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Artikel 25 - Vertrauliche Beratung
1. Der Meinungsaustausch und
die Beratung von mehreren einbezogenen Heilpraktikern müssen geheim
bleiben und dürfen nicht in Gegenwart des Patienten stattfinden; auch
dürfen die Angehörigen bei der Beratung nicht zugegen sein. 2.
Das Ergebnis der gemeinsamen Beratung soll in der Regel vom behandelnden
Heilpraktiker dem Patienten mitgeteilt werden.
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