Auf dieser Seite finden Sie Beiträge aus der
medizinisch-pharmazeutischen Forschung und dem Bereich der Herstellung
naturheilkundlicher Medikamente.
Information
Noch einmal Vitamin C
In der Pharmazeutischen Zeitung (Nr.
48, Seite 7) vom 25. November 2004 war eine Langzeitstudie referiert worden,
die kürzlich im American Journal of Clinical Nutrition veröffentlicht worden
war. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass hohe Vitamin-C-Dosen bei
postmenopausalen Diabetikerinnen möglicherweise das kardiovaskuläre Risiko
nahezu verdoppeln.
Diese Studie blieb nicht
unwidersprochen: Die Gesellschaft für angewandte Vitaminforschung e.V. (GVF)
mit Sitz in Bonn hat am 19. November 2004 zu der Publikation ein Statement
veröffentlicht. Zum einen werden Zweifel an der statistischen Auswertung
und an der Validität
der Daten geäußert, zum anderen wird auf frühere Studien
verwiesen, die zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen sind. Nach Ansicht
der GVF lässt die Auswertung aller bisherigen Studien den Schluss zu, dass
die Supplementierung mit Vitamin C sicher ist.
Die Stellungnahme der GVF kann der
folgenden Website entnommen werden:
www.vitaminforschung.org/aktuelles.html
Information
Die folgende Mitteilung veröffentlichte
die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt
(Heft 49, vom 3. Dezember 2004). Wir geben den Beitrag an dieser Stelle in
leicht gekürzter Form wieder.
„Aus der
UAW-Datenbank“
Kardiovaskuläre
Nebenwirkungen sind ein Klasseneffekt aller Coxibe: Konsequenzen für ihre
künftige Verordnung.
Anlässlich der
Marktrücknahme von Rofecoxib (Vioxx®) wegen bekannt gewordener
und aus pharmakologischer Sicht zu erwartender kardiovaskulärer Risiken
stellt sich die Frage nach der Sicherheit der übrigen vier auf dem Markt
vertretenen Coxibe: Celecoxib (Celebrex®), Valdecoxib (Bextra®),
Parecoxib (Dynastat®) und Etoricoxib (Arcoxia®). Die
europäische Zulassungsbehörde will sich mit dieser Frage in den kommenden
Monaten beschäftigen.
Die AkdÄ hatte
bereits 2001 in ihrer Leitlinie zur Therapie degenerativer
Gelenkerkrankungen (1) auf das erhöhte Risiko von Myokardinfarkten unter
Coxiben hingewiesen. In der Folgezeit hat sie mehrfach an dieser Stelle
Einzelrisiken der Substanzklasse beschrieben (2, 3, 4) und empfiehlt in
ihrem Standardwerk „Arzneiverordnungen“ (20. Auflage, 2003) keinen einzigen
Vertreter der Coxibe als Mittel erster Wahl. Inzwischen hat sich der
Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ der AkdÄ in seiner 80.
Sitzung am 29. Oktober 2004 nochmals mit der vergleichenden Bewertung des
kardiovaskulären Risikoprofils der Coxibe auf der Basis der vorliegenden
Daten des deutschen Spontanerfassungssystems und der AkdÄ bekannt gewordener
Einzelfälle befasst. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass im Einklang mit
der in „Arzneiverordnung in der Praxis“ 1/2005 (5) ausführlich dargestellten
Studienlage für alle diese Substanzen schwere kardiovaskuläre Ereignisse
dokumentiert sind. Unter Rofecoxib (Vioxx®) machen Beobachtungen
zu den so genannten Organklassen „Herz-Kreislauf-System allgemein“, „Myo-,
Endo- und Perikard, Herzklappen“ und „Herzrhythmusstörungen“ 30,7 Prozent
(inklusive 13 Herzinfarkten) von insgesamt 1020 Meldungen aus (Datenstand:
18. Oktober 2004). Bei Celecoxib (Celebrex®) sind es 32,6 Prozent
(inklusive 7 Myokardinfarkten) von 420 Berichten. (Celecoxib wurde später am
deutschen Markt eingeführt und seltener verordnet als Rofecoxib.)
