Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. repräsentiert mit seinen
nahezu 7000
Mitgliedern bundesweit die älteste und bedeutendste Standesvertretung praktizierender
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Das Anliegen des Fachverband DH - Bundesverband - ist die Förderung der deutschen
Heilpraktiker in fachlicher, rechtlicher und berufsständischer Hinsicht sowie die
Mitwirkung an der Verbesserung der Gesundheitspflege durch Zusammenarbeit.
Per Satzung vom Juni 1998 hat sich der Bundesverband des FDH zur Aufgabe gemacht
-
den Fortbestand des Heilpraktikerberufes zu sichern,
-
die Aus- und Fortbildung der Mitglieder in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Landesverbänden zu fördern und zu koordinieren,
-
für ein gutes Verhältnis der Mitglieder untereinander, zu den weiteren
Heilpraktikerverbänden und zu den anderen Berufen des Gesundheitswesens zu sorgen.
Der FDH - Bundesverband - gibt alljährlich ein Mitgliederverzeichnis
(Heilpraktikerverzeichnis) heraus in dem alle Mitglieder mit aktueller Adresse aufgeführt
sind und weitere Informationen (Berufsordnung, Satzung, Darstellung von Therapieformen und
Ethikerklärung) veröffentlicht werden.
Desweiteren hat der FDH - Bundesverband - die Aufgabe, in Absprache mit den
Landesverbänden Wettbewerbsverstöße auf dem Gebiet des Heilwesens zu verfolgen,
insbesondere Erfahrungen im Bereich der Abmahnungen und aus der Gerichtspraxis zu sammeln
und auszutauschen.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. kann auf eine über110-jährige Tradition
zurückblicken.
1945, nach dem Krieg, hatte sich die Zahl der Heilpraktiker in den vier Zonen des noch
verbliebenen Deutschlands auf ca. 3500 veringert.
In der "Ostzone" wurden die Heilpraktiker Pflichtmitglieder der Gewerkschaften.
In den "Westzonen" begann sich der Heilpraktikerstand langsam wieder zu finden
und sich zu organisieren.
Im März 1946 wurde der Münchner Heilpraktiker Carl Moser als vorläufiger Leiter der
Heilpraktikerschaft eingesetzt.
In den folgenden Jahren 1947-48 kam es dann in den langsam entstehenden Bundesländern zur
Gründung von Landesverbänden, die bis heute eigenständige Vereine sind, sich aber im
Bundesverband zusammengeschlossen haben. Der alte Name "Deutsche Heilpraktikerschaft
e.V." wurde beibehalten, der Sitz blieb in München.
Die Deutsche Heilpraktikerschaft mit ihren damals 12 Landesverbänden begann mit dem
Aufbau ihrer Schulen für den Nachwuchs, die von einzelnen Landesverbänden geführt
wurden. Von Anfang an waren die reine Tagesschulen mit einer gründlichen
berufsständischen, an der praktischen Tätigkeit der Heilpraktiker orientierten
Ausbildung die mit großem Idealismus ermöglicht wurden.
Ende der Siebziger Jahre, im Sept./Okt. 1979 wurde der Bundesverbandssitz von München
nach Düsseldorf verlegt.
Sechs Jahre später, im Mai 1985, zog die Deutsche Heilpraktikerschaft mit ihrem
Bundesverband, der inzwischen über den Namen "Deutsche Heilpraktiker e. V." zum
Namen "Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V." wurde, nach Bonn.
Seit der Wiedervereinigung unterstützt der FDH-Bundesverband aktiv die Gründung von
Heilpraktikerinteressenvertretungen, sprich Landesverbände, in den neuen Bundesländern.
Die umfasst sowohl die Errichtung neuer Geschäftsstellen als auch die Gründung neuer
Ausbildungsstätten und ein breites Angebot von Fortbildungen.
Auch innerhalb der DDH - einer gemeinsamen Initiative der dt. Heilpraktikerverbände -
befasst sich der FDH intensiv mit berufspolitischen und standesrechtlichen Fragen.
In steter Bemühung um Konsenslösungen vertritt der Präsident des FDH, Peter A.
Zizmann, die Belange des Berufsstandes mit einer Stimme im politischen Raum in Bonn.