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Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Arzneimittel die von der pharmazeutischen Industrie zurückgeholt, bzw. zurückgerufen wurden sowie wichtige Arzneimittelinformationen.

 Letzte Einträge auf dieser Seite: 31.08.2007


Rückholungen und Informationen vom Juli 2007 bis August 2007

  • Chargenrückruf
    Nasivin sanft Dosierspray für Erwachsene und Schulkinder
    Ch.-B.: 9G01201, 9G01501
    Nasivin sanft Dosierspray für Kleinkinder
    Ch.-B.: 9G01301, 9G01401

    Auf Grund von zahlreichen Einsendungen aus Apotheken führte das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker Untersuchungen des oben genannten Präparates durch. Die Beanstandung wurde bestätigt.

    Die Firma Merck Selbstmedikation GmbH, 64293 Darmstadt, bittet nun um folgende Veröffentlichung:
    “Im Rahmen einer nachträglichen Qualitätskontrolle wurde in Einzelfällen eine eingeschränkte Sprühfunktion bei Nasivin sanft Dosierspray für Erwachsene und Schulkinder, PZN 3245239 (Ch.-B.: 9G01201, 9G01501) und Nasivin sanft Dosierspray für Kleinkinder, PZN 3245245 (Ch.-B.: 9G01301, 9G01401) festgestellt.

    Obwohl kein Sicherheits- bzw. Gesundheitsrisiko mit der Anwendung der genannten Chargen verbunden ist, bitten wir zur Wahrung unseres hohen Qualitätsstandards vorsorglich um Überprüfung der Warenbestände und Rücksendung der noch vorhandenen Packungen mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel.“

     

  • Rückruf
    Oculotect fluid Augentropfen
    Oculotect fluid sine Augentropfen
    Oculotect Gel
    Alle Chargen und Packungsgrößen

    Die Firma Novartis Pharma GmbH, 90327 Nürnberg, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Wegen einer Namensänderung sind die Präparate Oculotect fluid Augentropfen (PZN 4663016, 4663022), Oculotect fluid sine Augentropfen (PZN 8483676, 6630311, 6630328) und Oculotect Gel (PZN 6873976, 6873982) ab dem 1. Juli 2007 nicht mehr verkehrsfähig. Die Präparate mit den neuen Namen Oculotect Augentropfen, Oculotect fluid PVD Augentropfen, Oculotect fluid sine PVD Augentropfen und Oculotect mono A Augengel sind weiterhin verkehrsfähig. Wir bitten Sie um Überprüfung Ihrer Bestände und gegebenenfalls Rücksendung noch vorhandener Packungen mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel.“
     

  • Chargenrückruf
    Melabon K
    20 Tabletten
    Ch.-B.: 610605, 610606, 610607, 610946, 610947, 610948, 610949, 611219

    Die Firma Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co Kg, Kuhloweg 37, 58638, Iserlohn, bittet um folgende Veröffentlichung:
    " Aufgrund des Erlöschens der fiktiven Zulassung ist Melabon K (PZN 4566980) zum 1. Juli 2007 nicht mehr verkehrsfähig. Wir bitten um Rücksendung der genannten Chargen mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel. Die bereits ausgelieferte Charge 611769 ist von der Rückrufaktion nicht betroffen, da es sich um ein zugelassenes Melabon K mit der Zulassungsnummer 5082.00.00 handelt."
     

  • Rückruf
    Betabion 10 mg Tabletten

    Alle Chargen und Packungsgrößen
    Die Firma Merck KgaA, 64201 Darmstadt, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Aufgrund des Erlöschens der fiktiven Zulassung ist das Arzneimittel Betabion 10 mg (PZN 3629690, 3629709) ab dem 30. Juni 2007 nicht mehr verkehrsfähig. Der Vertrieb des Präparates wurde bereits zum 15. August 2006 eingestellt. Wir bitten noch vorhandene Restbestände an PharmLog, Für Merck Pharma GmbH, Siemens-Straße 1, 59199 Bönen, zurückzusenden.“
     

