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Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
- Stufenplanbeteiligte nach § 63 AMG -

Maarweg 10 / 53123 Bonn
Tel. 0228 / 962 899 00
Fax 0228 / 962 899 01
E-Mail : amk@ddh-online.de


ARZNEIMITTELKOMMISSION AKTUELL ( 1.12.2004 )
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, die im Auftrag der Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) arbeitet und eine Stufenplanbeteiligte nach § 63 des Arzneimittelgesetzes ist, hat unter anderem die Aufgabe, die deutschen Heilpraktiker über Risiken in der Arzneimittelanwendung und über rechtliche Änderungen zu informieren.

Beihilfeerstattung von Arzneimitteln

Die Arzneimittelkommission hat schon wiederholt auf die Probleme, die die Gesundheitsreform, besonders der Wegfall der Erstattungsfähigkeit der ge-setzlichen Krankenkassen für rezeptfreie Arzneimittel bedeutet, hingewiesen. Der Wegfall der naturheilkundlichen Arzneimittel aus der Erstattung der ge-setzlichen Krankenkassen wird in den letzten Wochen nun leider auch von den Beihilfestellen der meisten Bundesländer nachvollzogen. Im Rahmen einer so genannten Neiddiskussion wurde in den Medien immer wieder kritisiert, dass für den Kassenpatient die naturheilkundlichen Arzneimittel, die ja in der Regel nicht verschreibungspflichtig sind, nicht mehr erstattet werden, aber die Beamten diese immer noch von der Beihilfe erstattet bekommen. Die Beihilfestellen gehen auf diese Diskussion ein und tragen ihr Rechnung in dem auch die Beihilfe diese Arzneimittel nicht mehr erstatten. Der Heilpraktiker, der ja nur diese Arzneimittel verordnen kann, wird so in einem wesentlichen Teil seiner therapeutischen Möglichkeiten eingeschränkt. Der Heilpraktiker muss angesichts der aktuellen Situation seine Patienten über das neue Erstattungsverhalten der Beihilfe informieren, um nicht selbst in dem Falle, dass die Beihilfe die Erstattung der Arzneimittel ablehnt vom Patienten in Regress genommen zu werden.

Einige Organisationen oder Informationsdienste, die meinen, die Heilpraktikerschaft informieren zu müssen, behaupten, diese Information der Patienten sei nicht die Aufgabe des Heilpraktikers. Dies ist aber mitnichten der Fall. Es gibt ausreichend Urteile die z.B. bei privatversicherten Patienten klarstellen, dass der Heilpraktiker darauf hinweisen muss, dass die Kosten der Behandlung oder der Arzneimittel evt. nur zum Teil oder auch nicht ersetzt werden. Falls er dies nicht tut, kann der Patient vor Gericht die entsprechenden Kosten vom Heilpraktiker zurückverlangen.


Erhöhte Sterblichkeit durch hohe Vitamin-E-Dosen?

In der Fachpresse und von verschiedenen Arzneimittelkommissionen wird auf eine möglicherweise durch hohe Vitamin-E-Dosen bedingte erhöhte Sterblichkeit hingewiesen. In einer Meta-Analyse, die am 10. November 2004 auf dem Kongress der American Heart Association (AHA) in New Orleans vorge-stellt wurde, und die auf der Homepage des Annals of Internal Medicine (www.annals.org) bereits vorpubliziert ist, wird vor der Einnahme hoher Dosen von Vitamin E ( 400 IE pro Tag oder mehr; 1 IE = 0,67 mg RRR-α-Tocopherol) gewarnt. Insgesamt wurden 19 Studien mit 135 967 Patienten ausgewertet. In neun von elf Studien in denen hohe Dosen (400 IE pro Tag oder mehr) eingesetzt wurden, ergab sich ein erhöhtes Sterberisiko (alle Ursachen). Eingeschlossen waren überwiegend ältere Patienten mit chronischen Krankheiten, die Vitamin E täglich länger als ein Jahr eingenommen hatten. Bei Einnahme von Vitamin E in Dosen von 400 IE pro Tag oder mehr kam es zu durchschnittlich 39 (95%-Konfidenzintervall 3 bis 74) zusätzlichen Todesfällen pro 10 000 Personen im Vergleich zu den Kontrollgruppen, in denen durchschnittlich 1022 Todesfälle verzeichnet wurden. Bei Dosen bis etwa 150 IE Vitamin E lag das Sterberisiko etwas unter dem der Kontrollen; es stieg mit der Vitamin-E-Dosis. Eine plausible Erklärung für einen Zusammenhang zwischen der Einnahme hoher Vitamin-E-Dosen und einer erhöhten Sterblichkeit durch alle Ursachen gibt es bislang nicht. Diese Meta-Analyse und mögliche Konsequenzen daraus werden in der (Fach-) Öffentlichkeit sicher umfassend und kontrovers diskutiert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können nur vorläufige Empfehlungen aus den neuen Erkenntnissen abgeleitet werden.

Bis eine umfassende Nutzen/Risiko-Abschätzung möglich ist, raten manche Arzneimittelkommissionen von hohen Vitamin-E-Dosen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind. Für die Empfehlungen des Heilpraktikers sollte gelten, dass man angesichts der neuen Erkenntnisse vorsichtig ist, aber man sollte bewährte Therapien auch nicht voreilig über Bord werfen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (www.dge.de) gibt den Tagesbedarf an Vitamin E für Erwachsene je nach Alter und Geschlecht mit 11 bis 15 mg Tocopherol-Äquivalenten an.

Fragen an die Arzneimittelkommission

Aktuelle Informationen der Arzneimittelkommission können auch unter AMK in der Homepage der Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) www.ddh-online.de eingesehen werden.

Arne Krüger
stellv. AMK-Sprecher

 


 

 

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