von
Arne
Krüger
Veröffentlicht in
Heilpraktiker
& Volksheilkunde Nr. 9/2000 bis 1/2001
Folgende Krankheiten dürfen Heilpraktiker
aufgrund des § 24 des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG ) nicht behandeln. Ein
Teil dieser Krankheiten ist für Heilpraktiker auch nach § 6 Abs. 1 meldepflichtig.
Adenovirale Keratokonjunktivitis
Adenoviren ( DNA Viren ) können fäkal-oral
oder aerogen durch Tröpfchen und Aerosole übertragen werden.
Adenoviren können zu Atemwegserkrankungen,
Durchfallerkrankungen und Augenerkrankungen führen. Für die Meldepflicht
ist besonders eine epidemische Keratokonjunktivitis relevant, die als Kleinepidemie
in augenärztlichen Praxen auftreten kann. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis
meldepflichtig, allerdings nur als direkter Nachweis im Konjuntivalabstrich.
AIDS / HIV Infektion
Der Erreger von AIDS ( acquired immunodefiency
syndrome ), der erworbenen Immunschwächekrankheit sind HIV-Viren. HIV
steht dabei für Humanes Immunsupressionsvirus, wobei bisher zwei Varianten
des Virus HIV 1 und 2 bekannt und serologisch unterscheidbar sind. Die Übertragung
erfolg über sexuelle Kontakte, Blutkontakte und Blutkonserven. Nach einer
Inkubationszeit von 3 – 6 Wochen kommt es zum akuten HIV-Syndrom mit Fieber,
Allgemeinbeschwerden und evtl. einem Exanthem kommen. Nach Monaten bis zu
Jahren kann es zur Ausprägung von AIDS kommen. Nach § 7 Abs. 3 ist der
Erregernachweis nichtnamentlich zu melden.
Botulismus
Beim Botulismus handelt es sich nur in seltenen
Fällen um eine über Nahrungsmittel übertragene Infektion mit
Clostridium botulinum, einem anaeroben sporenbildenden Bakterium. In erster
Linie kommt es zu einer Intoxikation mit dem Toxin der Clostridien ( Botulinustoxin
), welches diese in befallenen Lebensmittel, z.B. Wurst, Konserven produzieren.
Von der Wurstvergiftung stammt auch der Name Botulismus ( botulus bedeutet
lateinisch Wurst ). Die Inkubationszeit beträgt eine Stunden bis maximal
14 Tage. Das Toxin der Clostridien ist thermolabil und kann bei 80° C in 6
Minuten inaktiviert werden. Beim Botulismus kommt es zu Übelkeit, Erbrechen,
Verstopfung, Augenflimmern, Lichtscheu, Doppelsehen und Akkomodationsstörungen.
Auch Schluckbeschwerden und ein Versiegen der Salivation ( Speichelfluß
) können beobachtet werden. Durch eine Atemlähmung kann es zum Tod
kommen.
Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die
Erkrankung sowie der Tod zu melden.
Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig,
aber auch der Nachweis des Toxins.
Brucellose
Die Erreger der Brucellose sind Brucella spezies.
Die Brucellen sind Bakterien die weltweit bei Nutztieren vorkommen können
und dort Deckseuchen ( syn. Geschlechtskrankheiten ) verursachen mit Aborten,
Metritis und Mastitis. Brucella abortus wird von Rindern übertragen und
führt beim Menschen zum Morbus Bang. Brucella melitensis wird von Schafen
und Ziegen übertragen und führt zum Malta-Fieber und Brucella suis
wird durch Schweine übertragen und führt zur Schweinebrucellose.
Die Übertragung erfolgt durch den Kontakt zu erkrankten Tiere und deren
Produkte, wobei Schlachter, Melker, Tierärzte etc. als Berufe besonders
gefährdet sind. Die Inkubationszeit beträgt 1 – 3 Wochen und führt
zu einer schweren fieberhaften Allgemeininfektion.
Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig.
Campylobacter-Infektion
Bei der Infektion mit Campylobacter spezies handelt
es sich oft um den Keim Campylobacter jejuni. Die darmpathogenen Bakterien
werden über Tiere und Tierprodukte übertragen, meist als Lebensmittelinfektion.
Nach einer Inkubationszeit von 2 – 5 Tagen kommt
es zu einer wässrigen Enteritis mit Fieber und evt. auch blutigen Durchfällen.
Die Krankheit dauert meist eine Woche, es kann als Komplikation aber auch
zur Endecarditis, Meningitis, Peritonitis, Arthritis oder Sepsis kommen. Besonders
immungeschwächte Patienten sind hier gefährdet.
Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Cholera
Die Erreger der Cholera ( Gallenbrechdurchfall
) sind Vibrio Cholerae ( Serotypen O 1 und O 139 ) und Vibrio El Tor. Die
Übertragung der Vibrionen erfolgt über fäkal kontaminiertes
Trinkwasser und über kontaminierte Lebensmittel. Die Cholera befällt
nur den Menschen, wobei sich die Bakterien aber auch in Tieren anreichern
können, z.B. in Austern. Gerade wenn diese dann roh verzehrt werden,
kann es zur Übertragung kommen. Die Inkubationszeit beträgt wenige
Stunden, bis zu 3 – 6 Tagen. Die Cholera ist durch heftige Durchfälle
( Reiswasserstuhl ), Austrocknung, massive Elektrolytverluste und Untertemperatur
gekennzeichnet. Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung
sowie der Tod zu melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig
und nach § 34 besteht auch Schulverbot.
Cryptosporidiose
Die Crytosporidien ( Protozoen ) kommen im Darm
zahlreicher Tierarten vor. Cryptosporidium parvum wird durch Tierkontakte,
Trinkwasser oder Lebensmittel übertragen und befällt den Dünndarm.
Nach einer Inkubationszeit von 2 bis 12 Tagen kommt es zu einer akuten Durchfallerkrankung,
besonders bei immungeschwächten Patienten ( z.B. bei AIDS ). In seltenen
Fällen können die Cryptosporidien auch die Gallenblase und die Lunge
befallen.
Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Diphtherie
Die Diphtherie wird durch Corynebacterium diphtheriae
verursacht, was besonders bei Toxin bildenden Bakterienstämmen gefährlich
werden kann. Der Mensch ist das einzige Erregerreservoir und die Übertragung
erfolgt durch Tröpfcheninfektion, Aerosole und auch durch Schmierinfektionen.
Nach einer Inkubationszeit von 2 – 7 Tagen kann es zu einer schweren Entzündung
im Hals- und Rachenbereich, zur Kehlkopfdiphtherie und auch zu Schäden
am Herzen kommen. Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung
sowie der Tod zu melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig
und nach § 34 besteht auch Schulverbot.
Echinococcose
Die Erreger der Echinococcose sind Echinococcus
multilocularis, der Fuchsbandwurm und Echinococcus granulosus, der Hundebandwurm.
