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Wahl des Sprechergremiums - April 2003
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Dosierungsempfehlung
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Stabilitätsprüfung homöopathischer Arzneimittel -
Pressemitteilung 3.5.2003
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Verschreibungspflicht für Heparin - Wichtige Mitteilung
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Aktuelle Mitteilung vom 30.6.2003
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Aktuelle Mitteilung vom 15.7. 2003, zwei Charchenrückrufe
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Löschliste, alphabetisch sortiert, pdf-Datei, 1,1 Mb
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Löschliste, nach Firmen sortiert, pdf-Datei, 1,0 Mb
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Bericht: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, pdf-Datei, 179
Kb
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Aktuelle Mitteilung vom 1.8.2003
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Aktuelle Mitteilung vom 1.9.2003 - Vorratshaltung,
Dosierung
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Fragebogen "Unerwünschte Arzneimittelwirkungen", pdf-Datei,
56 Kb, 13.9.03
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Aktuelle Mitteilung vom 1.10.2003
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Aktuelle Mitteilung vom 1.12.2003
Die AMK der deutschen
Heilpraktiker wird von den sechs Verbänden der DDH getragen.
Sie ist Stufenplanbeteiligte im
Sinne des § 63 des Arzneimittelgesetzes.
Ihre Aufgabe ergibt
sich diesbezüglich aus § 62 AMG. Dort heißt es: „Die zuständige
Bundesoberbehörde (BfArM) hat zur Verhütung einer unmittelbaren
oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier,
die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken,
insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen
Wirkungen, Gegenanzeigen und Verfälschungen, zentral zu erfassen,
auszuwerten und die nach diesem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen
zu koordinieren. Sie
wirkt dabei mit den Dienststellen der
Weltgesundheitsorganisation, den Arzneimittelbehörden anderer
Länder, den Gesundheits- und Veterinärbehörden der Bundesländer,
den Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe sowie
mit anderen Stellen zusammen, die bei der Durchführung ihrer
Aufgaben Arzneimittelrisiken erfassen.“ Dies bedeutet, dass die
AMK Meldungen aus der Heilpraktikerschaft über beobachtete
Arzneimittelrisiken oder Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für
Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) meldet.
Zugleich gibt sie Informationen über Arzneimittelgefahren,
Zulassungswiderrufe und/oder Rückrufe durch das BfArM an den
Berufsstand weiter.
Sie befasst sich mit
Sachverständigengutachten und Stellungnahmen im Falle von
Stufenplanverfahren. Darüber hinaus wurden der AMK von den
Trägerverbänden und damit dem Berufsstand weitere Aufgaben
zugeteilt.
Als sachverständiges
Gremium für Arzneimittelfragen wurde ihm die Aufgabe übertragen
die Verordnungsfreiheit und Vielfalt für den Heilpraktikerstand
zu erhalten sowie Einschränkungen, etwa eine Ausweitung der
Verschreibungspflicht oder unberechtigte Maßnahmen bei Zulassung,
Nachzulassung oder Zulassungswiderruf zu verhindern.
Sie bemüht sich den Sachverstand
der Mitglieder aus den Sachverständigenkommissionen beim BfArM
zu koordinieren, deren Informationen zu diskutieren und
auszuwerten, um zum einen berufspolitische Entscheidungen der
Trägerverbände durch Sachgrundlagen vorzubereiten und
andererseits den Mitgliedern in den Kommissionen Möglichkeiten
für ihr weiteres Vorgehen aufzuzeigen.
Die AMK vertritt die
Trägerverbände gemeinsam in Arzneimittel- und
Arzneimittelgesetzfragen in der politischen Öffentlichkeit und
bei Bundesbehörden, z.B. bei Anhörungen oder durch
Stellungnahmen.
Sie besteht derzeit
aus 10 Mitgliedern. Dies sind mehrheitlich Heilpraktiker mit
langjähriger Erfahrung im Umgang mit unseren naturheilkundlichen
Arzneimitteln. Hinzu kommen Apotheker und Sachverständige der
biologisch/pharmazeutischen Industrie. Mehrere AMK-Mitglieder
sind zugleich Heilpraktiker und Apotheker.
Die AMK der deutschen
Heilpraktiker vertritt ausschließlich die Interessen des
Berufsstandes in Bezug auf die Arzneimittel.
Sie arbeitet den
Mitgliedern zu, die in den einzelnen Kommissionen sachverständig
mitwirken und von der Gesundheitsministerin in der Regel für
drei Jahre berufen werden. Dabei handelt es sich um
sachverständige Gremien, die vom BfArM bei den verschiedenen
Arzneimittelfragen beratend gehört werden müssen. Ihnen gehören
u.a. Sachverständige aus der medizinisch-pharmazeutischen
Wissenschaft und den Heilberufen an.
Beim BfArM gibt es u.a. eine
Kommission für die sogenannten „traditionellen Arzneimittel“
einen „Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht“, einen
„für Verschreibungspflicht“, „für Standardzulassung“ und die
Arzneimittelkommissionen für die Arzneimittel der besonderen
Therapierichtungen.
Darunter die für den Berufsstand wichtigen Kommissionen C für
anthroposophische Arzneimittel, die Kommission D für
homöopathische Arzneimittel und die Kommission E für pflanzliche
Arzneimittel. Die Kommissionen bestehen normalerweise aus 10 bis
15 Sachverständigen. Darunter befinden sich u.a. Sachverständige
aus der Pharmakologie, Toxikologie, Pharmazie, medizinischen
Statistik und aus dem Anwendungsbereich, sprich Praktiker. Aus
der Heilpraktikerschaft gehören den Kommission C und E jeweils 1
Kollege und der Kommission D zwei Kollegen an. Zudem können bei
den Kommissionssitzungen die jeweiligen Stellvertreter mit
beraten.
Der Einfluss unseres
Berufsstandes hält sich somit bei einer oder zwei Stimmen von 10
bis 15 leider in sehr engen Grenzen. Zur Vollständigkeit sei
noch erwähnt, dass es auch noch eine Deutsche
Arzneibuch-Kommission und eine Deutsche Homöopathische
Arzneibuch-Kommission gibt.
Die Geschäftsstelle der AMK ist
zu erreichen:
53123 Bonn, Maarweg 10
Tel.
0228 / 96 28 99 00
Fax: 0228 / 96 28 99 01
Mail:
amk@ddh-online.de