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Auf dieser Seite finden Sie Beiträge aus der medizinisch-pharmazeutischen Forschung und dem Bereich der Herstellung naturheilkundlicher Medikamente.

 Letzte Einträge auf dieser Seite: 22.05.2007


       

Information

Noch einmal Vitamin C

In der Pharmazeutischen Zeitung (Nr. 48, Seite 7) vom 25. November 2004 war eine Langzeitstudie referiert worden, die kürzlich im American Journal of Clinical Nutrition veröffentlicht worden war. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass hohe Vitamin-C-Dosen bei postmenopausalen Diabetikerinnen möglicherweise das kardiovaskuläre Risiko nahezu verdoppeln.

Diese Studie blieb nicht unwidersprochen: Die Gesellschaft für angewandte Vitaminforschung e.V. (GVF) mit Sitz in Bonn hat am 19. November 2004 zu der Publikation ein Statement veröffentlicht. Zum einen werden Zweifel an der statistischen Auswertung und an der Validität der Daten geäußert, zum anderen wird auf frühere Studien verwiesen, die zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen sind. Nach Ansicht der GVF lässt die Auswertung aller bisherigen Studien den Schluss zu, dass die Supplementierung mit Vitamin C sicher ist.

Die Stellungnahme der GVF kann der folgenden Website entnommen werden: www.vitaminforschung.org/aktuelles.html

 

Information

Die folgende Mitteilung veröffentlichte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt (Heft 49, vom 3. Dezember 2004). Wir geben den Beitrag an dieser Stelle in leicht gekürzter Form wieder.

„Aus der UAW-Datenbank“

Kardiovaskuläre Nebenwirkungen sind ein Klasseneffekt aller Coxibe: Konsequenzen für ihre künftige Verordnung.

Anlässlich der Marktrücknahme von Rofecoxib (Vioxx®) wegen bekannt gewordener und aus pharmakologischer Sicht zu erwartender kardiovaskulärer Risiken stellt sich die Frage nach der Sicherheit der übrigen vier auf dem Markt vertretenen Coxibe: Celecoxib (Celebrex®), Valdecoxib (Bextra®), Parecoxib (Dynastat®) und Etoricoxib (Arcoxia®). Die europäische Zulassungsbehörde will sich mit dieser Frage in den kommenden Monaten beschäftigen.

Die AkdÄ hatte bereits 2001 in ihrer Leitlinie zur Therapie degenerativer Gelenkerkrankungen (1) auf das erhöhte Risiko von Myokardinfarkten unter Coxiben hingewiesen. In der Folgezeit hat sie mehrfach an dieser Stelle Einzelrisiken der Substanzklasse beschrieben (2, 3, 4) und empfiehlt in ihrem Standardwerk „Arzneiverordnungen“ (20. Auflage, 2003) keinen einzigen Vertreter der Coxibe als Mittel erster Wahl. Inzwischen hat sich der Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ der AkdÄ in seiner 80. Sitzung am 29. Oktober 2004 nochmals mit der vergleichenden Bewertung des kardiovaskulären Risikoprofils der Coxibe auf der Basis der vorliegenden Daten des deutschen Spontanerfassungssystems und der AkdÄ bekannt gewordener Einzelfälle befasst. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass im Einklang mit der in „Arzneiverordnung in der Praxis“ 1/2005 (5) ausführlich dargestellten Studienlage für alle diese Substanzen schwere kardiovaskuläre Ereignisse dokumentiert sind. Unter Rofecoxib (Vioxx®) machen Beobachtungen zu den so genannten Organklassen „Herz-Kreislauf-System allgemein“, „Myo-, Endo- und Perikard, Herzklappen“ und „Herzrhythmusstörungen“ 30,7 Prozent (inklusive 13 Herzinfarkten) von insgesamt 1020 Meldungen aus (Datenstand: 18. Oktober 2004). Bei Celecoxib (Celebrex®) sind es 32,6 Prozent (inklusive 7 Myokardinfarkten) von 420 Berichten. (Celecoxib wurde später am deutschen Markt eingeführt und seltener verordnet als Rofecoxib.) Entsprechende Einzelfälle sind auch zu anderen Coxiben bereits gemeldet. Unter 2400 Meldungen zu Diclofenac finden sich solche zu kardiovaskulären Störungen in 23,1 Prozent (inklusive 3 Myokardinfarkten), unter Oxicamen (zum Beispiel Piroxicam = Felden®) in 16,3 Prozent (inklusive 3 Myokardinfarkten) der Fälle. Hypertonie als UAW betrifft 3,6 Prozent aller Fälle zu Celecoxib, 4,7 Prozent zu Rofecoxib und 8,3 Prozent zu Valdecoxib, im Vergleich zu 1,5 Prozent bei Diclofenac und 0,8 Prozent bei Oxicamen.

