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BfArM in Dialogue:
Homoeopathic Medicinal Products - Perspectives in Europe

18 June 2007, Bonn, Germany
Selected Contributions of Interested Parties

The Relevance of Homoeopathic Medicinal Products for
German Naturopathic Practitioners within the European Context

Arne Krüger
Heilpraktiker & Tierarzt

Stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH)




Geschichte und rechtliche Stellung des Heilpraktikers

Die Wurzeln für den Berufsstand des Heilpraktikers liegen in der Erfahrungsheilkunde, im gesamten Spektrum der alten Medizin ( Imhotep, Hippokrates, Galen, Hildegard, Paracelsus, Kneipp etc. ) und der Heilkunde der Schamanen, Druiden und Medizinmänner.

In der Antike gab es keine rechtliche Trennung zwischen dem Arzt und anderen Heilkundigen. Von der Entwicklung ausgebildeter, weltlicher Ärzte kann man in Deutschland erst ab dem 12. Jahrhundert sprechen. Kaiser Friedrich II erließ im Jahr 1240 eine Medizinalordnung, welche das Studium, die Prüfung und die Bezahlung des Arztes regelt. Vor dem 14. Jahrhundert gab es in Deutschland keine Universitätsausbildung für Ärzte. Im Jahr 1348 wurde von Karl IV in Prag die Deutsche Universität gegründet, welche auch eine medizinische Fakultät hatte.

Im 14. Jahrhundert findet man im deutschsprachigen Raum auch erste Verbote der ärztlichen Tätigkeit für nichtapprobierte Heiler. Aufgrund der besonderen politischen Situation in Deutschland gab es aber keine in ganz Deutschland einheitliche gesetzliche Regelung, so dass eine sehr alte naturheilkundliche Tradition entstehen konnte. Dabei wurde neben der Pflanzenheilkunde besonders die Homöopathie Hahnemanns von vielen Nichtärzten ausgeübt.

Neben Hahnemanns Frau Melanie gehörten auch Clemens von Bonninghausen und Arthur Lutze zu diesen homöopathischen Behandlern. Arthur Lutze hat viele Jahre als Nichtarzt homöopathisch behandelt, bevor er im Jahr in Cöthen zum Arzt bestallt wurde.

Im 20. Jahrhundert gründeten sich dann die ersten Heilpraktikerverbände.1931 hatten sich schon 22 Heilpraktikerorganisationen etabliert, was zwar eine große Organisationsvielfalt darstellte, aber die berufspolitische Stärke nicht gerade förderte.

1936 wurde der Heilpraktiker als freier Beruf anerkannt und erhielt die Befreiung von der Umsatzsteuer. Am 17. Februar 1939 wurde das Heilpraktikergesetz ( HPG ) mit seiner 1. Durchführungsverordnung ( 1. DVO ) verkündet, welches bis heute die Rechtsgrundlage des Heilpraktikerberufes bildet.

Der Heilpraktiker ist in Deutschland ein gesetzlich geregelter, eigenständiger Heilberuf. Heilpraktiker arbeiten ohne eine Beauftragung durch den Arzt und unterscheiden sich somit von Heilhilfsberufen wie z.B. Physiotherapeuten, Krankengymnasten o.ä..

Die Tätigkeiten des Heilpraktiker bestehen in der Diagnostik und Therapie mit naturheilkundlichen Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Akupunktur, Massage, Bachblüten, Chiropraktik, Osteopathie u.v.a..

Heilpraktiker dürfen Arzneimittel in der Praxis anwenden oder dem Patienten Arzneimittel verordnen. Ein Anwendung oder Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dem Heilpraktiker nicht erlaubt. Die Herstellung und der Verkauf von Arzneimitteln ist dem Heilpraktiker genauso wie dem Arzt verboten.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker wird von den sechs Verbänden der DDH ( Die Deutschen Heilpraktikerverbände ) getragen. Die sechs DDH-Verbände vertreten mit über 20.000 Mitgliedern den größten Teil der deutschen Heilpraktiker. Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist Stufenplanbeteiligte im Sinne des § 63 des Arzneimittelgesetzes. Ihre Aufgabe ergibt sich diesbezüglich aus § 62 AMG. Dies bedeutet, dass die AMK Meldungen aus der Heilpraktikerschaft über beobachtete Arzneimittelrisiken oder Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) meldet. Zugleich gibt sie Informationen über Arzneimittelgefahren, Zulassungswiderrufe und/oder Rückrufe durch das BfArM an den Berufsstand weiter. Sie befasst sich mit Sachverständigengutachten und Stellungnahmen im Falle von Stufenplanverfahren.

