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Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Arzneimittel die von der pharmazeutischen Industrie zurückgeholt, bzw. zurückgerufen wurden sowie wichtige Arzneimittelinformationen.

 Letzte Einträge auf dieser Seite: 25.03.2009


Rückholungen und Informationen vom März 2009

  • Information
    Zur Erinnerung: Änderungen in der Verschreibungspflicht zum 1. April 2009
    AMK/ Zum 1. April treten zwei wichtige Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung in Kraft. Die Änderungsverordnung wurde am 25. Juni 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

    Johanniskraut-haltige Arzneimittel zur Behandlung mittelschwerer Depressionen werden verschreibungspflichtig. Zur Begründung wurde angeführt, dass Johanniskraut ähnliche Wirkungen auf die synaptische Übertragung habe wie chemisch definierte Antidepressiva. Wie bei diesen bestehe für Johanniskraut eine Latenzphase von mehreren Wochen für die antidepressive Wirkung während der Patient bereits eine psychomotorisch aktiviert werde. In dieser Periode sei der Patient aktiv, aber noch depressiv und die Suizidgefahr sei im Vergleich zur unbehandelten Grundkrankheit nochmals erhöht. Dieses Risiko erfordere die ärztliche Überwachung der Therapie. Es zeichnet sich ab, dass einige Hersteller jeweils verschreibungsfreie und verschreibungspflichtige Varianten mit gleicher Zusammensetzung, aber unterschiedlicher Indikation in den Handel bringen.

    Die Position Paracetamol wurde so umformuliert, dass ab 1.April 2009 nur noch Humanarzneimittel zur „oralen Anwendung zur symptomatischen Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und/oder Fieber in einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 10 g je Packung“ sowie zur „rektalen Anwendung“ verschreibungsfrei abgegeben werden dürfen. Dadurch werden alle oral anzuwendenden Arzneimittel mit einer Gesamtmenge von mehr als 10 g Paracetamol pro Packung sowie parenteral anzuwendenden Arzneimittel verschreibungspflichtig. Dies schließt auch Kombipräparate ein. Bei der üblichen Dosierung von 500 mg Paracetamol pro Einzeldosis dürfen also Packungsgrößen mit mehr als 20 Tabletten oder Kapseln nur noch auf ärztliche Verordnung abgegeben werden. Vermutlich werden etliche Hersteller ihre Großpackungen aus dem Handel nehmen.

    Begründet wurde diese Änderung mit der relativ hohen Zahl an Menschen, die Paracetamol in suizidaler Absicht in Überdosis einnehmen. Die therapeutische Breite von Paracetamol ist gering, auch im Vergleich zu anderen, nicht verschreibungspflichtigen Analgetika. Die suizid-kritische Dosis beträgt 10 bis 12 g. In Abhängigkeit von Körpergewicht bzw. Alter wird Paracetamol in Einzeldosen von 10 bis 15 mg/kg Körpergewicht (500-1000 mg) und maximalen Tagesdosen von 60 mg/kg Körpergewicht (etwa 4000 mg) bis zu 3 Tage lang gegeben. Somit stehen rezeptfrei Packungsgrößen mit oralen Darreichungsformen zur Verfügung, die dem Anwendungsgebiet und der vorgesehenen Dauer der Anwendung entsprechen.

     

  • Rückruf
    Döderlein Med Kapseln
    Alle Chargen

    Die Firma Novartis Consumer Health GmbH, München bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Wegen Erlöschens der Zulassung ist das Präparat Döderlein Med Kapseln (PZN 4994842) ab dem 01. April 2009 nicht mehr verkehrsfähig. Nicht von diesem Rückruf betroffen ist das im Handel befindliche Medizinprodukt Döderlein Vaginalkapseln (PZN 1571331). Wir bitten um Überprüfung Ihrer Lagerbestände und um Rücksendung aller Chargen mittels APG Formular über den pharmazeutischen Großhandel.“
     