Da die kurzfristige Gabe einiger Coxibe bei Patienten ohne kardiovaskuläre Risiken entsprechend der Studienlage und verbreiteter klinischer Erfahrung Vorteile im Vergleich zu den traditionellen NSAR hat (6), empfiehlt die AkdÄ der Ärzteschaft folgende Einschränkungen der Verordnung, um die Anwendung dieser Substanzen risikoärmer zu machen und sie für die Behandlung derjenigen Patienten zu erhalten, die tatsächlich davon profitieren:

  • Coxibe sind bei allen kardiovaskulären Risikopatienten (koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, schwere Hypertonie, periphere arterielle Durchblutungsstörungen) auf Grund des pharmakologischen Risikopotenzials und der zahlreichen klinischen Risikodaten kontraindiziert.

  • Coxibe sollen bei Patienten über 65 Jahren nur bei strenger Indikationsstellung und mit besonderer Vorsicht wegen der im Alter allgemein erhöhten kardiovaskulären Risiken angewendet werden.

  • Die Anwendung von allen Coxiben ist zeitlich zu begrenzen: so lange wie nötig, aber nicht länger als die in Studien analysierten Behandlungszeiträume, das heißt intermittierend 3 bis maximal 6 Monate.

  • Die Anwendung von Coxiben vor oder unmittelbar nach chirurgischen Eingriffen sollte unterbleiben.

  • Bei Patienten mit kardiovaskulären und gastrointestinalen Risiken können traditionelle nichtsteroidale Antiphlogistika plus niedrig dosierte Acetylsalicylsäure plus Protonenpumpenhemmer sowie nichtopioide Analgetika (zum Beispiel Paracetamol) oder schwach wirkende Opioide (zum Beispiel Tramadol, Tilidin-Naloxon, Dihydrocodein) angewendet werden, bis entsprechende epidemiologische Studien vorliegen.

 

Literatur

  1. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Empfehlungen zur Therapie von degenerativen Gelenkerkrankungen. Arzneiverordnung in der Praxis (Sonderheft), 2. Auflage, 2001.

  2. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Zur Sicherheit von COX-2-Inhibitoren. Dtsch Arztebl 2002; 99: A 1535 [Heft 22].

  3. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Akute interstitielle Nephritis durch Celecoxib (in Deutschland: Celebrex®). Dtsch Arztebl 2003; 100: A 217 [Heft 4].

  4. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Erhöhte Inzidenz von zerebrovaskulären Ereignissen unter COX-2-Inhibitoren im Vergleich zu Meloxicam. Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3407 [Heft 51–52].

  5. Schwabe U, Brune K: Hinweise zur Risikominderung bei Anwendung von Cyclooxygenase-2-Hemmern (Coxiben). Arzneiverordnung in der Praxis 2005; 1: im Druck.

  6. Koelz HR, Michel B: Nichtsteroidale Antirheumatika: Magenschutztherapie oder COX-2-Hemmer? Dtsch Arztebl 2004; 101: A 3041–3046 [Heft 45].

 

Liste wird ständig fortgesetzt und überarbeitet.

 


 

 

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