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ARZNEIMITTELKOMMISSION AKTUELL (
1.10.2003 )
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, die im Auftrag der
Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) arbeitet und eine Stufenplanbeteiligte nach § 63 des
Arzneimittelgesetzes ist, hat unter anderem die Aufgabe, die deutschen
Heilpraktiker über Risiken in der Arzneimittelanwendung zu informieren, über
rechtliche Änderungen zu informieren.
Der Arzneimittelkommission als Stufenplanbeteiligter lag die Anordnung des
Ausschluss von Blutspendern zur Verhinderung einer möglichen Übertragung des
West-Nil-Virus durch zelluläre Blutprodukte oder gefrorenes Frischplasma des
Paul-Ehrlich-Instituts ( PEI ) vor. Da für den Heilpraktiker die Verwendung
der betroffenen Blutprodukte nicht möglich ist, brauchte die AMK nicht zu
reagieren.
Die AMK hat auch den Entwurf zur 51. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über verschreibungspflichtige Arzneimittel geprüft. Ein großer Teil der
Medikamente die aus der Verschreibungspflicht entlassen bzw. unter die
Verschreibungspflicht gestellt werden beziehen sich auf das Gebiet der
Veterinärmedizin. Die restlichen Medikamente sind für den Heilpraktiker
ebenfalls ohne Relevanz ( z.B. Röntgenkontrastmittel etc. ). Aus diesen
Gründen hat die AMK auf den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziale Sicherung ( BMGS ) nicht weiter reagiert.
Gesundheitspolitik
Am 24. September 2003 fand im Hilton-Hotel am Gendarmenmarkt in Berlin die
49. Jahreshauptversammlung des Bundesverband der Arzneimittelhersteller (
BAH ) statt. Nach einem Begrüßungsvortrag durch den BAH-Vorsitzenden
Johannes Burges kam der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für
Gesundheit und soziale Sicherung ( BMGS ), Dr. Klaus Theo Schröder zu Wort.
Der Staatssekretär schilderte die Grundzüge der Gesundheitsreform und ging
besonders auf die Kritikpunkte ein, die der BAH, aber auch andere
Organisationen, darunter die Deutschen Heilpraktikerverbände, formuliert
hatten. Ein besonderer Schwerpunkt der Kritik von Seiten der
Arzneimittelindustrie, aber auch der Heilpraktikerverbände ist die
Herausnahme der Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind ( OTC )
aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen ( GKV ). Staatssekretär
Schröder wies darauf hin, dass schon jetzt 2/3 dieser OTC von den Patienten
selbst bezahlt werden und die Streichung des restlichen Drittels aus der
GKV-Erstattung sicher nicht zu einer dramatischen Entwicklung bei der
pharmazeutischen Industrie führen würde. Dies sahen die im BAH organisierten
Firmen allerdings anders. Andere Themen im Vortrag des Staatssekretärs waren
die Zuzahlung zu den Arzneimitteln, die Gestattung des Versandhandels in
gewissen Grenzen, eine Lockerung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken und
die Verpflichtung zu einer zertifizierten Fortbildung für Ärzte und alle
beteiligten Berufe. Auch die 12. Novelle des Arzneimittelgesetz liegt vor.
Nach dem Staatssekretär folgte ein Vortrag von Dr. Hans D. Barbier, dem
Vorsitzenden der Ludwig-Erhrard-Stiftung, der sich allgemeinphilosophisch
mit den Problemen des Krankenkassensystems in Deutschland beschäftigte und
mit seiner Kritik an den gegenwärtigen wenig marktwirtschaftlichen Konzepten
bei den Firmen des BAH reichlich Applaus bekam.
An der Podiumsdiskussion nahmen Dr. Marlies Volkmer ( MdB, SPD ), Annete
Widmann-Mauz ( MdB, CDU ) als Obfrau der CDU im Gesundheitsausschuss und Dr.