  • Information
    Nicht-deklariertes Sildenafilderivat in Nahrungsergänzungsmittel
    AMK. Mit Datum 21.6.2007 warnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor dem Kauf und der Einnahme von „Ceedra“ und „PerfeX-men“, die als Potenzmittel über das Internet vertrieben werden. Als Hersteller wird die Firma Naviti/ Vitavartis, Anschrift: Ul. Fizlierow 20 A, 06-497 Warzawa, Polen benannt. Die benannten Mittel enthalten nach Untersuchungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) als nicht-deklarierten Bestandteil das Sildenafilderivat Hydroxy-Acetildenafil. Zu Hydroxy-Acetildenafil liegen keine klinischen Untersuchungen vor, so dass die Anwendung mit einem besonderen Risiko für die Gesundheit verbunden ist. Sildenafil unterliegt bekannterweise der Verschreibungspflicht, da bei der Anwendung schwerwiegende Nebenwirkungen auf das Herzkreislaufsystem sowie Sehstörungen auftreten können. Das BfArM weist erneut anhand dieses Falles auf die Gefahren hin, die mit dem Erwerb von Präparaten oder Arzneimitteln aus unsicheren Quellen über das Internet verbunden sind. Die AMK warnt, dass bislang auch deutsche Versender für „Ceedra“ über das Internet erreichbar sind. Es erscheint daher durchaus möglich, dass in Apotheken diese Präparate vorgelegt werden oder über unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Einnahme von „Ceedra“ berichtet wird. Wir bitten um entsprechende Meldungen an die AMK unter www.abda-amk.de.
     

  • Rückruf
    Iso Mack Retard 20mg
    Iso Mack Retard 40mg
    Iso Mack Retard 60mg
    Iso Mack Retard 120mg

    Alle Chargen und Packungsgrößen
    Die Firma Heinrich Mack Nachf., 89257 Illertissen, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Aufgrund des Verzichts auf die Nachzulassung des Präparates sind Iso Mack Retard Kapseln nicht mehr verkehrsfähig. Deshalb rufen wir sämtliche im Markt befindlichen Packungen dieser Produkte (PZN 1920010, 1920027, 1920062, 2340993, 2698186, 2698192) zurück.
    Wir bitten Sie um Überprüfung Ihres Warenbestandes und direkte Rücksendung an unsere Retourenstelle in Karlsruhe: Pfizer Pharma GmbH, Retourenlager, Pfizerstraße 1, 76139 Karlsruhe.“
     

  • Rückruf
    Apis D3 / Belladonna D3 aa
    8 Ampullen
    Alle Chargen

    Die Firma Weleda AG, 73525 Schwäbisch Gmünd, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Für Apis D3 / Belladonna D3 aa, Flüssige Verdünnung zur Injektion (PZN 1617547), ist die Zulassung erloschen. Das Präparat ist damit nicht mehr verkehrsfähig. Wir bitten um Überprüfung Ihres Warenlagers. Restbestände können mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückgegeben werden.“
     

  • Rückruf
    Arteriotonin Ampullen
    Alle Chargen und Packungsgrößen

    Die Firma Angiopharm GmbH i.L., 40231 Düsseldorf, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Für Arteriotonin Ampullen (PZN 4749002, 3741010, 3741027) wird die fiktive Zulassung zum 31. Juli 2007 erlöschen. Dieses Arzneimittel ist somit ab 1. August 2007 nicht mehr verkehrsfähig.
    Wir bitten um Überprüfung und Rücksendung eventuell vorhandener Bestände zur Gutschrift an folgende Firmenanschrift: Angiopharm GmbH i.L., Karl-Geusen-Straße 173, 40231 Düsseldorf.“

     

  • Chargenrückruf
    Lophakomp B 12 Depot (1000 µg)
    10 Ampullen zu 2 ml
    Ch.-B.: CA0167

    Die Firma Lomapharm Rudolf Lohmann GmbH KG, 31860 Emmerthal, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Wir teilen mit, dass die Charge CA0167 von Lophakomp B 12 Depot (1000 µg) in der Packungsgröße 10 Ampullen (N2) (PZN 2172811) teilweise Ampullen Lophakomp B 12 (3000 µg) der Charge CA0167 enthält.
    Daher wird die Charge CA0167 von Lophakomp B 12 Depot (1000 µg) zurückgerufen. Schicken Sie uns diese bitte unfrei an die Adresse Lomapharm, Langes Feld 5, 31860 Emmerthal zurück. Sie erhalten kurzfristig eine Ersatzlieferung. Es besteht keine Gefahr für Patienten.“

     

  • Rückruf
    Baldriparan N Stark zur Beruhigung
    Alle Chargen und Packungsgrößen

    Die Firma Whitehall-Much GmbH, 48159 Münster, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Aufgrund des Erlöschens der fiktiven Zulassung ist das Arzneimittel Baldriparan N Stark zur Beruhigung (PZN 0955495, 0955503) ab dem 31. Juli 2007 nicht mehr verkehrsfähig. Das Nachfolgeprodukt Baldriparan Zur Beruhigung ist bereits seit dem 15. Juni 2007 erhältlich.
    Wir bitten noch vorhandene Restbestände des Produktes Baldriparan N Stark zur Beruhigung an die Firma Whitehall-Much GmbH, Hessenweg 6, 48157 Münster, zur Gutschrift zurückzusenden.“

     

