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Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Arzneimittel die von der pharmazeutischen Industrie zurückgeholt, bzw. zurückgerufen wurden sowie wichtige Arzneimittelinformationen.

 Letzte Einträge auf dieser Seite: 08.02.2008


Rückholungen und Informationen vom Februar 2008 bis März 2008

 

  • Information
    Missbrauch von Somatotropin-haltigen Fertigarzneimitteln

    AMK / Aus mehreren Landesapothekerkammern hat die AMK-Geschäftsstelle Mitteilungen über gefälschte Kassenrezepte erhalten, die auf Somatotropin-haltige Fertigarzneimittel ausgestellt worden waren. Betroffen waren die Fertigarzneimittel Genotropin® und Norditropin®.
    Die Fälschungsmerkmale waren uneinheitlich und sind in mehreren Fällen bei Vorlage in den Apotheken nicht erkannt worden. Hilfreiche Merkmale für die tägliche Praxis sind folgende Tatsachen:
    • die Anschrift des Versicherten ist räumlich weit entfernt vom Standort der Apotheke;
    • eine telefonische Vorbestellung in der Apotheke geht der Einlösung des Rezepts voraus;
    • - die Einlösung des Rezepts erfolgt unter Zeitdruck während der typischen „Stoßzeiten“ in den Apotheken;
    In solchen Fällen ist es unbedingt ratsam, telefonische Rücksprache mit dem vermeintlich verordnenden Arzt zu nehmen, um die Verordnung zu verifizieren.
    Somatotropin (Synonym: Insuline-like Growth Factor-1, IGF-1) wird auf der Liste der im Sport verbotenen Dopingmittel der World Anti Doping Agency aufgeführt (1). Somatotropin ist ferner in der Dopingmittelmengenverordnung enthalten (2).

    Meldungen zu Missbrauch von Arzneimitteln erreichen die AMK unter: www.abda-amk.de

    Literatur:
    1 http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_upload/nada/Downloads/Listen/2008_List_En.pdf (zuletzt geprüft am 4.2.2008)
    2 Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 22.11.07, BGBl I, S. 2607


     

  • Chargenrückruf
    Visc-Ophtal sine Augengel und Floxal EDO Augentropfen

    Rücknahme per APG-Verfahren
    Die Chargenrückrufe zu
    • Visc-Ophtal sine Augengel und
    • Floxal EDO Augentropfen (siehe PZ Nr. 5 vom 31. Januar 2008, Seite 120)
    werden im APG-Verfahren abgewickelt.
    Bitte beachten Sie die APG-Formulare im Serviceteil dieser Ausgabe!
     

  • Information
    Nahrungsergänzungsmittel

    AMK / Für Vorbehalte sorgen in den Apotheken oft von Patienten vorgelegte, häufig dubiose Nahrungsergänzungsmittel.
    Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen kein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren, daher tragen sie auch keine Zulassungsnummer. Nahrungsergänzungsmittel sind allerdings anzeigepflichtig beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
    Für die Beurteilung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Apotheke sind zwei kurze Rechtstexte sehr hilfreich:
    • §4, Abs. 4 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV): Danach dürfen Kennzeichnung und Aufmachung eines Nahrungsergänzungsmittels sowie die Werbung dafür keinen Hinweis enthalten, mit dem behauptet oder unterstellt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei.
    • Art. 6 der europäischen Richtlinie 2002/46/EG: Danach dürfen Kennzeichnung, Aufmachung und die Werbung den Nahrungsergänzungsmitteln keine Eigenschaften zuschreiben, die der Verhütung, Behandlung oder Heilung einer Humanerkrankung dienen und dürfen auch nicht auf solche Eigenschaften hinweisen.
    Meldungen zu Nahrungsergänzungsmitteln kann die AMK nur dann zielgerichtet nachgehen, wenn aussagekräftige Belege vorgelegt werden. Dies können sein:
    • Gebrauchsinformation
    • Kopie des Etiketts
    • Manchmal auch Text einer veröffentlichten Werbeanzeige
    Im EU-Ausland können sich Nahrungsergänzungsmittel im Handel befinden, die nach arzneimittelrechtlicher Prüfung der Inhaltsstoffe in Deutschland als Arzneimittel eingestuft würden. Patienten sind sich dieses Sachverhalts oft nicht bewusst.
    Meldungen erreichen die AMK unter www.abda-amk.de
     

  • Chargenrückruf
    Floxal EDO Augentropfen
    10 x 0,5 ml
    Ch.-B.: 289477

    Die Firma Dr. Mann Pharma GmbH, 13581 Berlin, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung unserer EDO-Abfüllanlagen haben wir Abweichungen festgestellt. Das Risiko einer Beeinträchtigung der Qualität der betroffenen Charge schätzen wir als äußerst gering ein.
    Trotzdem bitten wir Sie vorsorglich, Ihre Bestände an Floxal EDO Augentropfen (PZN 2414094) zu überprüfen.“
    Anmerkung der AMK: Bitte legen Sie die Packungen unter Quarantäne. Die Rückgabemodalitäten werden firmenseitig noch geklärt.
     

  • Information
    Isoflavone

    AMK / Ergänzend zu der in Kurzform referierten Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Isoflavonen auf Soja- und Rotkleebasis (1), weist die Geschäftsstelle der AMK auf die Empfehlungen zur täglichen Höchstmengen von Isoflavonen in anderen europäischen Ländern hin:
    • Das italienische Ministero della Salute hat für Bioflavonoide die Anwendung während der Schwangerschaft nicht mehr zugelassen („Non assumere durante la gravidanza“) und für Isoflavone die tägliche Aufnahme beschränkt auf 80 mg (L’apporto gionaliero non devere superare gli 80 mg/die“) (2).
    • Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat in der „Verordnung des EDI über Speziallebensmittel“ vom 23.November 2005 die für Erwachsene zugelassene Tagesdosis für Isoflavone auf 50 mg festgelegt (3).
    Auch wenn diese angegebenen Höchstwerte keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für Apotheken in Deutschland haben, illustrieren sie dennoch die Risikobewertung von Isoflavonen/ Bioflavonoiden in anderen europäischen Ländern und sollten zur Kenntnis genommen werden.

    Literatur

    1. AMK (2007) Risikobewertung von isolierten Isoflavonen auf Soja- und Rotkleebasis. PZ 45: 115
    2. www.ministerosalute.it/alimenti/dietetica/dieApprofondimento.jsp?lang=italiano&label=int&id=63: “Disposizioni specifiche per ingredenti die derivazione erboristica” (zuletzt geprüft am 28.1.08)
    3. www.admin.ch/ch/d/sr/8/817.022.104.de.pdf : Verordnung des EDI über Speziallebensmittel 817.022.104 (zuletzt geprüft am 28.1.08)
     

  • Chargenrückruf
    Visc-Ophtal sine Augengel
    120 x 0,6 ml
    Ch.-B.: 285287

    Die Firma Dr. Robert Winzer Pharma GmbH, 13581 Berlin, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung unserer EDO-Abfüllanlagen haben wir Abweichungen festgestellt. Das Risiko einer Beeinträchtigung der Qualität der betroffenen Charge schätzen wir als äußerst gering ein.
    Trotzdem bitten wir Sie vorsorglich, Ihre Bestände an Visc-Ophtal sine Augengel (PZN 0646423) zu überprüfen.“
    Anmerkung der AMK: Bitte legen Sie die Packungen unter Quarantäne. Die Rückgabemodalitäten werden firmenseitig noch geklärt.

     

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