Dieter Thomae ( MdB, FDP ) teil. Die SPD und CDU versuchten der Versammlung
ihren Kompromiss zur Gesundheitsreform schmackhaft zu machen, was allerdings
nicht gelang und dem Zuhörer fiel auf, dass anscheinend niemand diese Reform
so richtig mag, obwohl SPD, CDU, CSU und Bündnis 90 / Grünen die Reform im
Gesundheitsausschuss am gleichen Tag einstimmig verabschiedet haben.
Lediglich Dr. Thomae kritisierte für die FDP den Reformkompromiss und vor
allem die Herausnahme der OTC aus der Kassenerstattung. Durch den Rauswurf
der Naturheilkunde aus der Kassenerstattung wird die Therapiefreiheit
eingeschränkt und zudem wird die Freiberuflichkeit, besonders im Bereich des
Mittelstandes gefährdet.
Dr. Eberwein, der Geschäftsführer des BAH kritisierte, dass die europäischen
Vergleiche zur ausschließlichen Erstattung von rezeptpflichtigen
Arzneimittel, die von den Politikern häufig angeführt werden, nicht stimmen.
In vielen europäischen Ländern sind auch viele der naturheilkundlichen Arzneimittel rezeptpflichtig, wodurch die anderen
europäischen Ländern nicht mit Deutschland zu vergleichen sind.
Aus Sicht der Arzneimittelkommission ist die Herausnahme der Arzneimittel
die nicht verschreibungspflichtig sind ( OTC ) für die Naturheilkunde dass größte
Problem, denn es besteht die Gefahr, dass sich die Produktion von vielen
pflanzenheilkundlichen und komlexhomöopathischen Präparaten für die pharmazeutische Industrie nicht
mehr lohnen wird und den deutschen Heilpraktikern so viele bewährte
Arzneimittel auf Dauer verloren gehen werden. Neben den restriktiven
Zulassungsmethoden, die auch schon eine große Zahl von Arzneimitteln auf dem
Gewissen haben ist hier ein zweiter Exodus an naturheilkundlichen
Arzneimitteln zu erwarten. Alle Versuche der Deutschen Heilpraktikerverbände konnten aber die Politiker leider nicht umstimmen,
denn die finanzielle Not der gesetzlichen Krankenversicherung und die
Versuche der Politik diese am Leben zu erhalten lassen jedes Argument mit
dem Hinweis auf den "bedeutsamen Kompromiss" zur Gesundheitsreform
abprallen.
Cantharidenpflaster
Es gab diverse Anfragen an die Arzneimittelkommission bezüglich Aussagen zu
den Cantharidenpflastern, dass diese rezeptpflichtig geworden sind. Diese
Aussage ist nach den Erkenntnissen der AMK falsch. Cantharidin ist für die
innere Anwendung zwar seit längerem verschreibungspflichtig, für die äußere
Anwendung unterliegt es lediglich der Apothekenpflicht. Ein Problem sind
aber gelegentlich die Lieferschwierigkeiten der Hertellerfirmen, da der
Käfer ( die Canthariden ) anscheinend in der Natur selten geworden sind. Die
Anwendung von Cantharidenpflastern als Teil des traditionellen
Arzneimittelschatzes des Heilpraktikers ist also weiterhin möglich. Nur die
Nachfrage von Heilpraktikerseite muss natürlich da sein, dass sich die
Herstellung für die Arzneimittelfirmen auch lohnt.
Vorrätighalten von Arzneimitteln
Da es immer wieder Anfragen zur Vorratshaltung von Arzneimitteln in
Naturheilpraxen gegeben hat, hat die Arzneimittelkommission in der letzten
Ausgabe von AMK AKTUELL über ein Schreiben berichtet, welches
stellvertretend für die Arbeitsgruppe für Arzneimittelwesen der
Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden durch das
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes
Nordrhein-Westfalen auf eine Anfrage hin der Arzneimittelkommission
zugegangen ist.
Da bezüglich der Ampullenverwendung und Bevorratung anscheinend immer noch
keine ausreichende Klarheit besteht, hier nun noch einmal zum Thema
Ampullen.
