Der Heilpraktiker übt die Heilkunde
berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung
und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der
Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip
vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur auch der inneren Natur des
Menschen orientierte.
Damit ist die Naturheilkunde des
Heilpraktikers grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem
jeweils herrschenden Wissenschaftsbild, wiewohl der Heilpraktiker wissenschaftlich
gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse in seiner Tätigkeit selbstverständlich
berücksichtigt.
Die Heilkunde des Heilpraktikers
Die Naturheilkunde basiert auf einem
Naturbegriff, der sich in der Tatsache des Lebens äußert. Die möglichst vollkommene
Erhaltung des Lebens durch sich selbst organisierende Systeme und Ordnungsprinzipien
scheint dem Heilpraktiker das Endziel der Schöpfung zu sein. Der Respekt vor diesen als
sinnvoll anerkannten Gesamtzusammenhängen bestimmen sein Denken und Handeln.
Er sieht die wahrnehmbaren Veränderungen
bei seinen Patienten als Ausdruck wechselnder äußerer und innerer Bedingungen und
Ursachen und versucht, diese ganzheitlich in ihren Gesamtzusammenhängen zu erfassen, sie
nach den Kriterien seines naturheilkundlichen Modells zu bewerten und zu ordnen. Er wird
den Patienten im Sinne der Ordnungstherapie über die Zusammenhänge seines Leidens
aufklären, dessen Erkenntnis hierüber fördern und ihn nach dem naturheilkundlichen
Modell (lege artis) therapieren.
Gesundheit ist für den Heilpraktiker die
Bewahrung der Integrität einer Persönlichkeit in seiner Geist-Körper-Seele-Einheit. Die
Selbstheilungskräfte sind keine speziellen oder spezifischen Kräfte, sondern Ausdruck
der allgemeinen Heilkraft der Natur, die in der Lebenskraft einer Persönlichkeit
begründet sind. Die Lebenskraft ist das Wirken eines mehr oder weniger einverständlichen
und harmonischen Zusammenspiels aller organischen Strukturen, Funktionen, Energien,
Informationen, geistiger und seelischer Kräfte. Im Gegensatz zur eindeutig bestimmbaren
Quantität ist die Lebenskraft ein Qualitätsbegriff. Deren Eigenschaften lassen sich nur
durch das Verhalten einer Gesamtpersönlichkeit beurteilen. Ein ganzheitliches System
besitzt grundsätzlich Funktionseigenschaften, die keines seiner Teile besitzt und die nur
durch die Vernetzung seiner Elemente und Elementarprozesse erklärbar sind.
Die Stabilität und Integrität eines
biologisch ganzheitlichen Systems ist so geschützt und abgesichert, daß eine Ursache
allein diese in der Regel nicht zu stören vermag, hierzu bedarf es eines gewissen
Komplexes und Spektrums von verursachenden und störenden Bedingungen, die von dem
ganzheitlichen System nicht mehr kompensiert werden können und zu Störungen der
Gesundheit und Krankheit führen. Die Naturheiltherapie zielt deshalb darauf ab, durch die
Beseitigung der Bedingungen, die eine Krankheit hervorrufen, unterhalten und fördern, dem
gestörten biologischen System die Möglichkeit zu geben, durch Selbstorganisation die
Gesundheit wiederherzustellen.
Der Heilpraktiker stellt deshalb nicht nur
die Krankheit als einen objektiven Tatbestand fest, sondern richtet sein Augenmerk auch
auf die Gesamtperson des Kranken, die für die Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf
auch prognostisch in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt.
Neben anamnesischen und klinischen Daten
zieht der Heilpraktiker zur Erkenntnisgewinnung der gestörten Integrität eines Kranken
deshalb die Beurteilung von Konstitution, Temperament, Disposition und Diathese mit heran.
Dabei kommen die typischen qualitativ beurteilenden naturheilkundlichen Diagnoseverfahren,
wie z.B. die Augendiagnose, die Pulsdiagnose, oder auch bioenergetische Verfahren zum
Einsatz.