  • Information
    Keine gemeinsame Einnahme von Ibuprofen und ASS
    AMK/ In der von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft herausgegeben Reihe „Arzneiverordnung in der Praxis“ wird in einer kurzen Zusammenfassung auf die Befunde hingewiesen, die den Fehler einer gleichzeitigen Einnahme von Ibuprofen und ASS belegen1.
    Durch Ibuprofen wird die Hemmung der Plättchenaggregation mindestens teilweise aufgehoben. In einer Originalarbeit wird auch eine Mortalitätserhöhung bei Patienten beschrieben, die aus kardiologischen Gründen ASS erhielten und dann Ibuprofen einnahmen. Zwar könnte möglicherweise durch eine bestimmte zeitliche Abfolge (Ibuprofen 30 min nach ASS oder 8 Stunden zuvor) diese schädliche Wechselwirkung vermieden werden, jedoch wird zu Recht die Befolgung einer solchen Einnahmeregel in der Praxis als wenig wahrscheinlich beurteilt. Es wird empfohlen, Patienten, die unter ASS stehen, statt Ibuprofen Diclofenac zu verabfolgen, das diese Wechselwirkung nicht zeigt.
    Die AMK bittet wegen der Praxisrelevanz um Beachtung bei der Abgabe von Ibuprofen im Handverkauf. Da die Selbstmedikation einen beachtlichen Anteil bei der Arzneimittelabgabe umfaßt, bitten wir auch unverändert um Übermittlung von Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) von Fertigarzneimitteln, die nicht (mehr) der Verschreibungspflicht unterliegen. UAW-Meldungen erreichen die AMK unter www.abda-amk.de

    1. http://www.akdae.de/25/Archiv/20072.pdf

     

  • Rückruf
    Cor-Gastreu S R3 Tropfen
    Alle Chargen und Packungsgrößen

    Die Firma Dr. Reckeweg GmbH, 64625 Bensheim, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Die Zulassung von Cor-Gastreu S R3 Tropfen (PZN 1686471, 1686488) ist erloschen und das Präparat ist daher ab sofort nicht mehr verkehrsfähig.
    Wir bitten um Überprüfung der Lagerbestände und Rücksendung zur Gutschrift an: Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH, Berliner Ring 32, 64625 Bensheim.“


     

  • Rückruf
    Arnica-Globuli D6, - D12, - C30 zuckerfrei
    Alle Chargen

    Die Firma Schuck GmbH, 90571 Schwaig, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Aus formellen Gründen rufen wir sämtliche Packungen der Präparate Arnica-Globuli D6, D12, C30 zuckerfrei (PZN 5122311, 5122340, 5122400) zurück.
    Senden Sie bitte die betreffenden Packungen frei Haus (Versandkosten werden erstattet) an die Herstelleranschrift (Schuck GmbH, Industriestraße 11, 90571 Schwaig).“

     

  • Rückruf
    Artemisia vulgaris-Injeel
    Berberis aquifolium-Injeel
    Alle Chargen und Packungsgrößen

    Die Firma Biologische Heilmittel Heel GmbH, 76532 Baden-Baden, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Hiermit bitten wir um Rückgabe aller Chargen Artemisia vulgaris-Injeel Ampullen (PZN 0072815, 0072838) sowie Berberis aquifolium-Injeel Ampullen (PZN 0117541, 0117564) zum 24. Juli 2007, da auf die fiktive Zulassung verzichtet wurde.
    Die im Handel befindliche Ware kann an die Firmenanschrift (Biologische Heilmittel Heel GmbH, Dr.-Reckeweg-Straße 2-4, 76532 Baden-Baden) zur Gutschrift zurückgeschickt werden. Ab dem genannten Rückrufdatum dürfen die Präparate nicht mehr vertrieben werden.“

     

