Fachverband Deutscher Heilpraktiker
                                        Bundesverband e.V. und seine Landesverbände

                                       Startseite  Aktuell  Impressum  Stichwortsuche  E-Mail-Kontakt  Fachzeitschrift
 



E-Mail
          fdh-bonn@t-online.de
Telefon        0228 / 61 10 49
Fax              0228 / 62 73 59
Anschrift      Maarweg 10, 53123 Bonn

 

Heilpraktiker  

... werden  
Ausbildung  
Service -Infos  
 

... sein  
Bundesverband  
Landesverbände
Pressemeldungen der LV  
Fachfortbildung  
Fachartikel-Bibliothek  
Arzneimittelkommission  
Newslettereintrag  
Mitgliedschaft - Beitritt  
Service - Infos  
  
FDH-Mitglieder-Intern  

Meldungen und Archiv 

 

zurück

GEMA- und GEZ-Gebühren

 

Nachdem von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die Gebühren verändert wurden, möchten wir Ihnen diese bekannt geben und zugleich auf die rechtlichen Aspekte eingehen.

Nach der GEMA-Tarifübersicht 2002 werden die Gebühren entsprechend dem Aufführungsort, der Art der Aufführung und der Vertragsdauer berechnet. Unsere Naturheilpraxen werden bei der Wiedergabe von Hintergrundmusik entsprechend ihrer Größe eingeordnet. Verträge können mit monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Kündigungsfrist und entsprechend variierenden Gebühren abgeschlossen werden.

Die Wiedergabe von CD´s, Musikkassetten u.Ä. kostet in Räumen bis 100 m² monatlich  7,08  €, vierteljährlich 19,68 € und jährlich 71,64 €. Allein durch die verschiedenen Kündigungszeiten kann eine Preisdifferenz von 13,32 € bei jährlichen Gebühren zwischen 71,64 bis 84,96 € entstehen.

Bei Räumen bis 200 m² betragen die Gebühren monatlich 12,96 €, vierteljährlich 35,64 € und jährlich 129,96 €.

Die Wiedergabe von selbstgebrannten CD´s u.Ä. kostet in Räumen bis 100 m² monatlich 10,62 €, vierteljährlich 29,52 € und jährlich 107,46 €.

In Räumen bis 200 m² sind es monatlich 19,44 €, vierteljährlich 53,46 € und jährlich 194,94 €.

Hörfunkwiedergabe in Räumen bis 100 m² kostet monatlich 13,87 €, vierteljährlich 25,99 € und jährlich 94,46 €.

Bei Räumen bis 200 m² sind es monatlich 25,11 €, vierteljährlich 46,57 € und jährlich 169,21 €.

Fernseh-Wiedergabe kostet allgemein je Fernsehgerät monatlich 13,72 €, vierteljährlich 37,67 € und jährlich 137,09 €.

Für Musik in der Telefonwarteschleife fallen je angefangene 30 Amtsleitungen monatlich 15 €, vierteljährlich 41,16 € und jährlich 149,76 € an.

Die genannten Summen sind Nettobeträge zu denen 7 % Mehrwertsteuer anfallen.

An dieser Stelle wollen wir uns einmal mit der Pflicht von Naturheilpraxen zur Zahlung von GEMA-Vergütungen befassen. Bis jetzt gibt es hierzu keine höchstrichterliche Entscheidung. Vermehrt werden jedoch Urteile von Amts- und Landgerichten gefällt, die grundsätzlich einer solchen Gebührenpflicht zustimmen. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass es sich um eine öffentliche Wiedergabe von Musik handelt. Eine öffentliche Musikwiedergabe geht jedoch von einer nicht näher bezeichneten Zahl von Mithörern aus. Dies ist in einer Naturheilpraxis nur der Fall, wenn die Musikwiedergabe von den Patienten gehört wird.

Eine Wiedergabe, die nur von den Helferinnen der Praxis z. B. in einem Personalaufenthaltsraum gehört wird, erfüllt nicht diese Voraussetzung. Dies gilt auch für die Rezeption, sofern sie nicht mit einem Wartebereich eine Einheit bildet. Es besteht somit keine GEMA-Gebührenpflicht, wenn nur die Helferinnen Musik hören. So hat z.B. das Amtsgericht Oldeslohe in einem Urteil (Az.: 2 C 684/98) festgestellt, dass die Lautsprecherwiedergabe von Funksendungen im Anmeldebereich einer Zahnarztpraxis nicht vergütungspflichtig ist.

GEMA-Verträge werden mit den zuständigen Bezirksdirektionen abgeschlossen. Diese erteilen auch nähere Auskünfte. Informationen auch unter www.gema.de.

Zu beachten sind auch die Gebühren der GEZ, sofern in der Praxis Rundfunk- und Fernsehsendungen empfangen werden oder ein Kraftfahrzeug auch geschäftlich genutzt wird. Unabhängig davon und gleichgültig wer diese Geräte benutzt, sind zusätzliche Rundfunk- und Fernsehgebühren fällig.

Nach Auskunft der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) beträgt die monatliche Rundfunkgebühr für ein in der Praxis betriebenes Radio 5,32 €. Ein Fernsehgerät kostet monatlich 16,15 €. Die gleichzeitige Benutzung von Radio- und Fernsehgerät kostet ebenfalls 16,15 €.

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunk- oder Fernsehgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.

Anmeldungen müssen bei der GEZ oder den Landesrundfunkanstalten erfolgen.

Gebührenpflichtig ist auch jedes Radio, das in einem Kraftfahrzeug betrieben wird, das nicht ausschließlich privat genutzt wird. Dies gilt bereits für Autoradios, die sich in einem Kraftfahrzeug befinden, das nur teilweise für eine selbständige Erwerbstätigkeit (z.B. als Heilpraktiker) benutzt wird. Anmelde- und gebührenpflichtig ist der Halter des Kfz. auf den dieses zugelassen ist.  

Peter A. Zizmann


 

 

 Heilpraktiker

 ... finden
 
Infos
 
Therapeutensuche   
 
Visitenkarten
 

 ... verbinden
 
Links

 

Copyright Fachverband Deutscher Heilpraktiker Bundesverband e.V. Berlin-Bonn 2002
Webmaster: Michael Aulbach,
michaelfgaulbach@compuserve.de