Fachverband Deutscher Heilpraktiker
                                        Bundesverband e.V. und seine Landesverbände

                                       Startseite  Aktuell  Impressum  Stichwortsuche  E-Mail-Kontakt  Fachzeitschrift
 



E-Mail
          fdh-bonn@t-online.de
Telefon        0228 / 61 10 49
Fax              0228 / 62 73 59
Anschrift      Maarweg 10, 53123 Bonn

 

Heilpraktiker  

... werden  
Ausbildung  
Service -Infos  
 

... sein  
Bundesverband  
Landesverbände
Pressemeldungen der LV  
Fachfortbildung  
Fachartikel-Bibliothek  
Arzneimittelkommission  
Newslettereintrag  
Mitgliedschaft - Beitritt  
Service - Infos  
  
FDH-Mitglieder-Intern  

Meldungen und Archiv 

 

zurück

ARZNEIMITTELKOMMISSION AKTUELL (30.06.2003) 

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, die im Auftrag der Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) arbeitet und eine Stufenplanbeteiligte nach § 63 des Arzneimittelgesetzes ist, hat unter anderem die Aufgabe, die deutschen Heilpraktiker über Risiken in der Arzneimittelanwendung zu informieren, über rechtliche Änderungen zu informieren ( z.B. durch den Hinweis auf die Verschreibungspflicht für Injektionsheparine in dieser Ausgabe ) und die deutschen Heilpraktiker bei den Behörden der Arzneimittelüberwachung zu vertreten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Meldung von Arzneimittelrisiken, die in der praktischen Anwendung eines Arzneimittels in einer Naturheilpraxis beobachtet werden. Wer bei der Anwendung eines Arzneimittels eine Komplikation beobachtet, sollte sich an die Arzneimittelkommission wenden, bzw. den Meldebogen der Arzneimittelkommission verwenden. Eintreffende Meldungen leitet die Arzneimittelkommission an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) weiter. Die Behörde prüft dann, welche und ob Maßnahmen zur Arzneimittelsicherheit notwendig sind. Da anscheinend in den Praxen der deutschen Heilpraktiker wenige Nebenwirkungen auftreten, gibt es Nebenwirkungsmeldungen in erster Linie durch Arzneimittelfirmen und nur wenige durch Ärzte und Apotheker.  

Heparin 

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker informiert über die zu Verschreibungspflicht für unfraktionierte Heparine zur Injektion durch die 50. Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker hatte auf den Entwurf der Verordnung reagiert und  sich gegen die Verschreibungspflicht für Injektions-Heparine ausgesprochen, da die Ozontherapie deutlich beeinträchtigt würde. Leider sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) und das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung ( BMGS ) der Stellungnahme der AMK zur weiteren rezeptfreien Abgabe der Injektionsheparine nicht gefolgt. 

Alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die Heparin z.B. in der Ozontherapie als Injektionspräparate verwenden, müssen bedenken, dass diese Heparine ab dem 1.7.2003 der Verschreibungspflicht unterliegen und vom Apotheker nur noch auf Grund der Verschreibung eines Arztes abgegeben werden dürfen. Falls ein Heilpraktiker vor diesem Datum ein Heparinpräparat gekauft hat, darf er es auch nach diesem Datum noch anwenden, denn das Präparat ist ja weiterhin anwendungsfähig, es kann nur nicht mehr ohne ärztliches Rezept aus der Apotheke bezogen werden. 

Arzneimittelvorräte 

Zur Klärung der rechtlichen Situation zum vorrätig halten von Arzneimitteln ist die Arzneimittelkommission an die zuständigen Behörden herangetreten und hat auch schon erste Stellungnahmen erhalten. Über den Sachstand wird die AMK berichten, sobald die Gesamtsituation geschildert werden kann. 

Gesundheitsreform 

Die Bundesregierung hält trotz massiver Proteste einiger Verbände der Arzneimittelhersteller, z.B. des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller ( BAH ) und des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI) an der prinzipiellen Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel ( so genannter OTC ) aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ( GKV ) fest. Dies erklärte auch die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Frau Marion Caspers-Merk (MdB / SPD), auf einer Informationsveranstaltung in Berlin am 25. Juni 2003. Dieser Leistungsausschluss gilt nach den bisherigen Aussagen nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, wenn diese behindert sind und Entwicklungsstörungen haben. Der Leistungsausschluss gilt ebenfalls nicht für registrierte homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, die kein Anwendungsgebiet deklarieren. Für einen großen Teil von naturheilkundlichen Präparaten, die ja gerade wegen ihrer geringen Nebenwirkungen nicht verschreibungspflichtig sind, wird die Entscheidung der Bundesregierung das Ende darstellen, denn ohne den Anteil der kassenärztlichen Verordnungen lohnt sich die Produktion für den Bereich der Selbstmedikation, einschließlich der Verordnungen durch Heilpraktiker aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr, zumal sich die Zulassungskosten aufgrund des neuen Entwurfes der Kostenverordnung weiter erhöhen werden. 