  • Information
    Unterstellung von Ephedra unter die Grundstoffüberwachung
    AMK/ Am 11. Juni 2007 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitgeteilt, dass Ephedra (aus Ephedra sinica STAPF aber auch aus gleichwertigen Ephedra-Arten) nunmehr der Grundstoffüberwachung unterstellt ist. Die Unterstellung unter die Grundstoffüberwachung hat keine Auswirkungen auf die Abgabe von Ephedra durch Apotheken an Patienten gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung. Ephedra-Arten und Zubereitungen aus Ephedra-Arten zur oralen Anwendung sowie homöopathische Zubereitungen aus Ephedra, ausgenommen höhere Verdünnungen als D1, waren bereits zum 1. Januar 2006 durch Änderungsverordnung der Verschreibungspflicht unterstellt worden (siehe PZ 1/2006; Seite 77 und PZ 13/2007; Seite 6).
    Jedoch ist der Handel mit Ephedra betroffen: Die Grundstoffüberwachung bedeutet, dass Ephedra als erfasster Stoff nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung EG Nr. 273/2004 und Nr. 111/2005 einzustufen ist. Damit unterfällt Ephedra den Vorschriften für Kategorie 1-Stoffe dieser Verordnungen. Damit besteht
    • eine Erlaubnispflicht für das Inverkehrbringen im Sinne Art. 2c der Verordnung EG 273/2004;
    • die Erfordernis einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung;
    • die Beschränkung der Abgabe nur an Erlaubnisinhaber gegen Einholung der Endverbleibserklärung durch den Kunden, wovon auch die Inhaber von Sondererlaubnissen im innergemeinschaftlichen Grundstoffverkehr betroffen sind, zur Zeit in Deutschland Apotheken (ausgenommen die Abgabe auf ärztliche Verschreibung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes, siehe oben), Polizei-, Zollbehörden und Bundeswehr;
    • die Erfordernis, der Ware eine Kopie der Erklärung des Kunden über den Verwendungszweck beizufügen, die vom Lieferanten mit Stempel und Datum versehen werden muss;
    • die Notwendigkeit, Unterlagen im Drittstaatshandel mit dem Zusatz „Drug Precursors“ zu versehen;
    • die Nachweispflicht der legalen Zwecke von Transit-Sendungen durch die Wirtschaftbeteiligten auf Anforderung der zuständigen Behörden;
    • die Meldepflicht bis zum 15. Februar für das zurückliegende Kalenderjahr über Aus- und Einfuhr von Ephedra, Vermittlungsgeschäfte mit Ephedra, sowie Verwendung und Abgabe von Ephedra.
    Die AMK weist wegen Verstößen gegen die Grundstoffüberwachung im Jahre 2006 darauf hin, dass die oben genannte Verordnung EG 273/2004 unter „Inverkehrbringen“ jegliche Abgabe von erfassten Stoffen in der Gemeinschaft versteht, sei es gegen Bezahlung oder unentgeltlich; dazu gehören auch Lagerung, Herstellung, Erzeugung, Weiterverarbeitung, Handel, Vertrieb oder Vermittlung dieser Stoffe zum Zweck ihrer Abgabe in der Gemeinschaft. Ferner verweisen wir auf den Umstand, dass unter „Wirtschaftsbeteiligter“ jede natürliche oder juristische Person verstanden wird, die erfasste Stoffe in den Verkehr bringt.

     

  • Chargenrückruf
    Kneipp Sauna Aufguss Rosmarin-Orange
    Ch.-B.: 0605309, 0605310

    Die Kneipp-Werke, 97064 Würzburg bitten um folgende Veröffentlichung:
    „Kneipp Sauna-Aufguss Rosmarin-Orange (PZN 0685297) wurde nach den Vorschriften der Richtlinie 1999 / 45/ EG wegen fehlender Kindersicherung beanstandet. Das Produkt ist ein Bedarfsgegenstand und unterliegt als solcher den strengen chemikalienrechtlichen Vorgaben. Es wurde deshalb mit der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Rückrufaktion vereinbart.
    Wir bitten Sie daher die Ware umgehend aus den Regalen zu nehmen und um Rücksendung der noch vorhandenen Packungen zur Gutschrift an die Kneipp-Werke Retourenadresse: Rudolf-Diesel-Strasse, 97199 Ochsenfurt-Hohestadt. Gleichzeitig bitten wir Sie, die Sendung frei zu machen, die Portokosten erstatten wir Ihnen zusammen mit der Warengutschrift.“


     

  • Rückruf
    Esbericum Kapseln
    Alle Chargen und Packungsgrößen

    Die Firma Schaper & Brümmer GmbH & Co. KG, 38259 Salzgitter, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Die bereits seit 1. Dezember 2006 außer Vertrieb befindlichen Esbericum Kapseln (PZN 7114830, 3843526) sind aufgrund des aktiven Verzichtes auf die Nachzulassung nicht mehr verkehrsfähig.
    Die Rücknahme eventuell noch vorhandener Restbestände erfolgt im APG-Verfahren über den pharmazeutischen Großhandel.“
    Das APG-Formular wird in dieser Ausgabe am Ende des Heftes veröffentlicht!

     

  • Rückruf
    Sily-Sabona Kapseln
    Alle Chargen

    Die Firma MIT Gesundheit GmbH, 47533 Kleve, bittet um folgende Veröffentlichung:
    „Aus formalen Gründen rufen wir das Präparat Sily-Sabona (PZN 7437705) zurück.
    Noch im Handel befindliche Ware kann an folgende Retourenadresse zum Umtausch zurückgegeben werden: Biokanol Pharma GmbH, Koehlerstraße 7, 76437 Rastatt.
    Der Umtausch erfolgt mit vollem Wertausgleich in das Präparat MUC-Sabona Lösung Pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten.“


     

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