ARZNEIMITTELKOMMISSION AKTUELL (30.06.2003)
Die Arzneimittelkommission der
deutschen Heilpraktiker, die im Auftrag der Deutschen Heilpraktikerverbände
( DDH ) arbeitet und eine Stufenplanbeteiligte nach § 63 des
Arzneimittelgesetzes ist, hat unter anderem die Aufgabe, die deutschen
Heilpraktiker über Risiken in der Arzneimittelanwendung zu informieren, über
rechtliche Änderungen zu informieren ( z.B. durch den Hinweis auf die
Verschreibungspflicht für Injektionsheparine in dieser Ausgabe ) und die
deutschen Heilpraktiker bei den Behörden der Arzneimittelüberwachung zu
vertreten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Meldung von
Arzneimittelrisiken, die in der praktischen Anwendung eines Arzneimittels in
einer Naturheilpraxis beobachtet werden. Wer bei der Anwendung eines
Arzneimittels eine Komplikation beobachtet, sollte sich an die
Arzneimittelkommission wenden, bzw. den Meldebogen der
Arzneimittelkommission verwenden. Eintreffende Meldungen leitet die
Arzneimittelkommission an das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte ( BfArM ) weiter. Die Behörde prüft dann, welche und ob
Maßnahmen zur Arzneimittelsicherheit notwendig sind. Da anscheinend in den
Praxen der deutschen Heilpraktiker wenige Nebenwirkungen auftreten, gibt es
Nebenwirkungsmeldungen in erster Linie durch Arzneimittelfirmen und nur
wenige durch Ärzte und Apotheker.
Heparin
Die Arzneimittelkommission der
deutschen Heilpraktiker informiert über die zu Verschreibungspflicht für
unfraktionierte Heparine zur Injektion durch die 50. Änderung der Verordnung
über verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die Arzneimittelkommission der
deutschen Heilpraktiker hatte auf den Entwurf der Verordnung reagiert und
sich gegen die Verschreibungspflicht für Injektions-Heparine ausgesprochen,
da die Ozontherapie deutlich beeinträchtigt würde. Leider sind das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) und das
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung ( BMGS ) der
Stellungnahme der AMK zur weiteren rezeptfreien Abgabe der
Injektionsheparine nicht gefolgt.
Alle Heilpraktikerinnen und
Heilpraktiker, die Heparin z.B. in der Ozontherapie als Injektionspräparate
verwenden, müssen bedenken, dass diese Heparine ab dem 1.7.2003 der
Verschreibungspflicht unterliegen und vom Apotheker nur noch auf Grund der
Verschreibung eines Arztes abgegeben werden dürfen. Falls ein Heilpraktiker
vor diesem Datum ein Heparinpräparat gekauft hat, darf er es auch nach
diesem Datum noch anwenden, denn das Präparat ist ja weiterhin
anwendungsfähig, es kann nur nicht mehr ohne ärztliches Rezept aus der
Apotheke bezogen werden.
Arzneimittelvorräte
Zur Klärung der rechtlichen Situation
zum vorrätig halten von Arzneimitteln ist die Arzneimittelkommission an die
zuständigen Behörden herangetreten und hat auch schon erste Stellungnahmen
erhalten. Über den Sachstand wird die AMK berichten, sobald die
Gesamtsituation geschildert werden kann.
Gesundheitsreform
Die
Bundesregierung hält trotz massiver Proteste einiger Verbände der
Arzneimittelhersteller, z.B. des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller
( BAH ) und des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI) an der
prinzipiellen Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel ( so
genannter OTC ) aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen (
GKV ) fest. Dies erklärte auch die parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Frau Marion
Caspers-Merk (MdB / SPD), auf einer Informationsveranstaltung in Berlin am
25. Juni 2003. Dieser Leistungsausschluss
gilt nach den bisherigen Aussagen nicht für versicherte Kinder bis zum
vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten
17. Lebensjahr, wenn diese behindert sind und Entwicklungsstörungen haben.
Der Leistungsausschluss gilt ebenfalls nicht für registrierte homöopathische
und anthroposophische Arzneimittel, die kein Anwendungsgebiet deklarieren.
Für einen großen Teil von naturheilkundlichen Präparaten, die ja gerade
wegen ihrer geringen Nebenwirkungen nicht verschreibungspflichtig sind, wird
die Entscheidung der Bundesregierung das Ende darstellen, denn ohne den
Anteil der kassenärztlichen Verordnungen lohnt sich die Produktion für den
Bereich der Selbstmedikation, einschließlich der Verordnungen durch
Heilpraktiker aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr, zumal sich die
Zulassungskosten aufgrund des neuen Entwurfes der Kostenverordnung weiter
erhöhen werden.
