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für Heilpraktiker
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Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Arzneimittel die von der
pharmazeutischen Industrie zurückgeholt, bzw. zurückgerufen wurden sowie
wichtige Arzneimittelinformationen.
Letzte Einträge auf dieser Seite:
22.04.2008
Rückholungen und Informationen vom
April 2008
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Information
Septische Komplikationen durch kontaminiertes Propofol
AMK / Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
weist am 14. März 2008 auf mikrobielle Kontaminationen infolge
unsachgemäßer Handhabung von Propofolzubereitungen hin. Die
Problematik des Keimwachstums in den üblichen Öl-in-Wasser
Emulsionen der Propofolpräparate ist zwar hinreichend bekannt,
jedoch kommt es immer wieder zu gehäuftem Auftreten von septischen
Komplikationen.
Der AkdÄ liegen sieben Fallberichte aus dem Jahre 2005 vor, die
Patienten im Alter zwischen 24 und 72 Jahren betrafen. Die
Symptomatik umfasste Schüttelfrost und Fieber in der Folge einer
endoskopischen Untersuchung am gleichen Tage, bei der zur Sedierung
Propofol verabfolgt wurde. Einige Patienten wiesen Zeichen der
Sepsis auf, alle wurden stationär aufgenommen. Die stationäre
Behandlung dauerte fünf bis 23 Tage. In einem Fall war eine
Verkeimung der Propofolzubereitung mit Acinetobacter johnsonii
nachweisbar. Die Auslösung der Symptomatik wird Endotoxinen
zugeschrieben.
Die AkdÄ weist auf die Notwendigkeit hin, den Inhalt von Spritzen,
Durchstechflaschen oder Ampullen nur zur einmaligen Verwendung bei
jeweils einem Patienten vorzusehen. Durchstechflaschen sind nicht
für mehrere Patienten zu verwenden.
Die Geschäftsstelle AMK unterstreicht diesen Hinweis in vollem
Umfange. In der AMK-Datenbank sind im Zeitraum 1.1.2006 bis
29.2.2008 zwei Fälle von „Fieber, Schüttelfrost und Rückenschmerzen“
nach Injektion von Propofol aus Durchstechflaschen registriert. Die
von der Geschäftsstelle der AMK veranlasste mikrobiologische
Untersuchung belegte in einem Fall eine Verkeimung mit Pseudomonas
putida von > 100 KBE/ml.
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Chargenrückruf
Xusal Saft
75 ml, 150 ml
Ch.-B.: 06D05, 07C19, 07D24, 08A10
Die Firma UCB GmbH, 50170 Kerpen, bittet um folgende
Veröffentlichung:
„Wir rufen 75 ml und 150 ml Packungen Xusal Saft (PZN 4479778,
4479784) der Chargen 06D05, 07C19, 08A10 sowie 07D24 zurück.
Einzelne Flaschen dieser Chargen können Fremdpartikel aus Teflon
enthalten. Es handelt sich bei den Teflon-Partikeln um ein
nicht-toxisches und inertes Material, von dem keine
Gesundheitsgefährdung ausgeht.
Wir bitten Sie um sofortigen Stopp der Auslieferung der betroffenen
Chargen und um Überprüfung Ihrer Bestände. Bitte senden Sie die
betroffene Ware mittels APG-Formular über den pharmazeutischen
Großhandel zurück.“
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Information
Stufenplanbescheid zu Arzneimitteln, die unfraktioniertes Heparin
zur parenteralen Anwendung enthalten
Mit Wirkung vom 1. April 2008 hat das BfArM einen Stufenplanbescheid
Stufe II erlassen, der sofort vollziehbar ist (1).
Hierin wird angeordnet, dass die betroffenen Arzneimittel nur in den
Verkehr gebracht werden dürfen, wenn das zur Herstellung verwendete
Ausgangsmaterial auf Verunreinigungen getestet wurde. Als
verbindliche Analysenmethoden werden hierfür 1H-Spektroskopie und
Kapillarelektrophorese festgelegt.
Das BfArM empfiehlt weiterhin, aus Gründen der
Arzneimittelsicherheit die Testung auf Verunreinigungen auch für
bereits im Verkehr befindliche Chargen vorzunehmen.
Literatur
1) www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/stufenplanverf/Liste/stp-heparin.html
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Chargenüberprüfung
Pravasin protect 40 mg Tabletten
100 Tabletten
Ch.-B.: A176
Die Firma Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, 80637 München,
bittet um folgende Veröffentlichung:
„Es besteht die Möglichkeit, dass auf einzelnen Faltschachteln von
Pravasin protect 40 mg, 100 Tabletten (PZN 0715762), der Charge
A176, die zwischen dem 1. und 27. Februar 2008 ausgeliefert wurden,
versehentlich keine Chargenbezeichnung und kein Verfalldatum
eingeprägt sind.
