Zum 1.1.2007 ist, von der Öffentlichkeit kaum registriert, ein
neues Gesetz, das EHUG, in Kraft getreten.
Hiernach sind, das Gesetz entstand auf Grund einer Vorgabe der EU, Unternehmen
und Gewerbetreibende verpflichtet Handelsregistereintragungen und
Unternehmensregistereintragungen in ihren elektronischen Geschäftsbriefen zu
veröffentlichen.
Da diese Regelung noch sehr neu und auch ungenau formuliert ist
droht eine neuerliche Abmahnwelle.
Geschäftbriefe sind definiert als "jede von einem Kaufmann
ausgehende schriftliche Mitteilung die seine geschäftliche Betätigung nach außen
betrifft". Dies gilt für die Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen (Angebote
etc.) als auch die laufende Beziehung (Rechnungen, Quittungen etc.).
Werbeschreiben die keinen konkreten Einzeladressaten haben sind hiervon (paradoxerweise) ausgenommen.
Grundsätzlich gelten wir Heilpraktiker als Freiberufler, als
Einzelpersonen die nicht unbedingt Gewerbetreibende im rechtlichen Sinne sein
müssen. Viele unserer Kollegen jedoch sind neben ihrer Heilpraktikertätigkeit
noch handelnd-kaufmännisch tätig. Diese Mischung macht das neue Gesetz so
brisant.
Wenn Sie liebe Kollegen und Kolleginnen lediglich als
Heilpraktiker in Ihrer Praxis tätig sind genügt in Ihrem Mailversand die Angabe
von Name und Vorname. Angabe von Anschrift etc. ist optional aber wünschenswert.
Anders stellt es sich dar wenn Sie, aufgrund von
"Nebentätigkeiten" z.B. im Rahmen einer GmbH, OHG u.ä. im Handelsregister
eingetragen sind. Dann sind auch HRG-Nr., Sitz des Unternehmens,
Registergericht, Ust-ID-Nr., Geschäftsführer/Stellvertreter, Rechtform der
Gesellschaft zu nennen.
Damit Sie liebe Kolleginnen und Kollegen zukünftig "auf der
sicheren Seite sind", wie es so schön heißt, raten wir Ihnen in Ihre E-Mails
sog. Footer einzubauen in denen die genannten Angaben enthalten sind. Das mag
zwar etwas lästig sein, beugt den Unklarheiten und Eventualitäten jedoch vor.
Genauere Angaben über die Kennzeichnungspflichten einzelner
Geschäftsformen finden Sie unter:
www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/brief/index.html
Berlin, den 14.2.2007
Michael Aulbach
Webmaster