Neben
dieser für den Heilpraktiker problematischen Entwicklung wird sich das
Verordnungsverhalten der Kassenärzte ändern. Der Bundesverband der
Arzneimittelhersteller ( BAH ) geht in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift
"Das freie Medikament" davon aus, dass viele der Verordnungen von
rezeptfreien Medikamenten durch rezeptpflichtige Arzneimittel ersetzt
werden. Dies wird wegen der höheren Nebenwirkungsgefahr nicht nur für die
Patienten ein größeres Risiko darstellen, sondern verlagert die Kosten von
den rezeptfreien Medikamenten zu den Rezeptpflichtigen. Im Jahr 2002 hatten
rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland ein Umsatzvolumen von 25,74
Milliarden € ( bei 725 Millionen Packungen ), rezeptfreie Arzneimittel einen
Umsatz von 2,93 Milliarden € ( bei 278 Millionen Packungen ). Nach einer
BAH-Schätzung wird durch die ersatzweise Verordnung rezeptpflichtiger
Arzneimittel die Kostenbelastung durch Arzneimittel sogar von 28,67 auf
35,63 Milliarden € steigen, da es unwahrscheinlich ist, dass in der
Homöopathie nichtfachkundige Ärzte registrierte Homöopathika verordnen.
Heilpraktikerkongress in Karlsruhe
Am 14. und 15. Juni 2003 fand im
tropisch-sonnigen Karlsruhe der 13. Deutsche Heilpraktikerkongress statt,
der wie in den Vorjahren gemeinsam von den Deutschen Heilpraktikerverbänden
( DDH ) veranstaltet wurde. Die Heilpraktikerverbände, aus denen sich die
DDH zusammensetzen, vertreten berufspolitisch ca. 20.000 Heilpraktikerinnen
und Heilpraktiker in Deutschland. Die Verbände haben sich verpflichtet, in
berufspolitischen Fragen zusammen zuarbeiten und gegenüber der Politik und
den Behörden mit einer Stimme zu sprechen. Als ein Gremium dieser
Zusammenarbeit haben die DDH die Arzneimittelkommission der deutschen
Heilpraktiker ( AMK ) berufen und finanzieren deren Arbeit. Weitere Gremien
der Zusammenarbeit sind die Gutachter- und Gebührenkommission und das
Gremium zur Zertifizierung von Aus- und Weiterbildungsstätten. Die DDH
setzen sich aus den Berufsverbänden BDH ( Bund Deutscher Heilpraktiker ),
FDH ( Fachverband Deutscher Heilpraktiker ), FH ( Freie Heilpraktiker ),
FVDH ( Freier Verband Deutscher Heilpraktiker ), UDH ( Union Deutscher
Heilpraktiker ) und VDH ( Verband Deutscher Heilpraktiker ) zusammen.
Der 13. Deutsche Heilpraktikerkongress
wurde von ca. 6.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern besucht, die neben
den 48 Fachvorträgen auch die große Industrieausstellung mit über 300
Ausstellern intensiv zum Erfahrungsaustausch genutzt haben. Das
Vortragsprogramm reichte über die klassischen Therapiemethoden wie
Homöopathie, Akupunktur und Pflanzenheilkunde zu klinischen Themen wie
Schilddrüsenerkrankungen, Netzhautkrankheiten, Notfallmedizin und dem
Schlaganfall. Auch rechtliche Themen wie das Gebührenverzeichnis und das
Infektionsschutzgesetz wurden erläutert.
Ein berufspolitisches Highlight des
Kongresses war der Vortrag von Dr. Bernd Eberwein, dem Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller ( BAH ), der nach einer
Einführung in die aktuelle Situation der Arzneimittelgesetzgebung und
Arzneimittelzulassung den deutschen Heilpraktiker ins berufspolitische
Stammbuch schrieb, dass für den Erhalt von naturheilkundlichen Arzneimitteln
weiterhin ein gemeinsames und einiges Handeln der Verbände notwendig ist,
denn um von den Behörden und politisch Handelnden ernst genommen zu werden,
müssen die Heilpraktiker mit einer Stimme sprechen. Auch der Nachweis der
Qualifikation der Heilpraktiker, die eine bestimmte Therapie ausüben oder
eine bestimmte Arzneimittelgruppe anwenden muss geregelt werden und zwar
nach Regeln, die berufseinheitlich sind. Hier ist die Zertifizierung von
Weiterbildungsinstitutionen durch ein Gremium, welches im Auftrag der 6
DDH-Verbände handelt, ein wichtiger Schritt. Als Drittes ist es für den
Erhalt der heilpraktikerspezifischen Arzneimittel notwendig, stärker im
europäischen Rahmen präsent zu sein und dies wieder mit einer Stimme.
Das besondere Problem der
naturheilkundlichen Arzneimittel ist, dass genauso wie für schulmedizinische
Präparate die einwandfreie und ordnungsgemäße Herstellung, die
Unbedenklichkeit und auch die Wirksamkeit zu dokumentieren ist. Da dies für
viele Firmen der Naturheilkunde, besonders im Bereich der
Kombinationsarzneimittel, ein sehr großes Problem darstellt, werden sicher
noch eine Reihe von Arzneimittel vom Markt genommen werden.
Aktuelle Informationen der
Arzneimittelkommission können auch unter AMK in der Homepage der Deutschen
Heilpraktikerverbände ( DDH ) www.ddh-online.de eingesehen werden.
Arne Krüger
stellv. AMK-Sprecher