BfArM in
Dialogue:
Homoeopathic Medicinal Products - Perspectives in Europe
18 June 2007, Bonn, Germany
Selected Contributions of Interested Parties
The Relevance of Homoeopathic Medicinal Products for
German Naturopathic Practitioners within the European Context
Arne Krüger
Heilpraktiker & Tierarzt
Stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen
Heilpraktiker
Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH)
Geschichte und rechtliche Stellung des Heilpraktikers
Die Wurzeln für den Berufsstand des Heilpraktikers liegen in der
Erfahrungsheilkunde, im gesamten Spektrum der alten Medizin (
Imhotep, Hippokrates, Galen, Hildegard, Paracelsus, Kneipp etc. )
und der Heilkunde der Schamanen, Druiden und Medizinmänner.
In der Antike gab es keine rechtliche Trennung zwischen dem Arzt und
anderen Heilkundigen. Von der Entwicklung ausgebildeter, weltlicher
Ärzte kann man in Deutschland erst ab dem 12. Jahrhundert sprechen.
Kaiser Friedrich II erließ im Jahr 1240 eine Medizinalordnung,
welche das Studium, die Prüfung und die Bezahlung des Arztes regelt.
Vor dem 14. Jahrhundert gab es in Deutschland keine
Universitätsausbildung für Ärzte. Im Jahr 1348 wurde von Karl IV in
Prag die Deutsche Universität gegründet, welche auch eine
medizinische Fakultät hatte.
Im 14. Jahrhundert findet man im deutschsprachigen Raum auch erste
Verbote der ärztlichen Tätigkeit für nichtapprobierte Heiler.
Aufgrund der besonderen politischen Situation in Deutschland gab es
aber keine in ganz Deutschland einheitliche gesetzliche Regelung, so
dass eine sehr alte naturheilkundliche Tradition entstehen konnte.
Dabei wurde neben der Pflanzenheilkunde besonders die Homöopathie
Hahnemanns von vielen Nichtärzten ausgeübt.
Neben Hahnemanns Frau Melanie gehörten auch Clemens von
Bonninghausen und Arthur Lutze zu diesen homöopathischen Behandlern.
Arthur Lutze hat viele Jahre als Nichtarzt homöopathisch behandelt,
bevor er im Jahr in Cöthen zum Arzt bestallt wurde.
Im 20. Jahrhundert gründeten sich dann die ersten
Heilpraktikerverbände.1931 hatten sich schon 22
Heilpraktikerorganisationen etabliert, was zwar eine große
Organisationsvielfalt darstellte, aber die berufspolitische Stärke
nicht gerade förderte.
1936 wurde der Heilpraktiker als freier Beruf anerkannt und erhielt
die Befreiung von der Umsatzsteuer. Am 17. Februar 1939 wurde das
Heilpraktikergesetz ( HPG ) mit seiner 1. Durchführungsverordnung (
1. DVO ) verkündet, welches bis heute die Rechtsgrundlage des
Heilpraktikerberufes bildet.
Der Heilpraktiker ist in Deutschland ein gesetzlich geregelter,
eigenständiger Heilberuf. Heilpraktiker arbeiten ohne eine
Beauftragung durch den Arzt und unterscheiden sich somit von
Heilhilfsberufen wie z.B. Physiotherapeuten, Krankengymnasten o.ä..
Die Tätigkeiten des Heilpraktiker bestehen in der Diagnostik und
Therapie mit naturheilkundlichen Behandlungsmethoden wie
Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Akupunktur, Massage, Bachblüten,
Chiropraktik, Osteopathie u.v.a..
Heilpraktiker dürfen Arzneimittel in der Praxis anwenden oder dem
Patienten Arzneimittel verordnen. Ein Anwendung oder Verordnung von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dem Heilpraktiker nicht
erlaubt. Die Herstellung und der Verkauf von Arzneimitteln ist dem
Heilpraktiker genauso wie dem Arzt verboten.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker wird von den
sechs Verbänden der DDH ( Die Deutschen Heilpraktikerverbände )
getragen. Die sechs DDH-Verbände vertreten mit über 20.000
Mitgliedern den größten Teil der deutschen Heilpraktiker. Die
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist
Stufenplanbeteiligte im Sinne des § 63 des Arzneimittelgesetzes.
Ihre Aufgabe ergibt sich diesbezüglich aus § 62 AMG. Dies bedeutet,
dass die AMK Meldungen aus der Heilpraktikerschaft über beobachtete
Arzneimittelrisiken oder Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für
Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) meldet. Zugleich gibt sie
Informationen über Arzneimittelgefahren, Zulassungswiderrufe
und/oder Rückrufe durch das BfArM an den Berufsstand weiter. Sie
befasst sich mit Sachverständigengutachten und Stellungnahmen im
Falle von Stufenplanverfahren.
