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ARZNEIMITTELKOMMISSION AKTUELL ( 1.10.2003 )


Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, die im Auftrag der Deutschen Heilpraktikerverbände
( DDH ) arbeitet und eine Stufenplanbeteiligte nach § 63 des Arzneimittelgesetzes ist, hat unter anderem die Aufgabe, die deutschen Heilpraktiker über Risiken in der Arzneimittelanwendung zu informieren, über rechtliche Änderungen zu informieren.

Der Arzneimittelkommission als Stufenplanbeteiligter lag die Anordnung des Ausschluss von Blutspendern zur Verhinderung einer möglichen Übertragung des West-Nil-Virus durch zelluläre Blutprodukte oder gefrorenes Frischplasma des Paul-Ehrlich-Instituts ( PEI ) vor. Da für den Heilpraktiker die Verwendung der betroffenen Blutprodukte nicht möglich ist, brauchte die AMK nicht zu reagieren.

Die AMK hat auch den Entwurf zur 51. Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel geprüft. Ein großer Teil der Medikamente die aus der Verschreibungspflicht entlassen bzw. unter die Verschreibungspflicht gestellt werden beziehen sich auf das Gebiet der Veterinärmedizin. Die restlichen Medikamente sind für den Heilpraktiker ebenfalls ohne Relevanz ( z.B. Röntgenkontrastmittel etc. ). Aus diesen Gründen hat die AMK auf den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung ( BMGS ) nicht weiter reagiert.

Gesundheitspolitik

Am 24. September 2003 fand im Hilton-Hotel am Gendarmenmarkt in Berlin die 49. Jahreshauptversammlung des Bundesverband der Arzneimittelhersteller ( BAH ) statt. Nach einem Begrüßungsvortrag durch den BAH-Vorsitzenden Johannes Burges kam der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung ( BMGS ), Dr. Klaus Theo Schröder zu Wort. Der Staatssekretär schilderte die Grundzüge der Gesundheitsreform und ging besonders auf die Kritikpunkte ein, die der BAH, aber auch andere Organisationen, darunter die Deutschen Heilpraktikerverbände, formuliert hatten. Ein besonderer Schwerpunkt der Kritik von Seiten der Arzneimittelindustrie, aber auch der Heilpraktikerverbände ist die Herausnahme der Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind ( OTC ) aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen ( GKV ). Staatssekretär Schröder wies darauf hin, dass schon jetzt 2/3 dieser OTC von den Patienten selbst bezahlt werden und die Streichung des restlichen Drittels aus der GKV-Erstattung sicher nicht zu einer dramatischen Entwicklung bei der pharmazeutischen Industrie führen würde. Dies sahen die im BAH organisierten Firmen allerdings anders. Andere Themen im Vortrag des Staatssekretärs waren die Zuzahlung zu den Arzneimitteln, die Gestattung des Versandhandels in gewissen Grenzen, eine Lockerung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken und die Verpflichtung zu einer zertifizierten Fortbildung für Ärzte und alle beteiligten Berufe. Auch die 12. Novelle des Arzneimittelgesetz liegt vor.

Nach dem Staatssekretär folgte ein Vortrag von Dr. Hans D. Barbier, dem Vorsitzenden der Ludwig-Erhrard-Stiftung, der sich allgemeinphilosophisch mit den Problemen des Krankenkassensystems in Deutschland beschäftigte und mit seiner Kritik an den gegenwärtigen wenig marktwirtschaftlichen Konzepten bei den Firmen des BAH reichlich Applaus bekam.

An der Podiumsdiskussion nahmen Dr. Marlies Volkmer ( MdB, SPD ), Annete Widmann-Mauz ( MdB, CDU ) als Obfrau der CDU im Gesundheitsausschuss und Dr. Dieter Thomae ( MdB, FDP ) teil. Die SPD und CDU versuchten der Versammlung ihren Kompromiss zur Gesundheitsreform schmackhaft zu machen, was allerdings nicht gelang und dem Zuhörer fiel auf, dass anscheinend niemand diese Reform so richtig mag, obwohl SPD, CDU, CSU und Bündnis 90 / Grünen die Reform im Gesundheitsausschuss am gleichen Tag einstimmig verabschiedet haben. Lediglich Dr. Thomae kritisierte für die FDP den Reformkompromiss und vor allem die Herausnahme der OTC aus der Kassenerstattung. Durch den Rauswurf der Naturheilkunde aus der Kassenerstattung wird die Therapiefreiheit eingeschränkt und zudem wird die Freiberuflichkeit, besonders im Bereich des Mittelstandes gefährdet.

Dr. Eberwein, der Geschäftsführer des BAH kritisierte, dass die europäischen Vergleiche zur ausschließlichen Erstattung von rezeptpflichtigen Arzneimittel, die von den Politikern häufig angeführt werden, nicht stimmen. In vielen europäischen Ländern sind auch viele der
naturheilkundlichen Arzneimittel rezeptpflichtig, wodurch die anderen europäischen Ländern nicht mit Deutschland zu vergleichen sind.

Aus Sicht der Arzneimittelkommission ist die Herausnahme der Arzneimittel die nicht
verschreibungspflichtig sind ( OTC ) für die Naturheilkunde dass größte Problem, denn es besteht die Gefahr, dass sich die Produktion von vielen pflanzenheilkundlichen und
komlexhomöopathischen Präparaten für die pharmazeutische Industrie nicht mehr lohnen wird und den deutschen Heilpraktikern so viele bewährte Arzneimittel auf Dauer verloren gehen werden. Neben den restriktiven Zulassungsmethoden, die auch schon eine große Zahl von Arzneimitteln auf dem Gewissen haben ist hier ein zweiter Exodus an naturheilkundlichen Arzneimitteln zu erwarten. Alle Versuche der Deutschen
Heilpraktikerverbände konnten aber die Politiker leider nicht umstimmen, denn die finanzielle Not der gesetzlichen Krankenversicherung und die Versuche der Politik diese am Leben zu erhalten lassen jedes Argument mit dem Hinweis auf den "bedeutsamen Kompromiss" zur Gesundheitsreform abprallen.

