Fachverband Deutscher Heilpraktiker
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Warum Mitglied in einem Verband? 

Ohne die Berufsverbände würde es zweifellos schon lange keine Heilpraktiker mehr geben. Wir haben über Jahrzehnte als Deutsche Heilpraktikerschaft e.V. die Berufspolitik alleine bestimmt. Als größter und ältester Verband (unsere verbandliche Tätigkeit reicht bis in das Jahr 1888 zurück) trugen wir zunächst alleine die Verantwortung für den Berufsstand. Seit etwa 1982 arbeiten wir mit der Union Deutscher Heilpraktiker e.V. und dem Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. zusammen. Diese drei Verbände haben fast ein Jahrzehnt gemeinsam die Berufspolitik in der von ihnen gegründeten Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. getragen. Nach dem Zerfall der Kooperation haben sich vor einigen Jahren die großen deutschen Heilpraktikerverbände zu einer gemeinsamen Vertretung gegenüber der Politik und den Bundesbehörden und Organisationen zusammengefunden. 

Es war seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, sich für die Erhaltung des Berufsstandes und seiner umfangreichen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten einzusetzen. Die wiederholten Bestrebungen die Heilpraktiker abzuschaffen, konnten z.T. nur mit erheblichem Einsatz abgewehrt werden. Immer wieder wurde auch der Versuch unternommen das Tätigkeitsgebiet der Heilpraktiker einzuschränken. Dies konnte durch das Engagement zahlloser Kolleginnen und Kollegen, vor allem aus dem Fachverband Deutscher Heilpraktiker (früher Deutsche Heilpraktikerschaft), vermieden werden. 

Mit einem enormen Einsatz erreichte die Deutsche Heilpraktikerschaft auch, dass die 1939 verhängte Zulassungssperre aufgehoben wurde. Damit konnte ein langsames Aussterben des Heilpraktikers verhindert werden. Was dies bedeutet hätte, konnte man an dem Beispiel der ehemaligen DDR sehen. Dort hatte man die Zulassungssperre nicht aufgehoben. So gab es bei der Auflösung der DDR nur noch wenige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (etwa ein Dutzend) in den neuen Bundesländern. Sie konnten in der DDR nur erheblich eingeschränkt und mit zahlreichen Auflagen praktizieren. 

Es gibt in der Bundesrepublik über 300.000 Ärzte und nur etwa 12.000 praktizierende Heilpraktiker. Allein schon diese Zahlen zeigen an, dass unser Berufsstand eine starke Berufsvertretung benötigt. Dies kann nur gemeinsam und mit einer Stimme erfolgreich geleistet werden. Diese Stimme war früher die Deutsche Heilpraktikerschaft, danach die Kooperation und heute sind es „Die Deutschen Heilpraktikerverbände“ (DDH). Von den 18.000 Kolleginnen und Kollegen der „Deutschen Heilpraktikerverbände“ (DDH) stellen wir über 6.000. 

Die Berufsstandssicherung zählte schon immer zu den wichtigsten Aufgaben des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker. Hinzu kamen die Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit und gemeinsame Interessenvertretung mit anderen Organisationen. Dabei gilt es nicht nur den Berufsstand zu erhalten und Einschränkungen zu verhindern, sondern auch den freien Zugang zu unseren diagnostischen und therapeutischen Mitteln uneingeschränkt zu erhalten. 

Durch unsere umfassende Arbeit konnte auch wiederholt die Beihilfe für Heilpraktikerleistungen, die Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in Anspruch nehmen können, erhalten werden. Sie sollte als Sparmaßnahme gestrichen werden. Ein ständiges Ringen erfordert auch die Erstattung von Leistungen durch die privaten Krankenkassen. Bei allen aktuellen Problemen darf jedoch nicht vergessen werden, dass heute zahlreiche Versicherungen viele Heilpraktikerleistungen erstatten.


 

 

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