Wir bitten daher um Überprüfung der genannten Charge und um
Rücksendung betroffener Packungen zur Gutschrift an unsere
Retourenabteilung (Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA,
Retourenabteilung, In der Vogelsbach 1, 66540 Neunkirchen)."
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Information
Arzneimittel, die Bestandteile oder Zubereitungen aus Allium sativum
enthalten
AMK / Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
hat mit Wirkung vom 1. Juli 2008 eine Änderung der Gebrauchs- und
Fachinformationen für Arzneimittel verfügt, die mehr Knoblauch
enthalten als es 0,8 g frischem Pflanzenmaterial entspricht.
Aufgenommen werden folgende Texte:
• unter „Vorsichtsmaßnahmen“ der Hinweis, dass eine Einnahme eines
betreffenden Knoblauchpräparates erst nach Rücksprache mit dem Arzt
erfolgen darf, wenn eine gleichzeitige Einnahme von Sequinavir (Invirase®)
erfolgt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei
gleichzeitiger Einnahme die Wirksamkeit von Sequinavir vermindert
wird. Daher sollen bei gleichzeitiger Einnahme regelmäßige geeignete
Therapiekontrollen für die Anti-HIV-Medikation bis zu 14 Tage nach
Absetzen des betreffenden Knoblauchpräparates erfolgen.
• unter „Wechselwirkungen“ der Hinweis, dass bei gleichzeitiger
Einnahme des betreffenden Knoblauchpräparates die Wirkung von
Sequinavir abgeschwächt sein kann.
Der Bescheid des BfArM ergeht vor dem Hintergrund, dass in den USA
vermutlich ungefähr 35 Prozent der unter antiretroviraler Therapie
stehenden AIDS-Patienten gleichzeitig Knoblauchzubereitungen
einnehmen (1). Pharmakokinetische Untersuchungen mit Tagesdosen von
zweimal 4 g frischem Knoblauch ergaben unter anderem um 54 Prozent
erniedrigte Plasmaspiegel (2). Die jetzt verfügte Obergrenze von 0,8
g Knoblauch entspricht einem Zehntel der in der Studie verwendeten
Knoblauchdosierung und schließt damit einen notwendigen
Sicherheitsabstand ein.
Literatur
1) Lee AS, Andrade AS, Flexner C (2006) Interactions between natural
health products and antiretroviral drugs: pharmacokinetic and
pharmacodynamic effects. Clin Infect Dis 43: 1052-.1059
2) Piscitelli SC, Burstein AH, Welden N, Gallicano KD, Falloon J
(2002) The effect of garlic supplements on the pharmacokinetics of
saquinavir. Clin Infect Dis 34: 234-238
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Rückruf
Nystatin Holsten FT
Alle Chargen und Packungsgrößen
Die Firma Holsten Pharma GmbH, 79241 Ihringen, bittet um folgende
Veröffentlichung:
„Wegen Erlöschens der Zulassung ist das Präparat Nystatin Holsten FT
(PZN 4815118, 4815124, 4815130) ab 1. April 2008 nicht mehr
verkehrsfähig.
Wir bitten um Überprüfung des Warenbestandes und um Rücksendung noch
vorhandener Restbestände mittels APG-Formular über den
pharmazeutischen Großhandel.
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Chargenrückruf
Heparin-Natrium-250000-ratiopharm
Ch.-B.: I06809, I07070, I07072
Heparin-Natrium-7500-ratiopharm FS
Ch.-B.: H03344
Die Firma ratiopharm GmbH, 89079 Ulm, bittet um folgende
Veröffentlichung:
„Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
allen Herstellern von unfraktioniertem Heparin im
Stufenplanverfahren auferlegt, ab dem 1. April 2008 nur noch Heparin
zur parenteralen Anwendung auszuliefern, das nach einer der Methoden
geprüft wurde, die von der amerikanischen Überwachungsbehörde FDA
kürzlich publiziert wurde.
Weiterhin empfahl das BfArM, bereits ausgelieferte Chargen ebenfalls
zu überprüfen.
ratiopharm hat die publizierten Methoden etabliert und alle Chargen
Heparin-ratiopharm mit Rohstoffen aus diesem und letztem Jahr
untersucht.
