliche Führungszeugnis sollte
einwandfrei sein. Einschlägige Vorstrafen (Gewaltdelikte,
Steuer-Versicherungsbetrug etc.) können zur Nichtzulassung führen.
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So undefinierbar es klingt: Sie sollten
ein gewisses Maß an persönlicher (sittlicher) Reife und
Verantwortungsgefühl mitbringen. Auch darauf wird bei der Überprüfung
geachtet.
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Klären und überprüfen Sie, zuallererst
in Ihrem Interesse, Ihre finanzielle Situation. Die Ausbildung zum
Heilpraktiker ist noch immer privatrechtlicher Natur. D.h. es gibt
grundsätzlich keine staatlichen Förderungen in breitem Maße.
- Worauf muss ich bei der Schulauswahl achten?
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Es gibt sehr viele Kriterien für die
Schulwahl. Zum einen ist nach der Anzahl der geleisteten
Ausbildungsstunden zu fragen. Erfahrungsgemäß sollten es schon ca. 2500
und mehr Stunden sein. So viel braucht es um das umfangreiche Stoffgebiet
von Anatomie, Pathologie, Pharmakologie bis hin zur Anamneseführung zu
verarbeiten. Es kommt immer wieder vor, dass selbst Menschen mit
jahrelanger Praxiserfahrung im medizinischen oder med.-technischen Bereich
glauben die Anatomie und Pathologie nebensächlich behandeln zu können und
dann die amtsärztliche Prüfung nicht bestehen.
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Fragen Sie nach ob der Unterrichtsplan
nur die prüfungsrelevanten Fachgebiete enthält, oder ob und wieviel schon
während Ihrer kommenden Schulzeit praxisbezogene Inhalte und
naturheilkundliche, sprich alternativmedizinische Fächer angeboten werden.
Dies ist sehr wichtig ! Es kommt immer wieder vor, dass jemand zwar die
Prüfung besteht aber dann feststellen muss, dass ihm das für die Praxis
nötige "Handwerkszeug" fehlt. Oft ist dann eine nachträgliche Suche nach
therapiebezogenen Seminaren und Workshops zeitaufwändiger und teurer als
ursprünglich angenommen.
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Schauen Sie ob Sie sich in den in Frage
kommenden Schulen wohl fühlen. Dies ist ein oft übersehener Erfolgsfaktor.
Sie müssen in der nächsten Zeit viel aufnehmen und verarbeiten, dies geht
nur in einem für Sie stimmigen Ambiente.
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Scheuen Sie sich nicht nach den
Kündigungsmöglichkeiten zu fragen. Es kann vorkommen, dass jemand
feststellt sich übernommen zu haben, oder sich falsche Vorstellungen vom
Heilpraktikerberuf gemacht zu haben. In einem solchen Fall weiterzahlen zu
müssen ist schmerzlich. Eine seriöse Ausbildungsstätte bietet auch eine
sog. Ausstiegsfrist, bevor die Ausbildungsverträge bindend werden. Oder
zumindest moderate Kündigungsfristen über die Dauer der gesamten
Ausbildung hinweg.
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Fragen Sie nach der Möglichkeit von
Probeunterichtsbesuch. Wir raten davon ab "Die Katze in Sack zu kaufen".
Seien Sie vorsichtig wenn der Schulvertrag allzu schnell auf dem Tisch
liegt.
- Was kommt nach der Schule?
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Nach der Ausbildung kommt die oben
erwähnte Überprüfung zum Heilpraktiker beim Amtsarzt. Das Bestehen dieser
Prüfung, und nur diese, stellt die rechtliche Legitimation zur Ausübung
dieses Berufes dar. Das Absolvieren der schulinternen Prüfungen kann Ihnen
später zwar hilfreich sein, berechtigt aber alleine nicht therapeutisch
tätig zu werden. Auch nicht wenn Sie an einer sog. "staatlich anerkannten"
Heilpraktikerschule ausgebildet wurden!
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Um die Modalitäten dieser Überprüfung
(Anmeldung etc.) müssen Sie sich selbst kümmern. (eine gute Schule leistet
hier jedoch beratend und aufklärend Hilfe)
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Der Aufbau einer eigenen Praxis. Hier
tauchen hunderte von Fragen auf deren Beantwortung den hiesigen Rahmen
sprengt: steuerliche Richtlinien, Finanzierungsplan, Buchführungsfragen,
Fragen nach Einrichtung und vorgeschriebener Beschaffenheit der Räume
usw.. Diese Fragen sollten unter dem Thema "Praxisführung" im
Unterrichtsplan der besuchten Heilpraktikerschule aufgetaucht sein!
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