Die Infektion erfolgt durch die orale Aufnahme der Bandwurmeier, wobei die
Gefahr beim Fuchsbandwurm besonders hoch ist, da man sich durch Fuchskot auf
Waldbeeren und über im Wald streunende Katzen und Hunde infizieren kann.
Inkubationszeit dauert Monate bis Jahre und es kann dann zu Zystenbildungen
im ganzen Körper kommen. Der Fuchsbandwurm zeigt einen besonders starken
Befall der Leber und führt zur zystischen Zirrhose der Leber oder zum
Leberkrebs. Nach § 7 Abs. 3 ist der Erregernachweis nichtnamentlich zu melden,
aber dennoch Behandlungsverbot.
Enteritis infectiosa / infektiöse Gastroenteritis
Die Erreger der Enteritis infectiosa sind Salmonellen
und einzelne aufgeführte darmpathogene Erreger.
Enteritis-Salmonellen sind gramnegative Stäbchen
aus der Familie der Enterobacteriaceae. Die Enteritis-Salmonellen haben anders
als die Typhussalmonellen ihr Reservoir nicht beim Menschen, sondern bei Tieren.
Für den Menschen ist das wichtigste Vorkommen beim Hausgeflügel
zu finden. Die Infektion erfolgt durch rohe Eier, Milch und Fleisch. Vor allem
Lebensmittel die nicht ausreichend erhitzt worden sind, bzw. mit Küchengeräten
kontaminiert wurden, kommen für die Salmonellose in Betracht. Da die
Salmonellen Toxine bilden, können die Erreger selbst, aber auch die Toxine
zu den Symptomen der Lebensmittelvergiftung führen. Nach einer Inkubationszeit
von 5 - 72 Stunden kommt es zu den Symptomen der Salmonellose. Bei extrem
hoher Toxinmenge im Lebensmittel kann es aber auch schon nach kürzerer
Zeit zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Die Salmonellose ist durch Durchfall,
Brechreiz, Erbrechen und mäßiges Fieber gekennzeichnet. Der Durchfall
ist meist wässrig, in seltenen Fällen auch schleimig-blutig. Das
Krankheitsbild hält zwischen 4 und 10 Tagen an und kann für geschwächte
Menschen ( z.B. im Seniorenheim ) auch zum Tode führen.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ist der Verdacht oder die
Erkrankung meldepflichtig, wenn eine Person betroffen ist, die mit der Herstellung
von Lebensmitteln zu tun hat, oder zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen
auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang vermutet wird. Nach § 7
Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig und nach § 34 besteht auch
Schulverbot für Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen
Gastroenteritis leiden.
Enterohepatisches hämolytisch-urämisches
Syndrom ( HUS )
Escherichia coli ist eine große Gruppe von
gramnegativen Stäbchen, die zu den Enterobacteriaceae gehören. E.
coli ist ein Darmbewohner und gehört zur Darmflora des Menschen. Die
"normalen" E. coli spielen eine Rolle als Erreger von Harnwegserkrankungen
( zu 80 % ) oder bei Sepsisfällen ( zu 30 % ). E. coli Stämme mit
einer besonderen Pathogenität sind EPEC ( Enteropathogene E. coli ) bei
Säuglingsenteritiden, EAggEC ( Enteroaggregative E. coli ) die auch bei
Säuglingsenteritiden auftreten, ETEC ( Enterotoxinogene E. coli ) mit
choleraänhlichen Durchfällen, EIEC ( Enteroinvasive E. coli ) mit
ruhrähnlichen Durchfällen sowie EHEC ( Enterohämorrhagische
E. coli ).
Die EHEC Infektion kommt meist durch Wiederkäuer,
besonders Rinder zustande, in deren Darm die Erreger als physiologische Darmflora
vorkommen. Zur Infektion kommt es durch die Aufnahme von Rohmilch und Rohmilchprodukten
sowie unzureichend gegartem Rindfleisch. Auch eine direkte Übertragung
von Mensch zu Mensch kann beobachtet werden. Die Inkubationszeit beträgt
2 - 5 Tage. Nach der oralen Infektion kommt es zu wässrigen Durchfällen
und schmerzhaften Darmkoliken. Auch leichtes Fieber und Erbrechen kann beobachtet
werden. Besonders bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen kann sich eine Woche
nach dem Abklingen der Darmsymptome in 5 - 10 % der Fälle ein hämolytisch-urämisches
Syndrom ( HUS ) entwickeln, was durch eine hämolytische Anämie und
eine glomeruläre Nierenschädigung gekennzeichnet ist. Es kann zur
Urämie und zur Anurie kommen. Durch die Schädigung der Blutgefäßendothelien
und durch eine Bildung von Mikrothromben kann es zu Hautblutungen, zerebralen
Krampfanfällen, zur Pankreatitis und zu toxischen Myocardschäden
kommen. Bei 10 % der Komplikationsfälle kommt es zum Tode, bei weiteren
10 - 30 % der Krankheitsfälle findet man einen dauerhaften Nierenschaden
mit Hypertonie und Niereninsuffiziens. Diese Fälle sind Dialyse oder
sogar Transplantationspflichtig.
Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die
Erkrankung sowie der Tod an HUS zu melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis
von enterohämorrhagischen Stämmen ( EHEC ) und auch von anderen
darmpathogenen Escherichia coli Stämmen meldepflichtig und nach § 34
besteht auch Schulverbot für Enteritis durch EHEC.
Enzephalopathie / Humane spongioforme Enzephalopathien
Bei der humanen spongiofomen Enzephalopathie handelt
es sich um eine degenerative Gehirnerkrankung, die dem Rinderwahnsinn ( BSE,
Bovine spongioforme Enzephalopathie ) ähnelt. Die Erreger der Krankheit
sind Prione, die auch zum Creuzfeld-Jakob-Syndrom ( ausser familiäre
Formen ) führen können. Ob die Prione wirklich die BSE auf den Menschen
übertragen können ist bisher unklar, doch alleine der Verdacht reicht
sicher schon zu einer Beobachtung der Krankheit aus. Die Inkubationszeit der
CJD schwankt zwischen 6 Monaten und 30 Jahren. Die Krankheit beginnt mit Gedächtnisstörungen,
Konzentrationsstörungen und Störungen der Merkfähigkeit. Die
CJD-Patienten zeigen Apathie und Reizbarkeit, leichte Ermüdbarkeit, Unruhe
und Schlaflosigkeit. Im weiteren Verlauf der Krankheit kommt es zu Gedächtnisausfällen,
Rechts-Links-Verwechslungen, Sprachstörungen und Schreibstörungen.
Später findet man Schwindelgefühl, Reflexstörungen, Hyperreflexie,
klonische Krämpfe, Muskelatrophie, Bewegungsstörungen mit Tremor
und choreatischen Bewegungen. Häufig kommen Hirnnervenausfälle,
Hörstörungen, Sehstörungen und vollständige Apathie bis
zum Koma der Patienten hinzu. Nach 3 - 12 Monaten kommt es meist zum Tode,
in der Regel durch eine demensbedingte Pneumonie. Ich habe in der Volksheilkunde
Nr. 8 / 1998 schon einmal ausführlich über diese Krankheit berichtet.
Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod zu
melden und nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig
Fleckfieber / Typhus exanthemicus
Der Erreger des Fleckfiebers ist Rickettsia prowazeki,
ein atypisches Bakterium. Die Übertragung der Rickettsien erfolgt über
Kleiderläuse ( in kälteren Regionen ) oder über Flöhe
( murines Fleckfieber ) in Tropen und Subtropen. Die Inkubationszeit dauert
1 – 2 Wochen und dann kommt es zu einer schweren fieberhaften Allgemeinerkrankung
mit einem Exanthem. Das Fleckfieber, auch Felcktyphus genannt ist eine typische
Begleitseuche von Kriegen und Katastrophen. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis
meldepflichtig
Früh-Sommer Meningo-Enzephalitis ( FSME
)
Der Erreger der FSME ist das FSME-Virus, ein Flavivirus
was in der Regel über Zecken ( Ixodes ricinus, der Holzbock ) übertragen
wird. In seltenen Fällen findet man auch eine Übertragung über
rohe Milch. Nach der Inkubationszeit von 2 – 28 Tagen kommt es zur ersten
Krankheitsphase mit Fieber, Mattigkeit, Müdigkeit, Appetitlosigkeit,
Kopfschmerzen, Gelenk- und Gliederschmerzen, Konjunktivitis und Rhinitiden.
Bei 10% der Kranken kommt es nach einem ca.14 Tage langen symptomfreien Intervall
zur zweiten Krankheitsphase. Hierbei treten eine Meningitis oder Meningoencephalitis
auf mit Fieber, Gliederschmerzen, gastrointestinalen Symptomen, Nackensteife,
Schlafstörungen, Sprachstörungen und Lähmungen. Die Therapie
besteht in der symptomatischen Behandlung je nach den akuten Symptomen. Die
FSME endet bei ca. 1 % der Erkrankten tödlich und hinterläßt
bei 10 % der Erkrankten Spätfolgen. Die Hauptlokalisationen der FSME
liegen in Deutschland vor allem im Bayrischen Wald, im Schwarzwald, in den
Main-Gebieten und im Saarland. Neben dem Menschen spielen als Virusreservoir
vor allem Nagetiere und Igel eine große Rolle. Desweiteren können
aber auch Rothirsch, Fuchs, Katze, Hase und Kaninchen als Virusreservoir dienen.
Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis des FSME-Virus
meldepflichtig
Die bei uns häufigste Zecke ist der gemeine
Holzbock ( Ixodes ricinus ). Die Holzböcke leben vom Blut warmblütiger
Tiere, die sie an einer Buttersäurewolke erkennen. Nach dem Erkennen
der Tiere oder des Menschen lassen sich die Zecken von Bäumen, Sträuchern
etc. fallen und graben sich mit dem Kopf in Haut. Hier trinkt die Zecke Blut
und Hämolymphe, wobei sie sich mit ihren Beinen in der Haut festhält.
Neben einer allergischen Reaktion auf den Zeckenspeichel und der Infektion
der Wunde sind die Zecken wegen der durch sie übertragenen Infektionskranheiten
von medizinischer Bedeutung. Zu den Infektionen gehören die Zeckenborreliose
und die FSME, in seltenen Fällen auch die Tularämie. Bei der Entfernung
der Zecke ist zu beachten, dass die Hauptübertragung durch den Zeckenspeichel
stattfindet, wobei die Zecken allerdings einige Zeit festsitzen müssen,
um genügend Speichel abzusondern, um eine Infektion zu ermöglichen.
Insofern sind altbewährte Hausmittel wie Öl, Klebstoff, Terpentin
etc. nicht zu empfehlen, da hierdurch die Zecke in Panik gerät und so
nur verstärkt mit der Speichelsekretion beginnt. Die Zecke ist lediglich
durch eine Drehung des Rumpfes zu entfernen, da die Zecke, um sich nicht die
Beine zu brechen, loslässt. Beim Fassen des Rumpfes darf nicht zu stark
gedrückt und gezogen werden, da sonst der Kopf der Zecke abreißt
und in der Haut stecken bleibt. Beim Drehen gibt es allerdings keine besondere
Drehrichtung, da die Zecke schließlich kein Drehgewinde hat. Zum Entfernen
der Zecken sind Zeckenzangen gut geeignet.
Als Vorbeugung vor dem Zeckenbiß ist darauf
zu achten, bei Waldspaziergängen eine Kopfbedeckung zu tragen und sich
möglichst nicht verschwitzt im Wald aufzuhalten. Viele Gesundheitsbehörden
empfehlen eine Impfung als Prophylaxe. Die kritische Betrachtung von Impfungen
im Allgemeinen sollte auch bei den durch Zecken übertragenen
Die Zeckenborreliose ist als meldepflichtige Krankheit
im IfSG zwar nicht aufgeführt, sollte aber als Differentialdiagnose zur
FSME beachtet werden, da sie in vielen Gegenden auch das viel größere
Risiko birgt.
Bei der Zeckenborreliose (Lyme disease) handelt
es sich um eine durch Borrelia burgdorferi (syn.duttoni) erzeugte Erkrankung.
Dies ist eine bakterielle Erkrankung durch Spirochäten. Nach einer Inkubationszeit
von 4 bis 8 Wochen kommt es meist an der Infektionsstelle (Zeckenbissstelle)
zur einer rundlichen Rötung (Erythema migrans). Bei der Frühmanifestation
treten zusätzlich Meningitissymptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit,
Erbrechen und unspezifische Symptome wie Arthritiden oder Muskelkrämpfe
auf. Als Spätmanifestation kann es zu Hautlokalisationen, Lymphknotenentzündungen,
Nervensymptomen wie einer Fascialisparese und unspezifischen Schmerzreaktion
kommen.
Gelbfieber
Der Erreger des Gelbfieber ist das Gelbfieber-Virus,
welches über tag- und nachtaktive Stechmücken der Gattung Aedes
übertragen wird. Das Virusreservoir stellen tropische Affen dar. Nach
einer Inkubationszeit von 3 – 6 Tagen kommt es zu Fieber, Ikterus und Blutungen
in den Schleimhäuten. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Giardiasis / Lambliasis
Der Erreger der Giardiasis ist das Protozoon Giardia
lamblia, ein einzelliger Parasit. Die Übertragung erfolgt fäkal-oral,
über kontaminiertes Trinkwasser, Milch oder andere Nahrungsmittel. Die
Inkubationszeit dauert ca. 2 Wochen und dann zeigen sich Magen-Darm-Symptome
mit Erbrechen, Durchfall, Fettstuhl und heftigen Blähungen. Nach § 7
Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Hämophilus-Meningitis
Hämophilus influenzae ist ein gramnegatives
Stäbchenbakterium und ein Schleimhautbewohner der oberen Luftwege. Bei
ca. 30-50 % Gesunder kann der Keim nachgewiesen werden. Erst mit dem zusätzlichen
Pathogenitätsfaktor einer Kapsel wird der Keim gefährlich. Die Übertragung
erfolgt durch Kontakt und Tröpfcheninfektion. Bei Kindern zwischen 6
Monaten und 4 Jahren kann es zu Atemwegsinfektionen kommen und als besonderes
Problem zu einer Meningitis, die unbehandelt eine Letalität von 100 %
hat und 75 % aller eitrigen Meningitiden bei Kindern unter 5 Jahren ausmachte.
