Immer mehr kranke Menschen sind mit der
angeblich ausreichenden Versorgung durch eine seelenlose
Fünf-Minuten-Medizin schon lange nicht mehr
einverstanden. Sie fühlen mit Recht, dass ihre
gesundheitlichen Probleme im Rahmen dieser medizinischen
Minimalversorgung nicht ernst genommen werden. Sie
scheuen verständlicherweise oftmals die Einnahme stark
wirkender chemischer Arzneimittel, weil diese häufig
schon in Bagatellfällen eingesetzt werden. Eine
naturheilkundliche Behandlung mit natürlichen Methoden
und Medikamenten ist in vielen Fällen die Alternative.
Prädestiniert
für diese Behandlung sind Heilpraktiker und
Heilpraktikerinnen, welche traditionell seit
Jahrhunderten die sanfte Naturheilkunde ausüben. Im
umfangreichen Gebiet biologischer und naturheilkundlicher
Heilverfahren, haben sich viele Heilpraktiker und
Heilpraktikerinnen individuell auf bestimmte Verfahren
konzentriert.
Als
Heilpraktikerverband haben wir deshalb für Sie einige
Informationen zusammengestellt, die Sie zu dem für Sie
geeigneten Heilpraktikern führen soll:
Es ist ratsam,
wenn Sie sich vor der ersten Konsultation eines
Heilpraktikers/Heilpraktikerin, bei einem unserer
Berufsverbände, in einer Apotheke oder im Bekanntenkreis,
über Ihre Behandlungsvorstellungen informieren.
Unsere
Berufsverbände informieren Sie nach Möglichkeit auch über
die von Heilpraktikern speziell ausgeübten Heilverfahren.
Sie finden die Kontaktadressen oder Telefonanschlüsse
hier auf den einzelnen Landesverbandsseiten oder in den
Gelben Seiten.
Eine auffällig
dargestellte Privatwerbung in den Medien ist selten ein
Qualitätsmerkmal für eine erfolgreiche Naturheilpraxis.
Kosten einer
Behandlung
Die Kosten hängen
wesentlich vom Zeitaufwand und den angewendeten
Heilverfahren ab. Sie unterliegen daher wegen der
Anwendung unterschiedlicher und individueller
Behandlungsverfahren grossen Schwankungen.
Eine
Erstuntersuchungen mit Beratung ist allgemein schon für
ein Honorar zwischen 30,00 und 40,00 EURO möglich. Sie
sollten sich jedoch schon vor der verbindlichen Anmeldung
immer über die entstehenden Kosten für die erste
Konsultation informieren.
Gegebenenfalls
notwendige weitere Konsultationen oder
Behandlungsmassahmen sollten in der Praxis eingehend erörtert
und kostenmässig einvernehmlich abgeklärt werden. Sie
sollten ggf. in einer Honorarvereinbarung schriftlich
fixiert werden.
Erstattung
durch Beihilfe oder private Krankenversicherungen:
Die
entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von
Beihilfe oder private Krankenversicherungen erstattet. Da
nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet
werden, sollte auch darüber eine Vereinbarung getroffen
werden.
Gesetzliche
Krankenkassen erstatten im Rahmen der gesetzlichen
Gegebenheiten grundsätzlich keine Kosten, die Ihnen beim
Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin
entstehen.
Sollten
Sie noch Fragen zum Gesamtkomplex Heilpraktiker haben,
wenden Sie sich vertrauensvoll an die Informationsbüros
der verschiedenen Landesverbände.
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