Seine daraus folgenden therapeutischen
Überlegungen zielen auf das Begünstigen der Selbstheilungskräfte zu einem natürlichen
Heilverlauf,
-
ob es um eine Entlastung und Entgiftung des
Organismus durch Aus- und Ableitungsmethoden geht,
-
ob es durch
Simulieren von Störungen, die durch Übung zu einer verbesserten Anpassung konditionieren
sollen, geschieht, wie in der Homöopathie oder Hydrotherapie,
-
ob es durch gezielte
Erregung von Kompensationssystemen geschieht, wie in der Humoralpathologie und
Physiotherapie,
-
ob mit der Behandlung
durch eine ähnlich biologische Systematik auf die ebenso biologischen Entsprechungen und
Ähnlichkeiten im Menschen abgezielt wird, wie es über die reine Stofflichkeit hinaus bei
der Phytotherapie, Biochemie und Spagyrik geschieht,
-
ob eine Schonung der
Systeme das Ziel der Therapie ist, wie bei einer speziellen Diät oder Lebensweise,
-
ob es um die nach
einer Konstitutionsdiagnose erkannten Möglichkeiten in bezug auf die Entwicklung
potentieller genetischer Möglichkeiten geht, wie in der Verhaltens-, Sozio- oder
Psychotherapie, oder
-
ob es um die vielen
weiteren Formen der Anwendung regulatorisch-naturheilkundlicher Therapie- und
Arzneianwendungen mineralischer, pflanzlicher oder tierischer Herkunft geht.
Der Heilpraktiker regt bei seiner Behandlung
stets die natürlichen Selbstheilungskräfte an. Der Vielfältigkeit neuer diagnostischer
und therapeutischer Möglichkeiten, die diesem Ziel dienen, und Eingang in das
Behandlungspektrum des Heilpraktikers finden können, sind auch in der Zukunft keine
Grenzen gesetzt. Entscheidend ist allein, ob Verfahren der Theorie der Naturheilkunde
entsprechen und lege artis" nach den Regeln der Kunst angewendet werden können. Das
Verhältnis zum Patienten
Da der Kranke in seiner ganzheitlichen
Persönlichkeit im Mittelpunkt naturheilkundlicher Erwägungen steht, ergibt sich zwischen
Heilpraktiker und Patient ein Verhältnis, das von gegenseitiger Achtung und gegenseitigem
Respekt geprägt ist. Der Heilpraktiker sieht sich weniger als Fachautorität für
Krankheitsreparatur, vielmehr als Mitmensch des Hilfesuchenden. Der Heilpraktiker geht
davon aus, daß der Patient, der zu ihm findet, wesentliche Merkmale seiner Krankheit
mitbringt: Erscheinung, Gang, Gestik, Sprache, Dynamik, Geruch und natürlich die
berichteten Symptome des Befindens.
Der Heilpraktiker öffnet sich dem
Patienten, nimmt ihn an, hört ihm zu. Er verknüpft und strukturiert seine Beobachtungen
und das Berichtete mit seinen Erfahrungsmustern, um einerseits daraus sein therapeutisches
Vorgehen abzuleiten und andererseits den Patienten über die Zusammenhänge seiner
Probleme aufzuklären, sowie für eine aktive und mitverantwortliche Unterstützung bei
den therapeutischen Bemühungen zu gewinnen. Das Verhalten des Heilpraktikers seinem
Patienten gegenüber ist von fachlichem und mitmenschlichem Engagement geprägt mit dem
Ziel, den Patienten zu ebensolchem Engagement anzuregen für eine gesunde, vernüftige und
den erkannten Krankheiten, Konstitutionsschwächen angemessenen Lebensführung im Sinne
einer Ordnungstherapie.
In einem durch
langjährige Erfahrungen entstandenen Vertrauen ist es das Ziel des Heilpraktikers ein so
persönliches Verhältnis zu seinem Patienten aufzubauen und ihn so genau kennenzulernen,
daß er der Verantwortung, bei allen Problemen gestörter Integrität, Ratgeber sein zu
können, guten Gewissens gerecht wird. Der Heilpraktiker empfindet sich als geeigneter
Ansprechpartner und sinnvolle Ergänzung eines aufgeklärten und für seine Gesundheit
mitverantwortlichen Bürgers in unserer Gesellschaft.
