Fachverband Deutscher Heilpraktiker
                                        Bundesverband e.V. und seine Landesverbände

                                       Startseite  Aktuell  Impressum  Stichwortsuche  E-Mail-Kontakt  Fachzeitschrift
 

E-Mail          fdh-bonn@t-online.de
Telefon        0228 / 61 10 49
Fax              0228 / 62 73 59
Anschrift      Maarweg 10, 53123 Bonn

 

Heilpraktiker  

... werden  
Ausbildung  
Service -Infos  
 

... sein  
Bundesverband  
Landesverbände
Pressemeldungen der LV  
Fachfortbildung  
Fachartikel-Bibliothek  
Arzneimittelkommission  
Newslettereintrag  
Mitgliedschaft - Beitritt  
Service - Infos  
  
FDH-Mitglieder-Intern  

Meldungen und Archiv 

 

zurück

Artikel 3 - Schweigepflicht

1. Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
2. Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
3. Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
4. Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
5. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Ersteren erfolgen.
6. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.


 

 

 Heilpraktiker

 ... finden
 
Infos
 
Therapeutensuche   
 
Visitenkarten
 

 ... verbinden
 
Links

 

Copyright Fachverband Deutscher Heilpraktiker Bundesverband e.V. Berlin-Bonn 2002
Webmaster: Michael Aulbach,
michael.aulbach@t-online.de