-
Wahl des Sprechergremiums - April 2003
-
Dosierungsempfehlung
-
Stabilitätsprüfung homöopathischer
Arzneimittel - Pressemitteilung 3.5.2003
-
Verschreibungspflicht für Heparin - Wichtige Mitteilung
-
Aktuelle
Mitteilung vom 30.6.2003
-
Aktuelle
Mitteilung vom 15.7. 2003, zwei Charchenrückrufe
-
Löschliste, alphabetisch sortiert, pdf-Datei, 1,1 Mb
-
Löschliste, nach Firmen sortiert, pdf-Datei, 1,0 Mb
-
Bericht: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, pdf-Datei, 179 Kb
-
Aktuelle Mitteilung vom 1.8.2003
-
Aktuelle Mitteilung
vom 1.9.2003 - Vorratshaltung, Dosierung
-
Fragebogen
"Unerwünschte Arzneimittelwirkungen", pdf-Datei, 56 Kb, 13.9.03
-
Aktuelle
Mitteilung vom 1.10.2003
-
Aktuelle Mitteilung vom 1.12.2003
Die AMK
der deutschen Heilpraktiker wird von den sechs Verbänden der DDH getragen.
Sie ist
Stufenplanbeteiligte im Sinne des § 63 des Arzneimittelgesetzes.
Ihre Aufgabe ergibt sich
diesbezüglich aus § 62 AMG. Dort heißt es: „Die zuständige Bundesoberbehörde
(BfArM) hat zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung
der Gesundheit von Mensch oder Tier, die bei der Anwendung von Arzneimitteln
auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit
anderen Wirkungen, Gegenanzeigen und Verfälschungen, zentral zu erfassen,
auszuwerten und die nach diesem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen zu
koordinieren. Sie wirkt dabei mit den
Dienststellen der Weltgesundheitsorganisation, den Arzneimittelbehörden
anderer Länder, den Gesundheits- und Veterinärbehörden der Bundesländer, den
Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe sowie mit anderen
Stellen zusammen, die bei der Durchführung ihrer Aufgaben
Arzneimittelrisiken erfassen.“ Dies bedeutet, dass die AMK Meldungen aus
der Heilpraktikerschaft über beobachtete Arzneimittelrisiken oder
Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM)
meldet. Zugleich gibt sie
Informationen über Arzneimittelgefahren, Zulassungswiderrufe und/oder
Rückrufe durch das BfArM an den Berufsstand weiter.
Sie befasst sich mit
Sachverständigengutachten und Stellungnahmen im Falle von
Stufenplanverfahren. Darüber hinaus wurden der AMK von den Trägerverbänden
und damit dem Berufsstand weitere Aufgaben zugeteilt.
Als sachverständiges Gremium für
Arzneimittelfragen wurde ihm die Aufgabe übertragen die Verordnungsfreiheit
und Vielfalt für den Heilpraktikerstand zu erhalten sowie Einschränkungen,
etwa eine Ausweitung der Verschreibungspflicht oder unberechtigte Maßnahmen
bei Zulassung, Nachzulassung oder Zulassungswiderruf zu verhindern.
Sie bemüht sich den Sachverstand der
Mitglieder aus den Sachverständigenkommissionen beim BfArM zu koordinieren,
deren Informationen zu diskutieren und auszuwerten, um zum einen
berufspolitische Entscheidungen der Trägerverbände durch Sachgrundlagen
vorzubereiten und andererseits den Mitgliedern in den Kommissionen
Möglichkeiten für ihr weiteres Vorgehen aufzuzeigen.
Die AMK
vertritt die Trägerverbände gemeinsam in Arzneimittel- und
Arzneimittelgesetzfragen in der politischen Öffentlichkeit und bei
Bundesbehörden, z.B. bei Anhörungen oder durch Stellungnahmen.
Sie besteht derzeit aus 10
Mitgliedern. Dies sind mehrheitlich Heilpraktiker mit langjähriger Erfahrung
im Umgang mit unseren naturheilkundlichen Arzneimitteln. Hinzu kommen
Apotheker und Sachverständige der biologisch/pharmazeutischen Industrie.
Mehrere AMK-Mitglieder sind zugleich Heilpraktiker und Apotheker.
Die AMK
der deutschen Heilpraktiker vertritt ausschließlich die Interessen des
Berufsstandes in Bezug auf die Arzneimittel.
Sie arbeitet den Mitgliedern zu,
die in den einzelnen Kommissionen sachverständig mitwirken und von der
Gesundheitsministerin in der Regel für drei Jahre berufen werden. Dabei
handelt es sich um sachverständige Gremien, die vom BfArM bei den
verschiedenen Arzneimittelfragen beratend gehört werden müssen. Ihnen
gehören u.a. Sachverständige aus der medizinisch-pharmazeutischen
Wissenschaft und den Heilberufen an.
Beim
BfArM gibt es u.a. eine Kommission für die sogenannten „traditionellen
Arzneimittel“ einen „Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht“, einen
„für Verschreibungspflicht“, „für Standardzulassung“ und die
Arzneimittelkommissionen für die Arzneimittel der besonderen
Therapierichtungen. Darunter die für den Berufsstand wichtigen Kommissionen C für
anthroposophische Arzneimittel, die Kommission D für homöopathische
Arzneimittel und die Kommission E für pflanzliche Arzneimittel. Die
Kommissionen bestehen normalerweise aus 10 bis 15 Sachverständigen. Darunter
befinden sich u.a. Sachverständige aus der Pharmakologie, Toxikologie,
Pharmazie, medizinischen Statistik und aus dem Anwendungsbereich, sprich
Praktiker. Aus der Heilpraktikerschaft gehören den Kommission C und E
jeweils 1 Kollege und der Kommission D zwei Kollegen an. Zudem können bei
den Kommissionssitzungen die jeweiligen Stellvertreter mit beraten.
Der Einfluss unseres Berufsstandes hält sich
somit bei einer oder zwei Stimmen von 10 bis 15 leider in sehr engen
Grenzen. Zur Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass es auch noch eine
Deutsche Arzneibuch-Kommission und eine Deutsche Homöopathische
Arzneibuch-Kommission gibt.
Die
Geschäftsstelle der AMK ist zu erreichen:
53123
Bonn, Maarweg 10
Tel. 0228 / 96 28 99 00
Fax: 0228 / 96 28 99 01
Mail:
amk@ddh-online.de