Mit Behandlung beträgt die Letalität 5 % und bei 25 % der kranken
Kinder kommt es neurologischen Folgeschäden. Nach § 7 Abs. 1 ist der
direkte Erregernachweis aus Liquor und Blut meldepflichtig und nach § 34 besteht
auch Schulverbot.
Hanta-Virus-Infektion
Die Erreger sind Hantaviren, die zu den RNA-Viren
gehören. Die Übertragung erfolgt über Ausscheidungen infizierter
Nagetiere, im besonderen Ratten und Mäuse. Meist kommt es zum einatmen
der Ausscheidungen oder auch zu Übertragungen durch Rattenbisse. Die
Inkubationszeit beträgt 9 – 35 Tage, nach der es dann zu fieberhaften
Allgemeinsymptomen, Blutungsneigung, Niereninsuffiziens ( Nephropathia epidemica
) und einem Lungenbefall kommen kann. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis
meldepflichtig
Impetigo contagiose / ansteckende Borkenflechte
Bei der ansteckenden Borkenflechte handelt es sich
um eine lokale Infektion mit Streptokokken oder Staphylokokken. Zu 80 % der
Fälle finden sich Streptokokken der Serogruppe A und zu 20 % der Fälle
findet man Staphylococcus aureus. Die Patienten, meist Kinder infizieren sich
durch kleine Hautverletzungen. Es kommt dann zur Rötung der Haut, Bläschen
und Krusten. Die Bläschen und auch die ablösenden Krusten enthalten
reichlich Erreger und erzeugen auch Juckreiz, wodurch sich die Krankheit immer
weiter verbreiten kann, besonders wenn die Hygiene vernachlässigt wird.
Nach § 34 besteht Schulverbot.
Influenza / Virusgippe
Die Grippe wird durch Influenzaviren ( Orthomyxoviren
) hervorgerufen, die in einer großen Vielzahl vorkommen können.
Es entstehen auch immer wieder neue Varianten des Virus, durch eine Neukombination
der Virusgene. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion.
Die Symptome, die nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden, bis zu 4
Tagen aufteten können, sind durch Erkältungssymptome, Fieber und
Kreislaufprobleme gekennzeichnet. Bei geschwächten Patienten kann es
zu einem lebensbedrohlichem Verlauf kommen, weshalb man bei älteren Menschen,
Diabetikern und chronisch Kranken zu einer Grippeimpfung rät. Nach §
7 Abs. 1 ist der direkte Erregernachweis meldepflichtig
Keuchhusten
Der Keuchhusten wird durch Bordetella pertussis,
einem Bakterium, verursacht. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektionen
und man findet beim Keuchhusten eine hohe Kontagiosität. Nach einer Inkubationszeit
von 7 – 14 Tagen kommt es zum katarrhalischen Stadium, welches 1 – 2 Wochen
dauert. In diesem katarrhalischen Stadium findet man Erkältungssymptome,
Konjunktivitis, leichtes Fieber und Husten. Der Husten geht in einen Krampfhusten
über, welcher das nächste Krankheitsstadium, das Krampfstadium einleitet.
Dieses dauert 3 – 6 Wochen lang und ist durch die typischen Stickhustenanfälle
gekennzeichnet. In einem dritten Stadium lassen über 2 – 6 Wochen die
Keuchhustenanfälle nach. Zu den Komplikationen des Keuchhusten zählen
eine Bronchopneumonie, weshalb der Keuchusten besonders für Säuglingen
gefährlich werden kann, und die Möglichkeit von Hirnschäden.
Nach § 34 besteht Schulverbot.
Krätze ( Scabies )
Die Errger der Krätze sind die Krätzmilben,
Sarcoptes scabies, die durch intensiven Hautkontakt und im besonderen durch
Geschlechtsverkehr übertragen werden. Es kommt durch die Milben, die
Bohrgänge in die Haut graben, zu Entzündungen der Haut, Juckreiz,
Hautverdickungen und Krusten der Haut. Da die Milben Nachts im warmen Bett
an die Hautoberfläche krabbeln, um ihre Eier abzulegen, findet man dadurch
einen besonders starken Juckreiz. Nach § 34 besteht Schulverbot.
Legionärskrankheit
Die Legionärskrankheit wird nach einem Treffen
der amerikanischen Kriegsveteranen im Jahr 1976 benannt, bei dem es zum seuchenhaften
Ausbruch der Krankheit mit 180 Erkankungen und 29 Toten gekommen ist. Der
Erreger ist im wesentlichen Legionella pneumophila, ein gramnegatives Stäbchen
welches über Klimaanlagen, Getränkeautomaten, Trinkwasser und Lebensmittel
übertragen werden kann. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage.
Es kommt bei der Krankheit zu grippeähnlichen Prodromalsymptomen, Kopfschmerzen,
Übelkeit, Durchfällen, Fieber und zu einer schweren Lobärpneumonie
mit einer Letalität von ca. 20 %. Die Therapie besteht in der Antibiotikagabe.
Von der Legionellose werden bevorzugt Männer betroffen und Personen,
bei denen Risikofaktoren wie Rauchen, Alkoholabusus und Immunsupressivaeinnahme
( Cortison ) hinzukommen.
Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Lepra
Die Lepra ( griechisch Aussatz ) wird durch Mycobacterium
leprae verursacht, welches Hautkontakt und über Tröpfcheninfektionen
übertragen wird. Die Inkubationszeit beträgt 1 – 3 Jahre kann aber
maximal auch 30 Jahre dauern. Es kommt zu Hautveränderungen, Sensibilitätsstörungen
und schließlich auch zu Verstümmelungen, die aber im wesentlichen
auch von Begleitinfektionen herrühren. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis
meldepflichtig
Leptospirose
Die Erreger der Leptospirose sind verschiedene
Serotypen von Leptospira interrogans. Die Keime werden durch kontaminiertes
Wasser ( mit dem Urin infizierter Ratten ) oder den Kontakt mit Urin und Wasser
übertragen. Über das Eindringen der Erreger über kleinste Verletzungen
kommen diese in den Körper. Nach einer Inkubationszeit von 6 – 12 Tagen
kommt es im schwersten Fall zur Weilschen Krankheit mit Hepatitis, Nephritis
und septikämischen Symptomen. Durch den Ikterus und die Blutungen kann
die Krankheit lebensbedrohlich werden. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis
meldepflichtig
Listeriose
Die Listeriose wird durch Listeria monocytogenes
verursacht und kann durch Lebensmittel besonders Rohmilchkäse übertragen
werden. Die Listeriose verläuft meist in Form eines grippalen Infektes
ab, kann bei einer schwangeren Frau aber zu einer schweren Fetopathie führen
mit Missbildungen des Kindes.