Darüber hinaus wurden der AMK von den Trägerverbänden und damit dem Berufsstand weitere Aufgaben zugeteilt. Als sachverständiges Gremium für Arzneimittelfragen wurde ihm die Aufgabe übertragen die Verordnungsfreiheit und Vielfalt für den Heilpraktikerstand zu erhalten sowie Einschränkungen, etwa eine Ausweitung der Verschreibungspflicht oder unberechtigte Maßnahmen bei Zulassung, Nachzulassung oder Zulassungswiderruf zu verhindern. Sie bemüht sich den Sachverstand der Mitglieder aus den Sachverständigenkommissionen beim BfArM zu koordinieren, deren Informationen zu diskutieren und auszuwerten, um zum einen berufspolitische Entscheidungen der Trägerverbände durch Sachgrundlagen vorzubereiten und andererseits den Mitgliedern in den Kommissionen Möglichkeiten für ihr weiteres Vorgehen aufzuzeigen.

Die Arzneimittelkommission vertritt die Trägerverbände gemeinsam in Arzneimittel- und Arzneimittelgesetzfragen in der politischen Öffentlichkeit und bei Bundesbehörden, z.B. bei Anhörungen oder durch Stellungnahmen.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker vertritt ausschließlich die Interessen des Berufsstandes in Bezug auf die Arzneimittel. Sie arbeitet den Mitgliedern zu, die in den einzelnen Kommissionen sachverständig mitwirken und von der Gesundheitsministerin in der Regel für drei Jahre berufen werden. Dabei handelt es sich um sachverständige Gremien, die vom BfArM bei den verschiedenen Arzneimittelfragen beratend gehört werden müssen. Ihnen gehören u.a. Sachverständige aus der medizinisch-pharmazeutischen Wissenschaft und den Heilberufen an.

Beim BfArM gibt es u.a. einen „Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht“, einen „für Verschreibungspflicht“, „für Standardzulassung“ und die Arzneimittelkommissionen, darunter die für den Berufsstand wichtige Kommission C für anthroposophische Arzneimittel, die Kommission D für homöopathische Arzneimittel und die Kommission E für pflanzliche Arzneimittel. Die Kommissionen bestehen normalerweise aus 10 bis 15 Sachverständigen. Darunter befinden sich u.a. Sachverständige aus der Pharmakologie, Toxikologie, Pharmazie, medizinischen Statistik und aus dem Anwendungsbereich, sprich Praktiker. Aus der Heilpraktikerschaft gehören den Kommission C und E jeweils 1 Kollege und der Kommission D zwei Kollegen an. Zudem können bei den Kommissionssitzungen die jeweiligen Stellvertreter mit beraten. Zur Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass es auch noch eine Deutsche Arzneibuch-Kommission und eine Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission gibt.

Die Arzneimittelkommission hat ihren Sitz in Bonn.


Zur Bedeutung der Homöopathie für den Heilpraktikerberuf

Die Homöopathie hat in Deutschland, dem Herkunftsland von Samuel Hahnemann eine lange Tradition. Bei den deutschen Heilpraktikern ist die Homöopathie die wichtigste Therapieform, wobei es neben der klassischen Homöopathie noch viele Anwendungsvarianten von Einzelmittel- und Komplexhomöopathie gibt. Neben der oralen Anwendung von Globuli, Dilutionen und Triturationen werden homöopathische Arzneimittel von Heilpraktikern auch als Salben oder als homöopathische Injektionspräparate verwendet.

Für die deutschen Heilpraktiker ist dabei der Erhalt des gesamten homöopathischen Arzneimittelspektrums von großer Bedeutung um die Patienten verantwortungsvoll und erfolgreich behandeln zu können.

Die Qualität der homöopathischen Arzneimittel ist aus Sicht der deutschen Heilpraktiker durch die Potenzierung und die Nachweise zur Qualität der Herstellung und zur toxikologischen Unbedenklichkeit ausreichend gesichert.
Durch die Vorschriften zur Autoklavierung und zur sicheren Herkunft des Arzneimittels, bedingt durch BSE, ist auch die Gefahr einer möglichen Prionübertragung gebannt.

Bei der Harmonisierung zwischen den verschiedenen Pharmakopöen ist es für die deutschen Heilpraktiker wichtig, dass der gesamte traditionelle Arzneibestand der Homöopathie erhalten bleibt und nicht durch die formale Harmonisierung homöopathische Arzneimittel verschwinden. Für die deutschen Heilpraktiker stellt die Homöopathie als wichtigste Arzneitherapie das Rückrat der Berufsausübung dar.

Arne Krüger
stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH )
Maarweg 10 / 53123 Bonn
Tel. 0228 / 962 899 00
Fax 0228 / 962 899 01


 


 

 

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