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Arzneimittelkommission der deutschen
Heilpraktiker
- Stufenplanbeteiligte nach § 63 AMG -
Maarweg 10 / 53123 Bonn
Tel. 0228 / 962 899 00
Fax 0228 / 962 899 01
E-Mail : amk@ddh-online.de
ARZNEIMITTELKOMMISSION AKTUELL ( 1.12.2004 )
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, die im Auftrag der
Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) arbeitet und eine
Stufenplanbeteiligte nach § 63 des Arzneimittelgesetzes ist, hat unter
anderem die Aufgabe, die deutschen Heilpraktiker über Risiken in der
Arzneimittelanwendung und über rechtliche Änderungen zu informieren.
Beihilfeerstattung von Arzneimitteln
Die Arzneimittelkommission hat schon wiederholt auf die Probleme, die die
Gesundheitsreform, besonders der Wegfall der Erstattungsfähigkeit der
ge-setzlichen Krankenkassen für rezeptfreie Arzneimittel bedeutet,
hingewiesen. Der Wegfall der naturheilkundlichen Arzneimittel aus der
Erstattung der ge-setzlichen Krankenkassen wird in den letzten Wochen nun
leider auch von den Beihilfestellen der meisten Bundesländer nachvollzogen.
Im Rahmen einer so genannten Neiddiskussion wurde in den Medien immer wieder
kritisiert, dass für den Kassenpatient die naturheilkundlichen Arzneimittel,
die ja in der Regel nicht verschreibungspflichtig sind, nicht mehr erstattet
werden, aber die Beamten diese immer noch von der Beihilfe erstattet
bekommen. Die Beihilfestellen gehen auf diese Diskussion ein und tragen ihr
Rechnung in dem auch die Beihilfe diese Arzneimittel nicht mehr erstatten.
Der Heilpraktiker, der ja nur diese Arzneimittel verordnen kann, wird so in
einem wesentlichen Teil seiner therapeutischen Möglichkeiten eingeschränkt.
Der Heilpraktiker muss angesichts der aktuellen Situation seine Patienten
über das neue Erstattungsverhalten der Beihilfe informieren, um nicht selbst
in dem Falle, dass die Beihilfe die Erstattung der Arzneimittel ablehnt vom
Patienten in Regress genommen zu werden.
Einige Organisationen oder Informationsdienste, die meinen, die
Heilpraktikerschaft informieren zu müssen, behaupten, diese Information der
Patienten sei nicht die Aufgabe des Heilpraktikers. Dies ist aber mitnichten
der Fall. Es gibt ausreichend Urteile die z.B. bei privatversicherten
Patienten klarstellen, dass der Heilpraktiker darauf hinweisen muss, dass
die Kosten der Behandlung oder der Arzneimittel evt. nur zum Teil oder auch
nicht ersetzt werden. Falls er dies nicht tut, kann der Patient vor Gericht
die entsprechenden Kosten vom Heilpraktiker zurückverlangen.
Erhöhte Sterblichkeit durch hohe Vitamin-E-Dosen?
In der Fachpresse und von verschiedenen Arzneimittelkommissionen wird auf
eine möglicherweise durch hohe Vitamin-E-Dosen bedingte erhöhte
Sterblichkeit hingewiesen. In einer Meta-Analyse, die am 10. November 2004
auf dem Kongress der American Heart Association (AHA) in New Orleans
vorge-stellt wurde, und die auf der Homepage des Annals of Internal Medicine
(www.annals.org) bereits vorpubliziert ist, wird vor der Einnahme hoher
Dosen von Vitamin E ( 400 IE pro Tag oder mehr; 1 IE = 0,67 mg
RRR-α-Tocopherol) gewarnt. Insgesamt wurden 19 Studien mit 135 967 Patienten
ausgewertet. In neun von elf Studien in denen hohe Dosen (400 IE pro Tag
oder mehr) eingesetzt wurden, ergab sich ein erhöhtes Sterberisiko (alle
Ursachen). Eingeschlossen waren überwiegend ältere Patienten mit chronischen
Krankheiten, die Vitamin E täglich länger als ein Jahr eingenommen hatten.
Bei Einnahme von Vitamin E in Dosen von 400 IE pro Tag oder mehr kam es zu
durchschnittlich 39 (95%-Konfidenzintervall 3 bis 74) zusätzlichen
Todesfällen pro 10 000 Personen im Vergleich zu den Kontrollgruppen, in
denen durchschnittlich 1022 Todesfälle verzeichnet wurden. Bei Dosen bis
etwa 150 IE Vitamin E lag das Sterberisiko etwas unter dem der Kontrollen;
es stieg mit der Vitamin-E-Dosis. Eine plausible Erklärung für einen
Zusammenhang zwischen der Einnahme hoher Vitamin-E-Dosen und einer erhöhten
Sterblichkeit durch alle Ursachen gibt es bislang nicht. Diese Meta-Analyse
und mögliche Konsequenzen daraus werden in der (Fach-) Öffentlichkeit sicher
umfassend und kontrovers diskutiert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
können nur vorläufige Empfehlungen aus den neuen Erkenntnissen abgeleitet
werden.
Bis eine umfassende Nutzen/Risiko-Abschätzung möglich ist, raten manche
Arzneimittelkommissionen von hohen Vitamin-E-Dosen. Das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte wird prüfen, ob Maßnahmen erforderlich
sind. Für die Empfehlungen des Heilpraktikers sollte gelten, dass man
angesichts der neuen Erkenntnisse vorsichtig ist, aber man sollte bewährte
Therapien auch nicht voreilig über Bord werfen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (www.dge.de) gibt den Tagesbedarf an
Vitamin E für Erwachsene je nach Alter und Geschlecht mit 11 bis 15 mg
Tocopherol-Äquivalenten an.
Fragen an die Arzneimittelkommission
Aktuelle Informationen der Arzneimittelkommission können auch unter AMK in
der Homepage der Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) www.ddh-online.de
eingesehen werden.
Arne Krüger
stellv. AMK-Sprecher
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