Die Chargen Heparin-Natrium-250000-ratiopharm, Ch.-B.: I06809,
I07070 und I07072 sowie Heparin-Natrium-7500-ratiopharm FS, Ch.-B.:
H03344 zeigten im NMR-Spektrum eine analytische Auffälligkeit, so
dass wir vorsichtshalber von der weiteren Verwendung dieser Chargen
abraten.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass uns weder zu diesen noch zu
anderen Chargen Heparin-ratiopharm eine Meldung einer unerwünschten
Arzneimittelwirkung vorliegt, wie sie in den Produktrückrufen der
anderen Heparin-Anbieter in Deutschland und den USA genannt wurden.
Vorsorglich rufen wir daher alle Originalpackungen der genannten
Chargen Heaprin-Natrium-250000-ratiopharm sowie
Heparin-Natrium-7500-ratiopharm FS zurück.
Offizinapotheken werden gebeten Bestände mittels APG-Formular über
den pharmazeutischen Großhandel zurückzusenden. Krankenhausapotheker
werden gebeten, vorhandene Originalpackungen direkt an die
Transpharm Logistik GmbH, Nicolaus-Otto-Straße 15, 89079 Ulm, zur
Gutschrift zu retournieren.
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Information
Stufenplanbescheid zu Arzneimitteln, die unfraktioniertes Heparin
zur parenteralen Anwendung enthalten
Mit Wirkung vom 1. April 2008 hat das BfArM einen Stufenplanbescheid
Stufe II erlassen, der sofort vollziehbar ist (1).
Hierin wird angeordnet, dass die betroffenen Arzneimittel nur in den
Verkehr gebracht werden dürfen, wenn das zur Herstellung verwendete
Ausgangsmaterial auf Verunreinigungen getestet wurde. Als
verbindliche Analysenmethoden werden hierfür 1H-Spektroskopie und
Kapillarelektrophorese festgelegt.
Das BfArM empfiehlt weiterhin, aus Gründen der
Arzneimittelsicherheit die Testung auf Verunreinigungen auch für
bereits im Verkehr befindliche Chargen vorzunehmen.
Literatur
1)
www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/stufenplanverf/Liste/stp-heparin.html
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Information
Vitamin-K-Antagonisten: Wirkstärke
AMK / Im Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. März 2008 sind aus
Apotheken 31 Meldungen zur veränderten Wirkung von
Phenprocoumon-haltigen Fertigarzneimitteln bei der Geschäftsstelle
der AMK eingegangen. Eine pharmazeutische Ursache gibt es für die
veränderte Wirkung nicht, denn Abweichungen vom deklarierten Gehalt
konnten durch Untersuchungen des ZL in keinem Fall belegt werden.
Nicht nur Wechselwirkungen mit anderen Arzneistoffen können eine
veränderte Wirksamkeit von Vitamin-K-Antagonisten auslösen, sondern
auch Änderungen der Ernährungsgewohnheiten, beispielsweise aufgrund
von Reisen. Hierzu zählen zum Beispiel:
• Erhöhter oder verminderter Verzehr von Gemüse und Salat, die hohe
Konzentrationen von Vitamin-K enthalten, dessen Bioverfügbarkeit
jedoch nur auf ungefähr 10 Prozent geschätzt wird (1);
• Veränderte Zufuhr von Pflanzenölen, die Vitamin-K mit höherer
Bioverfügbarkeit enthalten. Einen hohen Vitamin-K-Gehalt weisen zum
Beispiel Oliven-, Raps- und Sojaöl auf (1).
Ebenfalls kann eine Wirkungsverstärkung von Vitamin-K-Antagonisten
dann auftreten,
• wenn die Resorption von Vitamin-K durch den Gebrauch
beziehungsweise Übergebrauch von Laxantien verringert ist (2, 3, 4).
In einem kürzlich publizierten Fall, traten bei einer 45-jährigen
Patientin Blutungen auf, die nach Ersatz der Aortenklappe seit
sieben Jahren mit Warfarin behandelt worden war und therapeutisch
angemessene stabile Gerinnungswerte mit einem International
Normalized Ratio (INR) von 2,3 aufwies (4). Bei stationärer Aufnahme
wurde jedoch ein INR von 11,9 bestimmt. Ausgedehnte Hämatome wurden
im Beckenbereich, sowie parakolisch und subhepatisch festgestellt.
Die Patientin hatte seit drei Wochen vor der stationären Aufnahme
täglich mehrere Tabletten eines Sennesblätter-haltigen Laxans
eingenommen, so dass sie bis zu dreimal täglich wässrigen Stuhl
absetzte.
