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Letzte Einträge auf dieser Seite: 22.05.2007 14:36


Oft gestellte Fragen zur Heilpraktikerausbildung ?
Um Ihnen lange und teuere Telefonate zu ersparen versuchen wir hier die wichtigsten Fragen vorab zu klären.

  • Welche Voraussetzungen muss ich zur Ausbildung mitbringen.?
    • Da die Überprüfung zum Heilpraktiker erst mit dem 25. Lebensjahr abgelegt werden kann, sollten sie dies auch berücksichtigen. Wenn der Zeitraum vom Beenden der Ausbildung bis zum Prüfungstermin zu lange ist, wird es zunehmend schwieriger den gelernten Stoff am Leben zu erhalten.

    • Sie sollten mindestens über einen abgeschlossenen Haupt- bzw. Grundschulabschluß verfügen.

    • Das polizeiliche Führungszeugnis sollte einwandfrei sein. Einschlägige Vorstrafen (Gewaltdelikte, Steuer-Versicherungsbetrug etc.) können zur Nichtzulassung führen.

    • So undefinierbar es klingt: Sie sollten ein gewisses Maß an persönlicher (sittlicher) Reife und Verantwortungsgefühl mitbringen. Auch darauf wird bei der Überprüfung geachtet.

    • Klären und überprüfen Sie, zuallererst in Ihrem Interesse, Ihre finanzielle Situation. Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist noch immer privatrechtlicher Natur. D.h. es gibt grundsätzlich keine staatlichen Förderungen in breitem Maße.

  • Worauf muss ich bei der Schulauswahl achten?
    • Es gibt sehr viele Kriterien für die Schulwahl. Zum einen ist nach der Anzahl der geleisteten Ausbildungsstunden zu fragen. Erfahrungsgemäß sollten es schon ca. 2500 und mehr Stunden sein. So viel braucht es um das umfangreiche Stoffgebiet von Anatomie, Pathologie, Pharmakologie bis hin zur Anamneseführung zu verarbeiten. Es kommt immer wieder vor, dass selbst Menschen mit jahrelanger Praxiserfahrung im medizinischen oder med.-technischen Bereich glauben die Anatomie und Pathologie nebensächlich behandeln zu können und dann die amtsärztliche Prüfung nicht bestehen.

    • Fragen Sie nach ob der Unterrichtsplan nur die prüfungsrelevanten Fachgebiete enthält, oder ob und wieviel schon während Ihrer kommenden Schulzeit praxisbezogene Inhalte und naturheilkundliche, sprich alternativmedizinische Fächer angeboten werden. Dies ist sehr wichtig ! Es kommt immer wieder vor, dass jemand zwar die Prüfung besteht aber dann feststellen muss, dass ihm das für die Praxis nötige "Handwerkszeug" fehlt. Oft ist dann eine nachträgliche Suche nach therapiebezogenen Seminaren und Workshops zeitaufwändiger und teurer als ursprünglich angenommen.

    • Schauen Sie ob Sie sich in den in Frage kommenden Schulen wohl fühlen. Dies ist ein oft übersehener Erfolgsfaktor. Sie müssen in der nächsten Zeit viel aufnehmen und verarbeiten, dies geht nur in einem für Sie stimmigen Ambiente.

    • Scheuen Sie sich nicht nach den Kündigungsmöglichkeiten zu fragen. Es kann vorkommen, dass jemand feststellt sich übernommen zu haben, oder sich falsche Vorstellungen vom Heilpraktikerberuf gemacht zu haben. In einem solchen Fall weiterzahlen zu müssen ist schmerzlich. Eine seriöse Ausbildungsstätte bietet auch eine sog. Ausstiegsfrist, bevor die Ausbildungsverträge bindend werden. Oder zumindest moderate Kündigungsfristen über die Dauer der gesamten Ausbildung hinweg.

    • Fragen Sie nach der Möglichkeit von Probeunterichtsbesuch. Wir raten davon ab "Die Katze in Sack zu kaufen". Seien Sie vorsichtig wenn der Schulvertrag allzu schnell auf dem Tisch liegt.

  • Was kommt nach der Schule?
    • Nach der Ausbildung kommt die oben erwähnte Überprüfung zum Heilpraktiker beim Amtsarzt. Das Bestehen dieser Prüfung, und nur diese, stellt die rechtliche Legitimation zur Ausübung dieses Berufes dar. Das Absolvieren der schulinternen Prüfungen kann Ihnen später zwar hilfreich sein, berechtigt aber alleine nicht therapeutisch tätig zu werden. Auch nicht wenn Sie an einer sog. "staatlich anerkannten" Heilpraktikerschule ausgebildet wurden!

    • Um die Modalitäten dieser Überprüfung (Anmeldung etc.) müssen Sie sich selbst kümmern. (eine gute Schule leistet hier jedoch beratend und aufklärend Hilfe)

    • Der Aufbau einer eigenen Praxis. Hier tauchen hunderte von Fragen auf deren Beantwortung den hiesigen Rahmen sprengt: steuerliche Richtlinien, Finanzierungsplan, Buchführungsfragen, Fragen nach Einrichtung und vorgeschriebener Beschaffenheit der Räume usw.. Diese Fragen sollten unter dem Thema "Praxisführung" im Unterrichtsplan der besuchten Heilpraktikerschule aufgetaucht sein!



 

 

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