Nach § 7 Abs. 1 ist der direkte Erregernachweis
meldepflichtig.
Malaria
Die Malria ist eine Tropenseuche und wird durch
verschiedene Spezies von Protozoon der Gattung Plasmodium verursacht. Die
Übertragung erfolgt durch den Stich von Anopheles Mücken. Nach einer
Inkubationszeit von 7 Tage ( bei Malaria tropica ) kommt es zu Fieberschüben
mit Ikterus und evt. auch einer schweren Hämaturie. Jedes Mal, wenn die
Plasmodien einen Vermehrungszyklus in den menschlichen Erythrozyten abgeschlossen
haben, findet man diese Fieberschübe, wobei diese zwischen 3 und 4 Tagen
variieren können, je nach dem, welche Plasmodienart man als Infektion
hat. Nach § 7 Abs. 3 ist der Erregernachweis nichtnamentlich zu melden, aber
dennoch Behandlungsverbot.
Masern
Die Masern ( Morbilli ) werden durch das Masernvirus,
ein Paramyxovirus ( RNS-Virus ), welches ausschließlich beim Menschen
vorkommt verursacht. Das Masernvirus wird im katarrhalischen Vorstadium maximal
von Masernkranken ausgeschieden. Nach dem Ausbruch des Exanthems verschwindet
die Virusausscheidung. Die Übertragung erfolgt aerogen. Die Übertragung
kommt sehr leicht zustande, das Masernvirus ist hochansteckend. Nach einer
Inkubationszeit von 10 - 14 Tage kommt es zu einem katarrhalischen Stadium,
welches durch Fieber, Husten, Schnupfen, Konjunktivitis mit Lichtscheu. An
der Wangenschleimhaut finden sich weißliche, 1-2 mm große, flache
Bläschen mit nekrotischer Oberfläche, die Koplikschen Flecken. Das
katarrhalische Stadium dauert 3 - 4 Tage und geht dann in das Exanthemstadium
über. Der Ausschlag beginnt hinter den Ohren und breitet sich innerhalb
von 1 - 2 Tagen über den ganzen Körper aus. Die Flecken sind bei
den Masern grobfleckig, makulo-papulös und erhaben. Die Flecken sind
ca. linsengroß und fließen zusammen ( konfluierend ). 1 - 2 Tage
nach dem Auftreten des Exanthems gehen Fieber und Schnupfensymptome zurück,
das Exanthem hält ca. 10 Tage an. Als Komplikationen der Masern kann
es zu Pseudokrupp, Bronchitis oder einer Bronchopneumonie kommen. Oft werden
die Masern auch von einer Otitis media begleitet. Als postinfektiöse
Komplikation kann es zu einer Masernencephalomyelitis kommen. Hierbei findet
man nach der ersten Entfieberung einen zweiten Fieberanstieg und es kommt
zur Entzündung von Gehirn und Rückenmark. Hierbei zeigen sich typische
Symptome von Encephalitiden wie Fieber, Benommenheit und Krämpfen. Bei
1000 Masernfällen kommt es einmal zur Encephalitis mit einer Letalität
( Sterblichkeitsrate ) von 15 %. Wer die Encephalitis überlebt, leidet
häufig an psychotischen Veränderungen und Lähmungen. Als besonders
schwere Komplikation kann es in seltenen Fällen 2 - 10 Jahre nach den
Masern zu einer stets tödlich verlaufenden subaktuen sklerosierenden
Panencephalitis ( SSPE ) kommen. Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht,
die Erkrankung sowie der Tod zu melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis
meldepflichtig
Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
Die Meningitis ( Hirnhautentzündung ) wird
durch Neisseria meningitidis, ein gram-negativen Kugelbakterium verursacht.
Die Übertragung der Meningokokken erfolgt über den Luftweg und nach
einer Inkubationszeit von
3 – 4 Tage kommt es zu einer Meningitis mit Fieber,
Nackensteifigkeit, Opisthotonus, und schweren Allgemeinsymptomen sowie hämorrhagischen
Hautzeichen. Es kann auch zur einer schweren Sepsis kommen.
Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die
Erkrankung sowie der Tod zu melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis
meldepflichtig und nach § 34 besteht Schulverbot.
Milzbrand
Der Milzbrand wird durch Bacillus anthracis, ein
sporenbildendes Stäbchen verursacht. Die Übertragung kommt durch
den engen Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit Fellen der Tiere, aber auch
durch den Verzehr von infiziertem Fleisch oder durch das Einatmen der Keime
zustande. Beim Hautmilzbrand erfolgt die Übertragung percutan, die Inkubationszeit
beträgt 2 – 3 Tage. Es kommt zu Karbunkeln, Fieber und evt. zu einer
Sepsis.
Beim Darmmilzbrand erfolgt die Übertragung
oral, besonders durch rohes oder ungenügend gegartes Fleisch kranker
Tiere. Die Inkubationszeit beträgt 2 – 5 Tage und es kommt zu hämorrhagischen
Enteritissymptomen und Fieber. Beim Lungenmilzbrand erfolgt die Infektion
aerogen und führt nach der Inkubationszeit von 1 – 3 Tagen zu schweren
respiratorischen Symptomen, zu einer hämorrhagischen Pneumonie und Fieber.
Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die
Erkrankung sowie der Tod zu melden und nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis
meldepflichtig
Mumps
Mumps ( Parotitis epidemica, Ziegenpeter ) ist
eine infektiöse Entzündung der Ohrspeicheldrüse. Der Erreger
ist das Mumpsvirus, welches vor allem durch eine Tröpfcheninfektion übertragen
wird. Nach einer Inkubationszeit von 18 Tagen kommt es zu Fieber und einer
schmerzhaften einseitigen Schwellung der Ohrspeicheldrüse, wobei nach
einigen Tagen auch die andere Ohrspeicheldrüse betroffen wird. Als Komplikation
kann es zur Pankreatitis und zur Orchitis ( Hodenentzündung ) kommen,
die besonders bei Jungen ab der Pubertät zu Unfruchtbarkeit und hormonellen
Störungen führen kann. Nach § 34 besteht Schulverbot.