Wir weisen auf diesen Sachverhalt hin, weil explizite Hinweise zum
Fehlgebrauch von Laxantien in Fachinformationen von Vitamin
K-Antagonisten fehlen und bei Laxantien aufgrund ihres OTC-Status
den Apotheken eine besondere Kontrollfunktion zukommt.
Meldungen erreichen die AMK unter www.abda-amk.de
Literatur
1 ftp://ftp.fao.org/es/esn/nutrition/vitrni/pdf/CHAPTER10.pdf;
zuletzt geprüft am 31.3.2008
2 Black JA (1994) Diarrhoea, vitamin K and warfarin. Lancet 344:
1373
3 Smith JK, Aljazairi A, Fuller SH (1999) INR elevation associated
with diarrhoea in a patient receiving warfarin. Ann Pharmacother 33:
301-304
4 Kittisupamongkol W, Nilaratanakul V, Kulwichit W (2008) Near-fatal
bleeding, senna, and the opposite of lettuce. Lancet 371: 784
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Chargenrückruf
Heparin-Natrium Braun 25000 IE
Heparin-Natrium Braun „Multi“ 100.000 IE
Heparin-Natrium Braun „Multi“ Set 2x 200.000 IE
Diverse Chargen
Die Firma B. Braun Melsungen AG, 34212 Melsungen, bittet um folgende
Veröffentlichung:
„Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
mit Wirkung vom 1. April 2008 angeordnet, dass unfraktionierte
Heparine zur parenteralen Anwendung nur dann in Verkehr gebracht
werden dürfen, wenn das zur Herstellung verwendete Ausgangsmaterial
mit mindestens einer von zwei zusätzlichen Analysemethoden
untersucht wurde.
B. Braun hat diese geforderten zusätzlichen Analysemethoden bereits
in den Qualitätssicherungsprozess integriert. Aktuelle
Untersuchungsergebnisse unabhängiger Analyseinstitute zeigen bei
einigen Chargen eine analytische Auffälligkeit. Eine Information der
FDA legt nahe, dass es sich hierbei vermutlich um eine Beimischung
von übersulfatiertem Chondroitinsulfat in dem von uns bezogenen
Rohstoff handeln könnte.
Obwohl uns bei Heparin-Natrium Braun keine Auffälligkeiten bei den
Pharmakovigilanz-Daten vorliegen, rufen wir die betroffenen Chargen
Heparin-Natrium Braun sowie vorsorglich alle Chargen, deren
Testergebnisse zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen, zurück.
Folgende Ausführungen sind betroffen:
• Heparin-Natrium Braun 25000 IE (PZN 2540309), Chargen: 5093N01,
5261N01, 6101N01, 6143N01, 6191N01, 6193N02, 6243N01, 6374N01,
6382N01, 7055N01, 7061N01, 7063N01, 7381N01, 7382N01, 7384N01,
7441N01, 8033N01, 8035N01, 8061N01,
• Heparin-Natrium Braun „Multi“ 100.000 IE (PZN 3212010), Chargen:
5031N01, 6132N01, 6252N01, 7421N01,
• Heparin-Natrium Braun „Multi“ Set 2x 200.000 IE (PZN 3477197)
Chargen: 5102N01, 6133N01, 6215N01, 6274N01, 7411N02, 8045N01.
Bitte senden Sie die Originalpackungen der betroffenen Chargen
direkt an unsere Firmenanschrift: B. Braun Melsungen AG,
Chargenrückruf Heparin, Industriegebiet Pfieffewiesen, 34212
Melsungen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Irina Emde, Telefon (0 56
61) 71 –36 27 oder Herr Werner Opfer, Telefon (0 56 61) 71 –36 97
zur Verfügung.“
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Chargenrückruf
Weleda Arnika-Salbe 10 %
25 g, 70 g
Ch.-B.: 7121, 7122
Die Firma Weleda AG, 73503 Schwäbisch Gmünd, bittet um folgende
Veröffentlichung:
„Bei der hausinternen Überprüfung der Herstelldokumente wurde ein
Fehler in der Zusammensetzung von Weleda Arnika-Salbe 10 %, 25 g (PZN
6888050), Charge 7121 und Weleda Arnika-Salbe 10 %, 70 g (PZN
6888067), Charge 7122 entdeckt.
