Fachverband Deutscher Heilpraktiker
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DER HYGIENEPLAN IM NETZ

Das vom Fachverband erarbeitete System einer virtuellen Informationssammlung zu allen Themen der Praxishygiene wurde fertig gestellt. Der Fachverband bietet seinen Mitgliedern mit dem Hygienerahmenplan und dem individuellen Praxishygieneplan ein Instrument, die Praxishygiene zu planen und die Durchführung entsprechend zu dokumentieren. Damit kann jeder Heilpraktiker seine individuelle Praxissituation beurteilen und im Rahmen einer Hygieneklassifizierung die hygienisch und rechtlich notwendigen Maßnahmen bestimmen. Je nach individuellem und praxisspezifischem Bedarf können dann alle notwendigen rechtlichen Vorschriften und Empfehlungen aus der Homepage auf den Praxiscomputer geladen werden.

Die Aktualisierung und Anpassung an wechselnde rechtliche Vorschriften findet regelmäßig durch den Bundesvorstand und die Landesverbände statt.

Der Hygienerahmenplan und der Praxishygieneplan orientieren sich an den allgemeinen Regeln und an rechtlichen Vorgaben für die Praxishygiene, wobei immer die konkrete Situation einer Naturheilpraxis berücksichtigt wird. Es sollte klar sein, dass eine Naturheilpraxis weder eine Arztpraxis ist, noch eine Klinik oder ein Operationsbereich. Versuche, die Kollegenschaft mit Krankenhaushygienerichtlinen zu verängstigen und zu drangsalieren stellt sich der Fachverband selbstbewusst entgegen.

Alle interessierten Kollegen können sich durch den Bundesverbandsnewsletter dann über diese Neuerungen informieren lassen und können sich die jeweils für sie relevanten Dokumente in aktueller Fassung aus der Homepage downloaden.
Auch die Landesverbände des Fachverbandes können diese Sammlung zur aktuellen Information der Mitglieder nutzen.

Ab November befindet sich dies dann auch auf der Homepage des FDH-Bundesverbandes unter www.heilpraktiker.org im Servicebereich für Mitglieder.

Um auch die Aus- und Fortbildung der Kollegenschaft deutlicher darzustellen und entsprechend der Qualifikationen zu dokumentieren, hat der Fachverband auch eine Ausbildungsrichtlinie und eine Fortbildungsrichtlinie entworfen, die ebenfalls auf der Bundeshomepage zu finden sind.
Diese Richtlinien zur Dokumentation einer qualifizierten Aus- und Fortbildung legen vernünftige Regeln und Maßstäbe an. So ist eine Fortbildungsstunde auch wirklich eine Stunde und zu einer qualifizierenden Fortbildung gehört die Qualifikation des Dozenten und eine entsprechende Beschreibung von Umfang und Inhalten, ggf. mit entsprechender Überprüfung des Lernerfolgs.

Von Scheinqualifikationen und entsprechenden Punktesystemen wie sie von einigen kleineren Heilpraktikerverbänden und einer Zeitschrift propagiert werden distanziert sich der Fachverband in aller Deutlichkeit.

Berlin/Bonn, Oktober 2008

Arne Krüger
2. Vizepräsident
 


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