Durch das 8. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürften nach
den Bestimmungen des § 43 AMG apothekenpflichtige Arzneimittel außer in den
Fällen des § 47 AMG berufs -oder gewerbsmäßig für den Endkunden nur in
Apotheken in Verkehr gebracht werden. Aus der amtlichen Begründung ergebe
sich, dass die der Apothekenpflicht unterliegenden Arzneimittel nur in
Apotheken in den Verkehr gebracht werden dürften, und dass auch eine
unentgeltliche Abgabe durch andere Stellen unterbleiben müsse.
Die Anwendung von Arzneimitteln am Patienten in der ärztlichen oder
zahnärztlichen Praxis sowie in der Praxis des Heilpraktikers sei durch diese
Regelung nicht in Frage gestellt, weil sie nicht als Abgabe einzuordnen sei.
Dies bedeutet, der Heilpraktiker darf den Inhalt von Ampullen durch eine
Injektion anwenden, sofern das in der Ampulle befindliche Arzneimittel nicht
verschreibungspflichtig ist. Das gleiche gilt für die direkte Anwendung von
Salben und Einreibungen oder die orale Verabreichung eines homöopathischen
oder pflanzlichen Arzneimittels.
Über die Bevorratung von Arzneimitteln in den Praxisräumen würden mit dieser
Gesetzesänderung keine Aussage getroffen. Arzneimittel, von denen der Inhalt
einer Einheit, z. B. Salbentuben, Spraydosen, Pflasterstreifen, bei mehreren
Patienten verwendet werde oder die für eine Notfallversorgung zur Verfügung
stehen müssten, könnten als Praxisbedarf vorrätig gehalten werden.
Allgemein zählen zum Praxisbedarf Arzneimittel, die ihrer Art nach bei mehr
als einem Patienten Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im
Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Patienten zur
Verfügung stehen müssen. Diese darf und sollte der Heilpraktiker vorrätig
halten und kann sie auch der Patientin oder dem Patienten in Rechnung
stellen. Hier würde man das homöopathische Arzneimittel finden, welches in
der Praxis steht und aus dem der Patient jeweils einige Globuli direkt
einnimmt. Eine Abgabe von Globuli etc. an den Patienten ist
arzneimittelrechtlich nicht möglich. Auch eine Durchstechflasche für Injektionsarzneimittel ist hier zu finden, auch wenn die Verwendung von
Durchstechflaschen und die Verwendung von Injektionslösungen bei mehreren
Patienten aus hygienischen Gründen in einer Naturheilpraxis problematisch sind.
Mittel, die nur für einen Patienten bestimmt sind, zählen nicht zum
Praxisbedarf. Für diese hat der Heilpraktiker Individualverordnungen
auszustellen, die der Patient in einer Apotheke seiner Wahl eingelöst. So
erhält der Patient die Möglichkeit, sich in der Apotheke über das
homöopathische Arzneimittel, seine Indikation, Wechselwirkungen usw. zu
informieren. Brechampullen zur Injektion fallen unter diesen Bereich. Eine Ampulle gilt
hier als Arzneimittel, welches nur bei einem Patienten angewendet wird und
bedarf der Individualverordnung über die Apotheke. Eine Vorrätighaltung von
Ampullenpräparaten ist nur für den Notfallvorrat möglich, dabei kann es sich
durchaus um naturheilkundliche Notfälle handeln, also z.B. um ein
Neuraltherapeutikum für den Notfall eines akuten Hexenschuss, oder ein
homöopathisches Injektionspräparat für akute Gallenbeschwerden etc. Ob man
davon allerdings mehr als z.B. 6 oder 10 Ampullen je Präparat in der Praxis
vorrätig halten muss ist fraglich.
Aktuelle Informationen der Arzneimittelkommission können auch unter AMK in
der Homepage der Deutschen Heilpraktikerverbände ( DDH ) www.ddh-online.de
eingesehen werden.
Arne Krüger stellv. AMK-Sprecher
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