Wir bitten um Rücksendung der betroffenen Chargen mittels
APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel. Ein
gesundheitliches Risiko für die Patienten besteht nicht.“
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Information
Schöllkraut-haltige Arzneimittel: Änderungen und Widerruf der
Zulassung
Das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat
·
mit sofortiger Wirkung
die Zulassung für jene Schöllkraut-haltigen Arzneimittel widerrufen,
die nach der Dosierungsanleitung mit täglich mehr als 2,5 mg
Gesamtalkaloiden berechnet als Chelidonin verabfolgt werden;
·
eine Änderung der Zulassung
mit Wirkung zum 1.7.2008 für jene Schöllkraut-haltigen
Arzneimittel verfügt, die laut Dosierungsanleitung in einer
täglichen Dosierung von 2,5 µg bis zu 2,5 mg verabfolgt werden;
·
verfügt, dass diese Grenzwerte
durch validierte Gehaltsbestimmungen gewährleistet werden müssen;
Falls Arzneimittel für die
Anwendung bei Kindern vorgesehen sind, ist die für einen 70 kg
schweren Erwachsenen gültige Grenzdosis von 2,5 mg entsprechend auf
das geringere Gewicht des Kindes umzurechnen.
Nicht betroffen
von diesem Bescheid sind Arzneimittel, die nach einer spagyrischen
Verfahrenstechnik nach Zimpel (Vorschrift 25 und 26 des HAB)
hergestellt wurden sowie Externa, Augentropfen und Parenteralia, für
die sich das BfArM eine präparatespezifische Bearbeitung vorbehält.
Betroffen
von dem Bescheid sind jedoch nicht nur zulassungs- oder
registrierungspflichtige Arzneimittel, sondern auch die Droge
Schöllkraut selbst, sowie auch jene homöopathischen
Arzneimittel, die auf Grund § 38 Abs. 1 AMG von der Pflicht zur
Registrierung freigestellt sind, sofern sie in Mengen bis zu 1000
Packungen in einem Jahr in den Verkehr gebracht werden.
Die ab 1. Juli 2008 verfügten
Änderungen betreffen im wesentlichen folgende Ergänzungen der Fach-
und Gebrauchsinformationen:
·
Dauer der Anwendung: bei mehr
als 4 Wochen ärztliche Kontrolle der Leberfunktionswerte (Transaminasen);
·
Gegenanzeigen: das Arzneimittel darf nicht
eingenommen werden bei bestehenden Lebererkrankungen oder solchen in
der Vorgeschichte oder bei gleichzeitiger Anwendung von
Arzneimitteln mit leberschädigenden Eigenschaften;
·
Vorsichtsmaßnahmen: sollten Zeichen einer
Leberschädigung (zum Beispiel Gelbfärbung der Haut oder Augen,
dunkler Urin, entfärbter Stuhl, Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit,
Appetitverlust, Müdigkeit) auftreten, dann ist die Einnahme zu
beenden und ein Arzt aufzusuchen;
·
Nebenwirkungen: Hinweis auf die Fälle von
Leberschädigungen (Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis
hin zur Arzneimittel-bedingten Gelbsucht und zum Leberversagen) nach
Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln;
·
Schwangerschaft und Stillzeit: Schöllkraut-haltige
Arzneimittel dürfen von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen
werden.
Mitteilungen von Herstellern zur
etwaigen Rücknahme beziehungsweise zum Vertriebsstopp oder
Chelidoningehalt von betroffenen Arzneimitteln liegen der
AMK-Geschäftsstelle derzeit noch nicht umfassend vor.
-
Information
Arzneimittel, die unfraktioniertes oder fraktioniertes Heparin
zur parenteralen Anwendung enthalten: Neue Stufenplanbescheide
AMK / Mit Wirkung vom 1. Mai 2008 hat das BfArM am 11. April 2008
Stufenplanbescheide Stufe II erlassen, die sofort vollziehbar sind.
Hierin wird angeordnet, dass die betroffenen Arzneimittel nur in den
Verkehr gebracht werden dürfen, wenn das zur Herstellung verwendete
Ausgangsmaterial mit 1H-Spektroskopie auf Verunreinigungen
(höchstwahrscheinlich übersulfatiertes Chondroitinsulfat) getestet
wurde. Es darf kein Peak bei 2.15 ±0.02 ppm auftreten. Das
Analysenergebnis ist für jede Charge zu dokumentieren. Die
derzeitige Erkenntnislage erlaubt keine Eingrenzung des
Qualitätsproblems auf bestimmte Rohstoff- oder Fertigprodukt-Chargen
oder Zulassungsinhaber, so dass die Maßnahme zur Risikovorsorge
angezeigt ist.
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