Darüber hinaus wurden der AMK von den Trägerverbänden und damit dem
Berufsstand weitere Aufgaben zugeteilt. Als sachverständiges Gremium
für Arzneimittelfragen wurde ihm die Aufgabe übertragen die
Verordnungsfreiheit und Vielfalt für den Heilpraktikerstand zu
erhalten sowie Einschränkungen, etwa eine Ausweitung der
Verschreibungspflicht oder unberechtigte Maßnahmen bei Zulassung,
Nachzulassung oder Zulassungswiderruf zu verhindern. Sie bemüht sich
den Sachverstand der Mitglieder aus den Sachverständigenkommissionen
beim BfArM zu koordinieren, deren Informationen zu diskutieren und
auszuwerten, um zum einen berufspolitische Entscheidungen der
Trägerverbände durch Sachgrundlagen vorzubereiten und andererseits
den Mitgliedern in den Kommissionen Möglichkeiten für ihr weiteres
Vorgehen aufzuzeigen.
Die Arzneimittelkommission vertritt die Trägerverbände gemeinsam in
Arzneimittel- und Arzneimittelgesetzfragen in der politischen
Öffentlichkeit und bei Bundesbehörden, z.B. bei Anhörungen oder
durch Stellungnahmen.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker vertritt
ausschließlich die Interessen des Berufsstandes in Bezug auf die
Arzneimittel. Sie arbeitet den Mitgliedern zu, die in den einzelnen
Kommissionen sachverständig mitwirken und von der
Gesundheitsministerin in der Regel für drei Jahre berufen werden.
Dabei handelt es sich um sachverständige Gremien, die vom BfArM bei
den verschiedenen Arzneimittelfragen beratend gehört werden müssen.
Ihnen gehören u.a. Sachverständige aus der
medizinisch-pharmazeutischen Wissenschaft und den Heilberufen an.
Beim BfArM gibt es u.a. einen „Sachverständigenausschuss für
Apothekenpflicht“, einen „für Verschreibungspflicht“, „für
Standardzulassung“ und die Arzneimittelkommissionen, darunter die
für den Berufsstand wichtige Kommission C für anthroposophische
Arzneimittel, die Kommission D für homöopathische Arzneimittel und
die Kommission E für pflanzliche Arzneimittel. Die Kommissionen
bestehen normalerweise aus 10 bis 15 Sachverständigen. Darunter
befinden sich u.a. Sachverständige aus der Pharmakologie,
Toxikologie, Pharmazie, medizinischen Statistik und aus dem
Anwendungsbereich, sprich Praktiker. Aus der Heilpraktikerschaft
gehören den Kommission C und E jeweils 1 Kollege und der Kommission
D zwei Kollegen an. Zudem können bei den Kommissionssitzungen die
jeweiligen Stellvertreter mit beraten. Zur Vollständigkeit sei noch
erwähnt, dass es auch noch eine Deutsche Arzneibuch-Kommission und
eine Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission gibt.
Die Arzneimittelkommission hat ihren Sitz in Bonn.
Zur Bedeutung der Homöopathie für den Heilpraktikerberuf
Die Homöopathie hat in Deutschland, dem Herkunftsland von Samuel
Hahnemann eine lange Tradition. Bei den deutschen Heilpraktikern ist
die Homöopathie die wichtigste Therapieform, wobei es neben der
klassischen Homöopathie noch viele Anwendungsvarianten von
Einzelmittel- und Komplexhomöopathie gibt. Neben der oralen
Anwendung von Globuli, Dilutionen und Triturationen werden
homöopathische Arzneimittel von Heilpraktikern auch als Salben oder
als homöopathische Injektionspräparate verwendet.
Für die deutschen Heilpraktiker ist dabei der Erhalt des gesamten
homöopathischen Arzneimittelspektrums von großer Bedeutung um die
Patienten verantwortungsvoll und erfolgreich behandeln zu können.
Die Qualität der homöopathischen Arzneimittel ist aus Sicht der
deutschen Heilpraktiker durch die Potenzierung und die Nachweise zur
Qualität der Herstellung und zur toxikologischen Unbedenklichkeit
ausreichend gesichert.
Durch die Vorschriften zur Autoklavierung und zur sicheren Herkunft
des Arzneimittels, bedingt durch BSE, ist auch die Gefahr einer
möglichen Prionübertragung gebannt.
Bei der Harmonisierung zwischen den verschiedenen Pharmakopöen ist
es für die deutschen Heilpraktiker wichtig, dass der gesamte
traditionelle Arzneibestand der Homöopathie erhalten bleibt und
nicht durch die formale Harmonisierung homöopathische Arzneimittel
verschwinden. Für die deutschen Heilpraktiker stellt die Homöopathie
als wichtigste Arzneitherapie das Rückrat der Berufsausübung dar.
Arne Krüger
stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH )
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