Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die nicht verschreibungspflichtigen, naturheilkundlichen Arzneimittel
von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet werden sollen, sind
viele dieser bewährten Medikamente bedroht. Dies würde zum Wegfall vieler
dieser Arzneimittel und zur Gefährdung der mittelständischen
Arzneimittelhersteller führen. Um dies zu vermeiden, sollten sich möglichst
viele Bürger an ihre Bundestagsabgeordnete und an die
Bundesgesundheitsministerin wenden.
Wenn Sie sich für den Erhalt der Naturheilmittel einsetzen möchten und wollen,
dass diese auch in Zukunft von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet
werden, sollten Sie einen Brief, entsprechend dem unten stehenden Muster,
eventuell mit kleinen Änderungen, an folgende Stellen versenden:
Bundesministerin für Gesundheit und Soziales
Frau Ulla Schmidt
Propsthof 78 a oder Wilhelmstr. 49
53121 Bonn 10117 Berlin
Fax: (01888) 441-4900 Fax: (030) 2007-1830
oder an
Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n im Wahlkreisbüro oder:
Frau/Herr Bundestagsabgeordnete/r XY
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vielen Dank für Ihren Einsatz für den Erhalt der naturheilkundlichen
Arzneimittel!
Diesen Text bitte kopieren und in Ihren
persönlichen Briefbogen, mit einer der obigen Adressen, einfügen.
Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
ich protestiere entschieden gegen den
Wegfall der Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen,
naturheilkundlichen Arzneimitteln durch die Gesetzlichen Krankenkassen. Der
Arzt verordnet jetzt nicht mehr die bewährten, naturheilkundlichen,
nebenwirkungsfreien, preiswerten Arzneimittel. Stattdessen werden
verschreibungspflichtige Medikamente verordnet, die meist mit starken
Nebenwirkungen belastet und zudem auch noch teurer sind. Als Alternative
wird mir angeboten, die naturheilkundlichen Arzneimittel aus der eigenen
Tasche zu bezahlen. Dies ist unzumutbar. Ich fordere Sie deshalb auf, diesen
Teil des GKV-Modernisierungsgesetzes zu ändern und die altbewährten,
wirksamen, naturheilkundlichen Arzneimittel wieder zu erstatten. Diese
Medikamente müssen Teil der ärztlichen Therapiefreiheit bleiben, ohne uns
Versicherte unzumutbar zu belasten. Mit der Zuzahlung leisten wir, neben den
Sozialabgaben, bereits unseren Beitrag. Dies muss genügen. Eine erzwungene
Änderung des Verschreibungsverhaltens der Ärzte ist unsinnig, kostet mehr
Geld und schadet durch die zum Teil hohen Nebenwirkungen der Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
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