Aufgaben
Der Heilpraktiker hat in erster Linie die
Aufgabe, die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse der Bürger, über das Angebot
der offiziellen medizinischen Bedarfsdeckung des Gesundheitswesens hinaus, ergänzend und
alternativ zu erfüllen.
Damit erfüllt er auch eine
gesellschaftliche Aufgabe: Er verhindert in den ihm eigenen Bereichen gesundheitlicher
Versorgung eine unserer demokratisch pluralistischen Gesellschaft unangemessene
Monopolstellung der institutionalisierten Medizin und bildet praktisch eine
Regulativfunktion, in dem durch sein Wirken nicht nur die Therapiefreiheit sinnvoll
gewahrt wird, sondern auch die Wahlfreiheit des Bürgers nach einem von ihm persönlich
bevorzugten Therapeuten.
Diese soziologische Funktion erfüllt der
Heilpraktiker als eigenständiger Behandler unabhängig davon, ob einige seiner Therapien
die wissenschaftliche Anerkennung erlangen und/oder Eingang in die allgemeine Medizin
finden. Außerdem vervollständigt er das Spektrum naturheilkundlicher Verfahren über
evtl. auch von der wissenschaftlichen Medizin übernommener Methoden hinaus und leistet
mit diesem Angebot wiederum einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapiefreiheit und
Therapievielfalt.
Darüber hinaus erfüllt der Heilpraktiker
durch seine ihm eigene Art der Heilkunde auch Aufgaben für die Volksgesundheit, in dem er
seine Patienten grundsätzlich zu einer gesunden Lebensweise, speziell im Bereich der
Ernährung, anhält.
Weiterhin ist ihm, besonders in Zeiten des
wissenschaftlichen Dogmatismus der Medizin, die Aufgabe zugefallen, Bewahrer der
traditionellen und reinen Naturheilkunde zu sein. Der Heilpraktiker hat die Pflege der
Tradition dieses wichtigen Kulturgutes unseres Volkes übernommen und hält dieses bis auf
den heutigen Tag in Theorie und Praxis lebendig, besonders in Bereichen, die von der
offiziellen Medizin dogmatisch verdrängt oder ignoriert werden. Entwicklung und
Geschichte
Schon immer hat es Menschen gegeben, die bei
erkrankten Mitmenschen erfolgreicher Hilfe leisten konnten als andere, ein Umstand, den
man ihrer natürlichen Heilbegabung zuschrieb. Sie gilt, zusätzlich zu Erlernbarkeit und
Können, bis auf den heutigen Tag als wünschenswerte Eigenschaft für den Beruf des
Heilpraktikers.
Heilkundige mit einer solchen
Grundvoraussetzung gab es zu allen Zeiten und in allen Kulturen mit ihrem Weltbild,
entsprechend der unterschiedlichen Ausprägung ihres Medizinischen Modells".
In unserem Kulturkreis fußt die Heilkunde,
auf die sich der Heilpraktiker bis heute beruft, auf den Säftelehren des griechischen
Altertums, die sich im wesentlichen über das Mittelalter bis in die Humoralpathologie der
Neuzeit erhalten haben.
Dieses Vorstellungsmodell, in das von Beginn
an die Pflanzenheikunde integriert war, erwies sich als äußerst erfolgreich. Auch wenn
es seit der Gründung von Universitäten mit der scholastischen Medizin neben den
Heilbehandlern aus dem Volk die Behandlung durch universitäre Ärzte gab, gingen doch
beide lange Zeit von gemeinsamen Grundvorstellungen in der Heilkunde aus. Erst mit der
Anerkennung der Virchowschen Zellularpathologie im vorigen Jahrhundert gehen
akademisch-ärtzliche Medizin und Naturheilkundler in ihren Vorstellungen von Krankheit
und Gesundheit getrennte Wege.