Norwalk-Virus
Norwalk ähnliche Virus ist ein Virus aus einer
Gruppe von unklassifizierten Viren, die sich nur schwer in Zellkulturen züchten
lassen. Die Übertragung erfolgt fäkal-oral durch Nahrungsmittel
und Trinkwasser. Die Infektion führt zu eher harmlosen Darmsymptomen,
besonders Durchfall, wobei ein großer Teil der Bevölkerung schon
einmal eine Norwalk-Infektion durchgemacht hat. Nach § 7 Abs. 1 ist der direkte
Erregernachweis meldepflichtig
Ornithose / Psittacose
Die Papageienkrankheit ( Ornithose, Psittacoe )
wird durch Chlamydia psittaci, ein atypisches Bakterium verursacht. Die Krankheit
wird durch Papageien, Wellensittiche, Tauben oder Sperlinge übertragen,
auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Nach einer
Inkubationszeit von 6 – 20 Tagen kommt es zu grippeähnlichen Symptomen
und evt. zu einer schweren, atypischen Pneumonie. Nach § 7 Abs. 1 ist der
Erregernachweis meldepflichtig
Paratyphus
Der Paratyphus wird durch Salmonella paratyphi
A, B oder C verursacht und ähnelt was den Übertragungsweg, die Leitsymptome
und die Behandlung angeht dem Typhus abdominalis, wobei der Verlauf des Paratyphus
leichter ist. Die Inkubationszeit liegt zwischen 8 und 12 Tagen. Nach § 6
Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod zu melden.
Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig und nach § 34
besteht Schulverbot.
Pest
Die Pest wird durch Yersinia pestis verursacht.
Die Pest wird durch Rattenflöhe von Ratten, Kleinnagern und Katzen übertragen.
Nach einer Inkubationszeit von 2 – 6 Tagen kommt es durch den Befall des regionären
Lymphknotens zur Beulenpest. Wenn es danach beim Menschen zur Beulenprest
gekommen ist, kann es auch zur aerogenen Übertragung von Mensch zu Mensch
kommen. Die Leitsymptome der Pest sind Lymphknotenschwellen ( Beulenpest ),
Fieber, Atemwegssymptome, Pneumonie ( Lungenpest ), Blutungen und eine Sepsis.
Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod zu
melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig und nach
§ 34 besteht Schulverbot.
Poliomyelitis ( spinale Kinderlähmung )
Die Kinderlähmung wird durch das Poliovirus
hervorgerufen, wobei als Verdacht der Kinderlähmung jede akute schlaffe
Lähmung gilt, die nicht traumatisch bedingt ist. Das Poliovirus ist ein
Picornavirus ( Pico bedeutet klein und RNA steht für das Erbgut des Virus
). Die Viren finden sich nur beim Menschen und bei einigen Affenarten.
Die Polioviren werden über das Nasen-Rachen-Sekret
und über Fäkalien ausgeschieden, somit kann es vor allem als fäkal-orale
Schmierinfektion aber auch über eine Tröpfcheninfektion zur Kinderlähmung
kommen. In den Zeiten einer epidemischen Ausbreitung der Kinderlähmung
fanden sich Krankheitsgipfel im Sommer und im frühherbst. Nach der Inkubationszeit
von 5 – 10 Tagen kommt es bei der Kinderlähmung zu einem katarrhalischen
Stadium mit Erkältungssymptomen. Dieses Stadium ist bei 99 % der Kranken
als einziges zu finden. Durch diesen inapperenten Verlauf kommt es aber zu
einer ausreichenden Immunität, so dass es zu keinen weiteren Symptomen
kommt. Beim restlichen 1 % der Poliokranken kommt es zu einem meningitischen
Stadium und schließlich zum paralytischen Stadium. Durch die Entzündung
der Nervenzellen in den motorischen Vorderhörnern ( graue Vorderhörner
) kommt es zu einer schlaffen Lähmung. Die Lähmungen betreffen vor
allem die Extremitätenmuskulatur, es kann aber auch zur Atemlähmung
und zum Herzversagen kommen. Im Rekonvaleszenzstadium bilden sich ein großer
Teil der Lähmungen zurück. Ob die Lähmungen sich wieder zurückbilden,
oder nicht, hängt von einer rechtzeitigen Physiotherapie und Bewegungstraining
ab. In Wachstumsphasen kann es durch die mangelnde Innervation des Periosts
zum zeitweiligen Wachstumsstillstand kommen, was sich dann in Knochenverkürzungen
zeigt. Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der
Tod zu melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig
und nach § 34 besteht Schulverbot.
Q-Fieber, Queensland Fieber
Das Q-Fieber ist eine Infektion mit Coxiella burnetii,
einem atypischen Bakterium aus der Gruppe der Rickettsien. Das Q-Fieber ist
eine Zoonose und wird durch das Einatmen von erregerhaltiger Staub, ausgehend
von infizierten Tieren. Beim Q-Fieber kommt es nach der Inkubationszeit von
20 Tagen zu Fieber, Kopfschmerzen und Lungensymptomen. Die Krankheit verläuft
in der Regel gutartig, kann aber auch zur Hepatitis, Pleuritis und Orchitis
führen. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Röteln
Die Röteln sind eine gutartig verlaufende
exanthematische Infektionskrankheit durch das Rubeolavirus. Die Rötelnviren
werden als Tröpfcheninfektion übertragen und führen nach einer
Inkubationszeit von 12 – 21 Tagen zu leichten Erkältungssymptomen und
einem Ausschlag der über den Körper rast, oftmals aber gar nicht
bemerkt wird. Gefährlich sind die Röteln für schwangere Frauen,
die keinen ausreichenden Antikörperspiegel haben. Falls eine schwangere
Frau an den Röteln erkrankt, kommt es in 60 % der Fälle zu schweren
Missbildungen des Kindes mit Hirnschäden, Augenmissbildungen, Taubheit
und Herzfehlern. Wegen der Gefahr der Embryopathie sollte bei allen Mädchen
zu Beginn der Pubertät der Antikörperspiegel gegen Röteln getestet
werden und die Mädchen sollten dann evt. geimpft werden. Nach § 7 Abs.
3 ist der Erregernachweis nichtnamentlich zu melden, aber nur bei konnatalen
Infektionen. Dennoch herrscht bei Röteln Behandlungsverbot.
Rotavirose
Rotaviren gehören zur Familie der Reoviren
und kommen als Erreger von Durchfallerkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern
vor. Die Viren werden fäkal-oral übertragen und verursachen meist
harmlose Enteritiden, können bei schlechter Ernährungslage eines
Kindes aber auch zum Tode führen. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis
meldepflichtig
Rückfallfieber
Das Rückfallfieber wird durch Borrelia recurrentis
verursacht, ein Keim der durch Kleiderläuse ( als Kriegsseuche ) oder
durch Zecken ( als Tropenseuche ) übertragen wird. Nach der Inkubationszeit
von 2 – 14 Tagen kommt es zu wiederkehrenden Fieberschüben, grippalen
Symptomen, Ikterus und einer Schwellung von Leber und Milz. Nach § 7 Abs.