Entsprechende Einzelfälle sind auch zu anderen Coxiben bereits gemeldet.
Unter 2400 Meldungen zu Diclofenac finden sich solche zu kardiovaskulären
Störungen in 23,1 Prozent (inklusive 3 Myokardinfarkten), unter Oxicamen
(zum Beispiel Piroxicam = Felden®) in 16,3 Prozent (inklusive 3
Myokardinfarkten) der Fälle. Hypertonie als UAW betrifft 3,6 Prozent aller
Fälle zu Celecoxib, 4,7 Prozent zu Rofecoxib und 8,3 Prozent zu Valdecoxib,
im Vergleich zu 1,5 Prozent bei Diclofenac und 0,8 Prozent bei Oxicamen.
Da die
kurzfristige Gabe einiger Coxibe bei Patienten ohne kardiovaskuläre Risiken
entsprechend der Studienlage und verbreiteter klinischer Erfahrung Vorteile
im Vergleich zu den traditionellen NSAR hat (6), empfiehlt die AkdÄ der
Ärzteschaft folgende Einschränkungen der Verordnung, um die Anwendung dieser
Substanzen risikoärmer zu machen und sie für die Behandlung derjenigen
Patienten zu erhalten, die tatsächlich davon profitieren:
-
Coxibe sind bei allen
kardiovaskulären Risikopatienten (koronare Herzkrankheit, Schlaganfall,
schwere Hypertonie, periphere arterielle Durchblutungsstörungen) auf
Grund des pharmakologischen Risikopotenzials und der zahlreichen
klinischen Risikodaten kontraindiziert.
-
Coxibe sollen bei Patienten über
65 Jahren nur bei strenger Indikationsstellung und mit besonderer
Vorsicht wegen der im Alter allgemein erhöhten kardiovaskulären Risiken
angewendet werden.
-
Die Anwendung von allen Coxiben
ist zeitlich zu begrenzen: so lange wie nötig, aber nicht länger als die
in Studien analysierten Behandlungszeiträume, das heißt intermittierend
3 bis maximal 6 Monate.
-
Die Anwendung von Coxiben vor
oder unmittelbar nach chirurgischen Eingriffen sollte unterbleiben.
-
Bei Patienten mit
kardiovaskulären und gastrointestinalen Risiken können traditionelle
nichtsteroidale Antiphlogistika plus niedrig dosierte Acetylsalicylsäure
plus Protonenpumpenhemmer sowie nichtopioide Analgetika (zum Beispiel
Paracetamol) oder schwach wirkende Opioide (zum Beispiel Tramadol,
Tilidin-Naloxon, Dihydrocodein) angewendet werden, bis entsprechende
epidemiologische Studien vorliegen.
Literatur
-
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft: Empfehlungen zur Therapie von degenerativen
Gelenkerkrankungen. Arzneiverordnung in der Praxis (Sonderheft), 2.
Auflage, 2001.
-
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft: Zur Sicherheit von COX-2-Inhibitoren. Dtsch
Arztebl 2002; 99: A 1535 [Heft 22].
-
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft: Akute interstitielle Nephritis durch Celecoxib
(in Deutschland: Celebrex®). Dtsch Arztebl 2003; 100: A 217
[Heft 4].
-
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft: Erhöhte Inzidenz von zerebrovaskulären
Ereignissen unter COX-2-Inhibitoren im Vergleich zu Meloxicam. Dtsch
Arztebl 2003; 100: A 3407 [Heft 51–52].
-
Schwabe U, Brune K: Hinweise zur
Risikominderung bei Anwendung von Cyclooxygenase-2-Hemmern (Coxiben).
Arzneiverordnung in der Praxis 2005; 1: im Druck.
-
Koelz HR, Michel B:
Nichtsteroidale Antirheumatika: Magenschutztherapie oder COX-2-Hemmer?
Dtsch Arztebl 2004; 101: A 3041–3046 [Heft 45].