Cantharidenpflaster

Es gab diverse Anfragen an die Arzneimittelkommission bezüglich Aussagen zu den
Cantharidenpflastern, dass diese rezeptpflichtig geworden sind. Diese Aussage ist nach den Erkenntnissen der AMK falsch. Cantharidin ist für die innere Anwendung zwar seit längerem verschreibungspflichtig, für die äußere Anwendung unterliegt es lediglich der Apothekenpflicht. Ein Problem sind aber gelegentlich die Lieferschwierigkeiten der Hertellerfirmen, da der Käfer
( die Canthariden ) anscheinend in der Natur selten geworden sind. Die Anwendung von Cantharidenpflastern als Teil des traditionellen Arzneimittelschatzes des Heilpraktikers ist also weiterhin möglich. Nur die Nachfrage von Heilpraktikerseite muss natürlich da sein, dass sich die Herstellung für die Arzneimittelfirmen auch lohnt.

Vorrätighalten von Arzneimitteln

Da es immer wieder Anfragen zur Vorratshaltung von Arzneimitteln in Naturheilpraxen gegeben hat, hat die Arzneimittelkommission in der letzten Ausgabe von AMK AKTUELL über ein Schreiben berichtet, welches stellvertretend für die Arbeitsgruppe für Arzneimittelwesen der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden durch das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen auf eine Anfrage hin der Arzneimittelkommission zugegangen ist.

Da bezüglich der Ampullenverwendung und Bevorratung anscheinend immer noch keine ausreichende Klarheit besteht, hier nun noch einmal zum Thema Ampullen.

Durch das 8. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürften nach den Bestimmungen des § 43 AMG apothekenpflichtige Arzneimittel außer in den Fällen des § 47 AMG berufs -oder gewerbsmäßig für den Endkunden nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden. Aus der amtlichen Begründung ergebe sich, dass die der Apothekenpflicht unterliegenden Arzneimittel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden dürften, und dass auch eine unentgeltliche Abgabe durch andere Stellen unterbleiben müsse.

Die Anwendung von Arzneimitteln am Patienten in der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis sowie in der Praxis des Heilpraktikers sei durch diese Regelung nicht in Frage gestellt, weil sie nicht als Abgabe einzuordnen sei.

Dies bedeutet, der Heilpraktiker darf den Inhalt von Ampullen durch eine Injektion
anwenden, sofern das in der Ampulle befindliche Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig ist. Das gleiche gilt für die direkte Anwendung von Salben und Einreibungen oder die orale Verabreichung eines homöopathischen oder pflanzlichen Arzneimittels.

Über die Bevorratung von Arzneimitteln in den Praxisräumen würden mit dieser Gesetzesänderung keine Aussage getroffen. Arzneimittel, von denen der Inhalt einer Einheit, z. B. Salbentuben, Spraydosen, Pflasterstreifen, bei mehreren Patienten verwendet werde oder die für eine Notfallversorgung zur Verfügung stehen müssten, könnten als Praxisbedarf vorrätig gehalten werden.

Allgemein zählen zum Praxisbedarf Arzneimittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Patienten Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Patienten zur Verfügung stehen müssen. Diese darf und sollte der Heilpraktiker vorrätig halten und kann sie auch der Patientin oder dem Patienten in Rechnung stellen. Hier würde man das homöopathische Arzneimittel finden, welches in der Praxis steht und aus dem der Patient jeweils einige Globuli direkt einnimmt. Eine Abgabe von Globuli etc. an den Patienten ist arzneimittelrechtlich nicht möglich. Auch eine Durchstechflasche für
Injektionsarzneimittel ist hier zu finden, auch wenn die Verwendung von Durchstechflaschen und die Verwendung von Injektionslösungen bei mehreren Patienten aus hygienischen
Gründen in einer Naturheilpraxis problematisch sind.

Mittel, die nur für einen Patienten bestimmt sind, zählen nicht zum Praxisbedarf. Für diese hat der Heilpraktiker Individualverordnungen auszustellen, die der Patient in einer Apotheke seiner Wahl eingelöst. So erhält der Patient die Möglichkeit, sich in der Apotheke über das homöopathische Arzneimittel, seine Indikation, Wechselwirkungen usw. zu informieren.
Brechampullen zur Injektion fallen unter diesen Bereich. Eine Ampulle gilt hier als Arzneimittel, welches nur bei einem Patienten angewendet wird und bedarf der Individualverordnung über die Apotheke. Eine Vorrätighaltung von Ampullenpräparaten ist nur für den Notfallvorrat möglich, dabei kann es sich durchaus um naturheilkundliche Notfälle handeln, also z.B. um ein Neuraltherapeutikum für den Notfall eines akuten Hexenschuss, oder ein homöopathisches Injektionspräparat für akute Gallenbeschwerden etc. Ob man davon allerdings mehr als z.B. 6 oder 10 Ampullen je Präparat in der Praxis vorrätig halten muss ist fraglich.


Aktuelle Informationen der Arzneimittelkommission können auch unter AMK in der Homepage der Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) www.ddh-online.de eingesehen werden.


Arne Krüger
stellv. AMK-Sprecher
 


 


 

 

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