1 ist nur der Erregernachweis meldepflichtig
Scharlach und andere Streptococcus pyogenes-Infektionen
Die Erreger des Scharlach ist Streptococcus pyogenes,
ein Synomym für Beta-hämolysierende Streptokokken der Serogruppe
A. Die Streptokokken werden als Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen
und führen nach einer Inkubationszeit von 3 – 4 Tagen zu Fieber, Kopfschmerzen,
Angina, zum Scharlachexanthem und zur Erdbeerzunge. Als Komplikationen können
eine Otitis media, eine toxische Myocarditis oder eine Sepsis auftreten. Als
eine besondere Komplikation kann es durch eine unphysiologische Bildung von
Antikörpern gegen die Streptokokken ( Antistreptolysin ) zum rheumatischen
Fieber oder zur Glomerulonephritis kommen.
Nach § 34 besteht Schulverbot.
Shigellenruhr
Die Shigellenruhr ( Bakterienruhr ) wird durch
die verschiedenen Spezies der Shigellen hervorgerufen. Die Shigellen werden
fäkal-oral übertragen und führen zu Durchfallerkrankungen mit
blutig-eitrigen Stühlen. Die Inkubationszeit beträgt 2 – 7 Tage
und je nach dem, an welcher Shigellenspezies man erkrankt ist, kann es von
leichten Diarrhoen bis zu schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen kommen.
Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig und nach § 34 besteht
Schulverbot.
Syphilis
Die Syphilis ( Lues, harter Schanker ) ist eine
Geschlechtskrankheit, die durch Treponema pallidum verursacht wird. Die Übertragung
erfolgt in erster Linie durch den Geschlechtsverkehr und nach einer Inkubationszeit
von 3 Wochen kommt es dann zum Primäraffekt. Nach der lokalen Entzündung
an den Genitalien ( harter Schanker ) kann es dann zu Lymphknotenschwellungen
kommen, nach bis zu 2 Jahren findet man unbehandelt ein Sekundärstadium
mit Generalisation der Syphilis und 5 bis 20 Jahre nach der Infektion kann
es dann zur Tertiärsyphilis kommen mit Hautzerstörungen oder schweren
neurologischen Schäden. Nach § 7 Abs. 3 ist der Erregernachweis nichtnamentlich
zu melden, aber dennoch Behandlungsverbot.
Tollwut
Die Tollwut ( Rabies, Lyssa ) wird durch das Tollwutvirus
verursacht, welches von kranken Tieren, besonders von Füchsen durch Bissverletzungen
übertragen wird. Nach einer Inkubationszeit von 1 – 3 Monaten, die bei
Gesichtsverletzungen auch kürzer sein kann, kommt es zur Encephalitis
mit Krämpfen, der Unfähigkeit zu schlucken, großem Durst,
vermehrtem Speichelfluß und Hydrophobie. Bei Auftreten der Krankheit
kommt es unweigerlich zum Tode durch Atemlähmung. Nach § 6 Abs. 1 ist
der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod zu melden und nach §
6 Abs. 1 Satz 4 ist auch die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes,
-verdächtiges oder ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung
eines solchen Tieres oder Tierkörpers meldepflichtig. Ebenso ist nach
§ 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig
Toxoplasmose
Die Toxoplasmose wird durch das Protozoon Toxoplasma
gondii verursacht, was durch den Verzehr von rohem Schweinefleisch, oder durch
Katzenkot übertragen werden kann. Bei gesunden Erwachsenen macht die
Toxoplasmose nur geringe grippale Symptome, doch bei schwangeren Frauen kann
es zu einer schweren Missbildung des Kindes kommen. Nach § 7 Abs. 3 ist der
Erregernachweis nichtnamentlich zu melden, aber nur bei konnatalen Infektionen.
Dennoch Behandlungsverbot.
Tuberkulose
Die Tuberkulose wird durch Mycobacterium tuberculosis
verursacht, in seltenen Fällen können auch Mycobacterium africanum
oder Mycobacterium bovis die Krankheitserreger sein. Die Mycobacterien werden
durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, in den Subtropen auch
durch Milch übertragen. Die Inkubationszeit kann einige Wochen bis Monate
dauern und ist vom Allgemein- und Ernährungszustand des Patienten abhängig.
In den meisten Fällen kommt es zur Lungentuberkulose, die Tuberkulose
kann im Prinzip aber alle Organe befallen. Am Anfang ist die Tuberkulose durch
unspezifische Symptome wie Schwäche, Müdigkeit, Abmagerung, Nachtschweiße
und subfebrile Temperaturen gekennzeichnet. Nach § 6 Abs. 2 ist dem Gesundheitsamt
mitzuteilen, wenn eine Person, die an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose
leidet, die Behandlung verweigert oder abbricht. Nach § 7 Abs. 1 ist auch
der Erregernachweis meldepflichtig und nach § 34 besteht Schulverbot bei ansteckungsfähiger
Lungentuberkulose.
Tularämie
Die Tularämie ist eine septische Infektionskrankheit,
die aus einer Wundinfektion durch Francisella tularensis entstehen kann. Die
Übertragung erfolgt durch den Kontakt oder Verletzungen mit infizierten
oder erkrankten Tieren ( Kaninchen, Hasen, Nagetieren ) oder auch Übertragung
durch Zecken. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Typhus abdominalis
Typhus abdominalis wird verursacht durch Salmonella
typhi, ein gramnegatives Stäbchen, welches wie Salmonella paratyphi und
die Enteritissalmonellen zu den Enterobacteriaceae gehört. Das Reservoire
für die Typhuserreger ist der Mensch, wobei Dauerausscheider die Erreger
nach Typhusepidemien in der Gallenblase über Jahre hinweg in sich tragen
können. Über den Kot gelangen die Erreger in das Abwasser und bei
schlechter Umwelthygiene, besonders aber im Falle von Katastrophen ( Krieg,
Erdbeben, Überschwemmungen etc. ) in das Trinkwasser. Über fäkal
kontaminierte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Trinkwasser kommt es zur
Infektion. Weltweit kommt es zu 1 Million Typhusfällen, in Deutschland
wurden 1996 141 Fälle von Typhus und 79 Fälle von Paratyphus beobachtet,
wobei diese Fälle in der Regel bei Reisenden aufgetreten sind, die sich
die Krankheit aus dem Urlaub mitgebracht haben. In der Inkubationszeit ( 10
– 21 Tage ) kommt es symptomlos zur primären Bakterienstreuung. Im Stadium
II ( Generalisationsstadium ) kommt es zu einem staffelförmigen ( treppenförmig
) Fieberanstieg mit Bewußtseinsstörungen. Die Fieberkurve geht
dann nach 1 Woche in ein gleichmäßiges Fieber ( Kontinua ) über,
welches 7 - 14 Tage andauert. Während des Fiebers findet man eine relative
Bradycardie, was bedeutet, das der Puls langsamer ist, als die Höhe des
Fiebers es erwarten lässt. Im Stadium III ( Organmanifestation ) kommt
es in den Kapillarschlingen zu Bakterienembolien, wodurch es zu lokalen Rötungen
kommt, den Typhusroseolen. Diese Roseolen sind besonders im Bereich der Bauchhaut
zu beobachten. Es kommt auch in der Muskulatur, im Herzen, im Knochenmark,
in der Lunge und im ZNS zu einer Organmanifestation. Durch den Befall der
Peyerschen Platten im Darm kommt es zu breiigen Durchfällen ( Erbsbreiartig
), die mit der Einschmelzung des Entzündungsgewebes auch zur Perforation
des Darmes und zu tödlichen Darmblutungen übergehen können.
