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DER HYGIENEPLAN IM NETZ
Das vom Fachverband erarbeitete System einer virtuellen
Informationssammlung zu allen Themen der Praxishygiene wurde fertig
gestellt. Der Fachverband bietet seinen Mitgliedern mit dem
Hygienerahmenplan und dem individuellen Praxishygieneplan ein
Instrument, die Praxishygiene zu planen und die Durchführung
entsprechend zu dokumentieren. Damit kann jeder Heilpraktiker seine
individuelle Praxissituation beurteilen und im Rahmen einer
Hygieneklassifizierung die hygienisch und rechtlich notwendigen
Maßnahmen bestimmen. Je nach individuellem und praxisspezifischem Bedarf
können dann alle notwendigen rechtlichen Vorschriften und Empfehlungen
aus der Homepage auf den Praxiscomputer geladen werden.
Die Aktualisierung und Anpassung an wechselnde rechtliche Vorschriften
findet regelmäßig durch den Bundesvorstand und die Landesverbände statt.
Der Hygienerahmenplan und der Praxishygieneplan orientieren sich an den
allgemeinen Regeln und an rechtlichen Vorgaben für die Praxishygiene,
wobei immer die konkrete Situation einer Naturheilpraxis berücksichtigt
wird. Es sollte klar sein, dass eine Naturheilpraxis weder eine
Arztpraxis ist, noch eine Klinik oder ein Operationsbereich. Versuche,
die Kollegenschaft mit Krankenhaushygienerichtlinen zu verängstigen und
zu drangsalieren stellt sich der Fachverband selbstbewusst entgegen.
Alle interessierten Kollegen können sich durch den
Bundesverbandsnewsletter dann über diese Neuerungen informieren lassen
und können sich die jeweils für sie relevanten Dokumente in aktueller
Fassung aus der Homepage downloaden.
Auch die Landesverbände des Fachverbandes können diese Sammlung zur
aktuellen Information der Mitglieder nutzen.
Ab November befindet sich dies dann auch auf der Homepage des FDH-Bundesverbandes unter www.heilpraktiker.org im Servicebereich für
Mitglieder.
Um auch die Aus- und Fortbildung der Kollegenschaft deutlicher
darzustellen und entsprechend der Qualifikationen zu dokumentieren, hat
der Fachverband auch eine Ausbildungsrichtlinie und eine
Fortbildungsrichtlinie entworfen, die ebenfalls auf der Bundeshomepage
zu finden sind.
Diese Richtlinien zur Dokumentation einer qualifizierten Aus- und
Fortbildung legen vernünftige Regeln und Maßstäbe an. So ist eine
Fortbildungsstunde auch wirklich eine Stunde und zu einer
qualifizierenden Fortbildung gehört die Qualifikation des Dozenten und
eine entsprechende Beschreibung von Umfang und Inhalten, ggf. mit
entsprechender Überprüfung des Lernerfolgs.
Von Scheinqualifikationen und entsprechenden Punktesystemen wie sie von
einigen kleineren Heilpraktikerverbänden und einer Zeitschrift
propagiert werden distanziert sich der Fachverband in aller
Deutlichkeit.
Berlin/Bonn, Oktober 2008
Arne Krüger
2. Vizepräsident
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