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E-Mails - aktuelle Rechtsfragen


Zum 1.1.2007 ist, von der Öffentlichkeit kaum registriert, ein neues Gesetz, das EHUG, in Kraft getreten.
Hiernach sind, das Gesetz entstand auf Grund einer Vorgabe der EU, Unternehmen und Gewerbetreibende verpflichtet Handelsregistereintragungen und Unternehmensregistereintragungen in ihren elektronischen Geschäftsbriefen zu veröffentlichen.

Da diese Regelung noch sehr neu und auch ungenau formuliert ist droht eine neuerliche Abmahnwelle.

Geschäftbriefe sind definiert als "jede von einem Kaufmann ausgehende schriftliche Mitteilung die seine geschäftliche Betätigung nach außen betrifft". Dies gilt für die Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen (Angebote etc.) als auch die laufende Beziehung (Rechnungen, Quittungen etc.). Werbeschreiben die keinen konkreten Einzeladressaten haben sind hiervon (paradoxerweise) ausgenommen.

Grundsätzlich gelten wir Heilpraktiker als Freiberufler, als Einzelpersonen die nicht unbedingt Gewerbetreibende im rechtlichen Sinne sein müssen. Viele unserer Kollegen jedoch sind neben ihrer Heilpraktikertätigkeit noch handelnd-kaufmännisch tätig. Diese Mischung macht das neue Gesetz so brisant.

Wenn Sie liebe Kollegen und Kolleginnen lediglich als Heilpraktiker in Ihrer Praxis tätig sind genügt in Ihrem Mailversand die Angabe von Name und Vorname. Angabe von Anschrift etc. ist optional aber wünschenswert.

Anders stellt es sich dar wenn Sie, aufgrund von "Nebentätigkeiten" z.B. im Rahmen einer GmbH, OHG u.ä. im Handelsregister eingetragen sind. Dann sind auch HRG-Nr., Sitz des Unternehmens, Registergericht, Ust-ID-Nr., Geschäftsführer/Stellvertreter, Rechtform der Gesellschaft zu nennen.

Damit Sie liebe Kolleginnen und Kollegen zukünftig "auf der sicheren Seite sind", wie es so schön heißt, raten wir Ihnen in Ihre E-Mails sog. Footer einzubauen in denen die genannten Angaben enthalten sind. Das mag zwar etwas lästig sein, beugt den Unklarheiten und Eventualitäten jedoch vor.

Genauere Angaben über die Kennzeichnungspflichten einzelner Geschäftsformen finden Sie unter:
www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/brief/index.html


Berlin, den 14.2.2007
Michael Aulbach
Webmaster

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