Nach § 6 Abs. 1 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod zu
melden. Nach § 7 Abs. 1 ist auch der Erregernachweis meldepflichtig und nach
§ 34 besteht Schulverbot.
Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
Der Begriff des virusbedingten hämorrhagischen
Fiebers meint keine genaue Infektionskrankheit, sondern charakterisiert Virusinfektionen
durch eine Reihe von sehr ansteckenden Viren, die schwere Infektionen mit
Blutungen erzeugen können. Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis von
Ebolavirus, Marburgvirus, Lassavirus und anderer Erreger von virusbedingten
hämorrhagischen Fiebern meldepflichtig, damit die Gesundheitsbehörden
die notwendigen Bekämpfungs- und Quarantänemaßnahmen einleiten
können.
Ebola-Viren ( Filo Viren ) stammen aus Zentral-Afrika
und werden durch Blut und Körpersekrete übertragen. Nach einer Inkubationszeit
von 2 - 21 Tagen kommt es dann zu einem septischen Krankheitsbild mit Durchfällen,
Blutungen und Nierenversagen.
Lassa-Viren ( Arena Viren ) stammen aus Afrika
und werden über Kontakt, Blut und Exkremente infizierter Nagetiere, besonders
über die Vielzitzenratte übertragen. Nach einer Inkubationszeit
von 8 – 10 Tagen kommt es
zu Fieber, Pharyngitis, Halsschwellungen, Durchfällen
und Blutungen.
Marburg-Viren ( Filo Viren ) wurden als Laborinfektion
durch infizierte Affen übertragen, stammen aber warscheinlich aus dem
Kongo. Nach einer Inkubationszeit von 5 – 7 Tagen kommt es zu Fieber, Exanthemen,
Durchfällen und Blutungen.
Virushepatitis / akute
Nach § 7 Abs. 1 ist der Erregernachweis an den
Hepatitis-Viren A, B, C, D und E meldepflichtig. Bei der Hepatitis C sind
alle Nachweise meldepflichtig, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische
Hepatitis vorliegt.
Nach § 34 besteht Schulverbot für Hepatitis
A und E. Da alle Hepatitisformen eher uncharakteristische Anfangssymptome
wie Schwäche, Mattigkeit, Abgeschlagenheit, Appetitmangel und leichte
Verdauungsstörungen zeigen und erst später, wenn überhaupt,
ein Ikterus auftritt ist für die Unterscheidung der Hepatitisformen im
wesentlichen das klären der möglichen Übertragungswege und
eine serologische Differenzierung wichtig.
Die Hepatitis A wird das Hepatitis A Virus ( HAV
) verursacht ( Picorna Viren ). Die Übertragung erfolgt fäkal-oral,
im besonderen über Nahrungsmittel. Die Inkubationszeit beträgt 2
– 6 Wochen und es kommt dann zur akute Hepatitis mit Ikterus und Fieber. Die
Hepatitis A hat eine gute Heilungstendenz und neigt nur selten zu chronischen
Formen.
Die Hepatitis B wird durch das Hepatitis B Virus
( HBV ) aus der Familie der Hepadna Viren verursacht. Die Übertragung
erfolgt durch Blutkontakte, sexuelle Kontakte und auch perinatal. Die Inkubationszeit
liegt zwischen 2 Wochen und 6 Monaten. Es kommt oft zu chronischen Formen
mit der Gefahr der Leberzirrhose und nachfolgenden Oesophagusvarizen bzw.
Oesophagusvarizenblutungen.
Die Hepatitis C wird durch das Hepatitis C Virus
( HCV ) aus der Familie der Flavi Viren hervorgerufen.
Die Übertragung erfolgt über Blutkontakte
und Mikroverletzungen z.B. beim Tätowieren und Piercen sowie über
sexuelle Kontakte. Die Inkubationszeit liegt zwischen 2 Wochen und 5 Monaten.
Bei der Hepatitis C finden sich oftmals chronische Formen mit Leberzirrhose
und auch Leberkrebs.
Die Hepatitis D wird durch das Hepatitis D Virus
( HDV ) verursacht, welches durch Blutkontakt und sexuelle Kontakte übertragen
wird. Die Hepatitis D ist häufig als Komplikation erschwerend mit einer
Hepatitis B zusammen verlaufend. Ohne Hepatitis B kommt es anscheinend nicht
zur Hepatitis D, bzw. nicht zu schweren Formen. Aufgrund dieser Kombination
wird die Impfung gegen die Hepatitis B auch als Prophylaxe gegen Hepatitis
D angesehen.
Die Hepatitis E wird durch das Hepatitis E Virus
( HEV ), ein Calici Virus hervorgerufen. Die Übertragung erfolgt ähnlich
der Hepatitis A fäkal-oral und über Nahrungsmittel. Die Inkubationszeit
beträgt 2 – 9 Wochen
und die Krankheit kann bei Schwangeren zu schwerste
Verläufe führen.
Windpocken
Die Windpocken werden durch das Varicella-Zoster-Virus
verursacht, welches über Tröpfcheninfektionen und aerogen übertragen
wird und hochkontagiös ist. Nach der Inkubationszeit von 2 – 3 Wochen
kommt es zu den Windpocken mit Erkältungssymptomen und dem typischen
Exanthem mit Flecken, Knötchen, Bläschen und Verkrustung. Durch
den heftigen Juckreiz kommt es oft zu Kratzdefekten der Windpockenblasen,
wodurch diese vereitern und dann Narben zurückbleiben können. Nach
dem Abheilen der Windpocken ziehen sich die Viren im Nervensystem zurück
und können auch nach Jahren zu den Auslösern einer Gürtelrose
( Herpes Zoster ) werden.
Nach § 34 besteht Schulverbot.
Yersinien Infektion
Yersinia enterocolitica ist ein darmpathogenes
Bakterium aus der Gruppe der Enterobacteriacea. Die Infektion kommt über
die Aufnahme von fäkal kontaminierten tierischen Nahrungsmitteln, fäkal
kontaminiertes Wasser und infizierte Personen zustande. Nach einer Inkubationszeit
von 4 – 7 Tagen zu einer Enteritis mit dünnbreiigen Durchfällen.
Es kann als Komplikation auch zu Entzündungen der Darmlymphknoten und
zu einer Sepsis kommen. Auch Meningitisfälle, Harnwegsinfekte und Gelenkentzündungen
in der Folge von Yersinieninfektionen können vorkommen. Nach § 7 Abs.
1 ist der Erregernachweis meldepflichtig
Literatur :
-
Bundesministerium für Gesundheit, Internetauszug
des Gesetzestext und der Erläuterungen, Homepage 1999 / 2000, www.bmgesundheit.de