  • Rückruf
    Sinpro N Tabletten
    30, 50 Stück
    Alle Chargen

    Die Firma Wörwag Pharma GmbH & Co. KG, 71034 Böblingen, bittet um folgende Veröffentlichung:
    Sinpro N Tabletten unterliegen ab dem 1. April 2009 in den Packungsgrößen über 10 g der Verschreibungspflicht und sind nicht mehr verkehrsfähig. Wir bitten Sie um Überprüfung Ihrer Bestände an Sinpro N Tabletten, 30 Stück (PZN 7125012) und 50 Stück (PZN 3544798), und gegebenenfalls um Rücksendung noch vorhandener Packungen mit der Kennzeichnung „Apothekenpflichtig“ zur Gutschrift oder zum Umtausch. Wir bitten um Rücksendung an NextPharma Logistics GmbH, Retourenabteilung, Reichenberger Straße 43, 33605 Bielefeld.“

  • Chargenrückruf
    Hypericum Auro cultum, Herba D2, D3
    Flüssige Verdünnung
    Hypericum Auro cultum Rh D3
    Flüssige Verdünnung (wässrig)
    Hypericum Auro cultum Rh D2, D3
    Flüssige Verdünnung zur Injektion
    Alle Chargen und Packungen mit dem Aufdruck „Apothekenpflichtig“

    Die Firma Weleda AG, Möhlerstraße 3-5, 73525 Schwäbisch Gmünd, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Zum 1. April 2009 werden Hypericum-Präparate zur Anwendung bei mittelschweren Depressionen verschreibungspflichtig. Betroffen sind davon die folgenden Weleda Arzneimittel:

    •         Hypericum Auro cultum, Herba D2, D3 (PZN 1572164, 1628999), Flüssige Verdünnung

    •         Hypericum Auro cultum Rh D3 (PZN 1629869), Flüssige Verdünnung (wässrig)

    •         Hypericum Auro cultum Rh D2, D3 (PZN 1619026, 1619049), Flüssige Verdünnung zur Injektion

    Aus diesem Grund bitten wir Sie um Überprüfung Ihrer Bestände und Rücksendung von Packungen mit dem Aufdruck „Apothekenpflichtig“ mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel. Ware mit der Kennzeichnung „Verschreibungspflichtig“ steht zur Verfügung.“

  • Information
    Stufenplan Antidepressiva: Suizidrisiko bei jungen Erwachsenen
    AMK/ Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Rahmen des Stufenplans (Stufe II) für Arzneistoffe, die zur Behandlung von Depressionen zugelassen sind, (Amitriptylin, Clomipramin, Dosulepin, Doxepin, Imipramin, Lofepramin, Nortriptylin, Trimipramin, Mianserin, Trazodon, Tranylcypromin, Moclobemid, Citalopram, Escitalopram, Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin, Duloxetin, Flupentixol, Mirtazapin, Reboxetin, Tryptophan, Venlafaxin, Bupropion, Maprotilin) einheitliche Warnhinweise zum erhöhten Risiko für suizidales Verhalten bei jungen Erwachsenen angeordnet (siehe Pharm. Ztg. Nr. 16 vom 17. April 2008, Seite 100-101).

    Die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der EMEA hat die Antidepressiva im Hinblick auf das Risiko für suizidales Verhalten oder Suizidgedanken in allen Altersgruppen, vor allem aber in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen, erneut bewertet. Zwischen den Antidepressiva gibt es offenbar keine substantiellen Unterschiede hinsichtlich dieses Risikos. Außerdem wurde ein Zusammenhang zwischen der Anwendung von Antidepressiva, suizidalem Verhalten und dem Alter der Patienten ermittelt. In der Altersgruppe der bis zu 25-Jährigen besteht danach ein erhöhtes Risiko für Suizidgedanken oder selbstschädigendes Verhalten. Bei Patienten über 30 Jahren überwiegt hingegen der protektive, antisuizidale Effekt. Deshalb wird es für notwendig gehalten, die Fach- und Gebrauchsinformationen an die neuen Erkenntnisse anzupassen. Junge Erwachsene, die Antidepressiva einnehmen, sollen engmaschig überwacht werden. Der Wortlaut der Änderungen ist dem Bescheid des BfArM zu entnehmen. 

    Die Zulassungen der Antidepressiva werden zum 1. Juni 2009 geändert. Die betroffenen Hersteller können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den BfArM-Bescheid einlegen.

 

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