Als Reaktion auf die neue wissenschaftliche
Medizin formierte sich zum Ende des 19. Jahrhunderts auch die empirische Heilkunde neu mit
dem Gebot, in ihren Heilweisen den Weg der Natur nachzuvollziehen, möglichst natürlich
zu behandeln, auf jeden Fall aber nicht zu schaden.
Diese Heilkunde speiste sich aus 3 Quellen:
1. der geistig-philosophischen Bewegung des
ausgehenden 18. Jahrhunderts 2. der volksmedizinischen Bewegung zu Beginn des 19.
Jahrhunderts
3. den Impulsen, die auf antikes Gedankengut
zurückgriffen.
Die Homöopathie Hahnemanns, die in der
wissenschaftlichen Medizin praktisch keinen Stellenwert hatte, wurde von Anfang an von
diesen naturheilkundlich orientierten Heilkundigen anerkannt und in ihre heilkundliche
Tätigkeit integriert, was ihr wesentlich zu der heutigen Verbreitung und Popularität
verhalf.
Für die gesamte Entwicklung seit dem
Mittelalter stehen beispielhaft Namen wie:
-
Äbtissin Hildegard von Bingen als
namhafteste Vertreterin der Klostermedizin, deren Heilkunde aber auch von tiefer Mystik
durchdrungen war.
-
Paracelsus als Vertreter einer universellen
und breitgefächerten heilkundlichen Tätigkeit über die Alchemie bis zur Spagyrik.
-
Bauer Vincenz Prießnitz als Begründer der
Wasserheilkunde und Erfinder des heute noch hochgeschätzten Prießnitzwickels.
-
Fuhrmann Johann Schroth als Vertreter des
Heilfastens und der Diätetik mit seiner Schrothkur.
-
Pfarrer Sebastian Kneipp, der für die
Erneuerung und Erweiterung der Wasserheilkunde sowie für eine gesunde Lebensweise steht,
u.a. mit seinem Grundlagenwerk "So sollt Ihr leben."
-
Pastor Emanuel Felke, der wegen seiner
Lehmbäder den Beinamen "Lehmpastor" erhielt. Ihn kann man in besonderer Weise
wegen seiner breitgefächerten naturheilkundlichen Tätigkeit als Vater der Heilpraktiker
ansehen. Seine Schwerpunkte lagen auf so heilpraktikertypischen Verfahren wie
Augendiagnose, Pflanzenheilkunde und Homöopathie, aus der er erstmalig auch ein
Komplexmittelsystem entwickelte. Von der Antike bis zur Neuzeit waren der freien Ausübung
der Heilkunde keinerlei Grenzen gesetzt. In den breiten Bevölkerungskreisen geschah dies
überwiegend durch die Heilkundigen aus dem Laienstand.
Hierbei wurden die alten Methoden
kontinuierlich weiterentwickelt und führten zu den neuen Verfahren des 19. Jahrhunderts.
Die Aufhebung der
allgemeinen Kurierfreiheit 1851, beendete den bisherigen Rechtszustand, konnte die
Weiterentwicklung jedoch nicht entscheidend hemmen.
Nach
Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 formierten sich die unterschiedlich orientierten
Heilkundigen, wie z.B. Kräuterheiler, Knochenrenker, Homöopathen und Magneopathen,
kontinuierlich zu einem Berufsstand. Gemeinsame Aktivitäten in den aufkommenden
Volksgesundheitsbewegungen sowie Gründung von Ausbildungsstätten und Berufsverbänden,
waren ein Indiz für die endgültige Formierung eines neuen Berufsstandes.
Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die
weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die
Berufsbezeichnung HEILPRAKTIKER fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in
besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden.
1952 wurde diese Einschränkung, die quasi
einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar
aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein".
Beschlossen am 26. Juli 1995 in Düsseldorf, geändert durch Beschluß am 30.August 1996.
Ulrich Sümper BDH
Peter A.Zizmann FDH
Bernd R. Schmidt FH
Berthold Mülleneisen FVDH
Gerhard Wertsch UDH
Ekkehard Scharnick VDH