Neben dieser für den Heilpraktiker problematischen Entwicklung wird sich das Verordnungsverhalten der Kassenärzte ändern. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller ( BAH ) geht in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Das freie Medikament" davon aus, dass viele der Verordnungen von rezeptfreien Medikamenten durch rezeptpflichtige Arzneimittel ersetzt werden. Dies wird wegen der höheren Nebenwirkungsgefahr nicht nur für die Patienten ein größeres Risiko darstellen, sondern verlagert die Kosten von den rezeptfreien Medikamenten zu den Rezeptpflichtigen. Im Jahr 2002 hatten rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland ein Umsatzvolumen von 25,74 Milliarden € ( bei 725 Millionen Packungen ), rezeptfreie Arzneimittel einen Umsatz von 2,93 Milliarden € ( bei 278 Millionen Packungen ). Nach einer BAH-Schätzung wird durch die ersatzweise Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel die Kostenbelastung durch Arzneimittel sogar von 28,67 auf 35,63 Milliarden € steigen, da es unwahrscheinlich ist, dass in der Homöopathie nichtfachkundige Ärzte registrierte Homöopathika verordnen. 

Heilpraktikerkongress in Karlsruhe 

Am 14. und 15. Juni 2003 fand im tropisch-sonnigen Karlsruhe der 13. Deutsche Heilpraktikerkongress statt, der wie in den Vorjahren gemeinsam von den Deutschen Heilpraktikerverbänden ( DDH ) veranstaltet wurde. Die Heilpraktikerverbände, aus denen sich die DDH zusammensetzen, vertreten berufspolitisch ca. 20.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland. Die Verbände haben sich verpflichtet, in berufspolitischen Fragen zusammen zuarbeiten und gegenüber der Politik und den Behörden mit einer Stimme zu sprechen. Als ein Gremium dieser Zusammenarbeit haben die DDH die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ( AMK ) berufen und finanzieren deren Arbeit. Weitere Gremien der Zusammenarbeit sind die Gutachter- und Gebührenkommission und das Gremium zur Zertifizierung von Aus- und Weiterbildungsstätten. Die DDH setzen sich aus den Berufsverbänden BDH ( Bund Deutscher Heilpraktiker ), FDH ( Fachverband Deutscher Heilpraktiker ), FH ( Freie Heilpraktiker ), FVDH ( Freier Verband Deutscher Heilpraktiker ), UDH ( Union Deutscher Heilpraktiker ) und VDH ( Verband Deutscher Heilpraktiker ) zusammen.

 

Der 13. Deutsche Heilpraktikerkongress wurde von ca. 6.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern besucht, die neben den 48 Fachvorträgen auch die große Industrieausstellung mit über 300 Ausstellern intensiv zum Erfahrungsaustausch genutzt haben. Das Vortragsprogramm reichte über die klassischen Therapiemethoden wie Homöopathie, Akupunktur und Pflanzenheilkunde zu klinischen Themen wie Schilddrüsenerkrankungen, Netzhautkrankheiten, Notfallmedizin und dem Schlaganfall. Auch rechtliche Themen wie das Gebührenverzeichnis und das Infektionsschutzgesetz wurden erläutert.  

Ein berufspolitisches Highlight des Kongresses war der Vortrag von Dr. Bernd Eberwein, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller ( BAH ), der nach einer Einführung in die aktuelle Situation der Arzneimittelgesetzgebung und Arzneimittelzulassung den deutschen Heilpraktiker ins berufspolitische Stammbuch schrieb, dass für den Erhalt von naturheilkundlichen Arzneimitteln weiterhin ein gemeinsames und einiges Handeln der Verbände notwendig ist, denn um von den Behörden und politisch Handelnden ernst genommen zu werden, müssen die Heilpraktiker mit einer Stimme sprechen. Auch der Nachweis der Qualifikation der Heilpraktiker, die eine bestimmte Therapie ausüben oder eine bestimmte Arzneimittelgruppe anwenden muss geregelt werden und zwar nach Regeln, die berufseinheitlich sind. Hier ist die Zertifizierung von Weiterbildungsinstitutionen durch ein Gremium, welches im Auftrag der 6 DDH-Verbände handelt, ein wichtiger Schritt. Als Drittes ist es für den Erhalt der heilpraktikerspezifischen Arzneimittel notwendig, stärker im europäischen Rahmen präsent zu sein und dies wieder mit einer Stimme. 

Das besondere Problem der naturheilkundlichen Arzneimittel ist, dass genauso wie für schulmedizinische Präparate die einwandfreie und ordnungsgemäße Herstellung, die Unbedenklichkeit und auch die Wirksamkeit zu dokumentieren ist. Da dies für viele Firmen der Naturheilkunde, besonders im Bereich der Kombinationsarzneimittel, ein sehr großes Problem darstellt, werden sicher noch eine Reihe von Arzneimittel vom Markt genommen werden.  

Aktuelle Informationen der Arzneimittelkommission können auch unter AMK in der Homepage der Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) www.ddh-online.de eingesehen werden.

 

Arne Krüger
stellv. AMK-Sprecher


 


 

 

 Heilpraktiker

 ... finden
 
Infos
 
Therapeutensuche   
 
Visitenkarten
 

 ... verbinden
 
Links

 

Copyright Fachverband Deutscher Heilpraktiker Bundesverband e.V. Berlin-Bonn 2002
Webmaster: Michael Aulbach,
michaelfgaulbach@compuserve.de