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Schon mal mit der GEZ
telefoniert ?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
haben Sie schon einmal versucht eine konkrete Auskunft bei der GEZ
zu erhalten, besonders wenn sie nicht zuviel Rundfunkgebühren zahlen
wollen ? Mehrere Sachbearbeiter mit denen ich telefoniert habe haben mir
unterschiedliche Auskünfte erteilt und kannten die offiziellen
Aussagen auf der GEZ-Homepage meist nicht. Erst nach längerer
Diskussion hat sich jemand die GEZ-Homepage angeschaut und
bestätigt, dass die Aussagen unter www.gez.de dann doch wohl
zutreffend sind.
Damit Sie nicht unnötig telefonieren müssen und auch nicht zuviel
bezahlen hier folgende Informationen.
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum
Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2
die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist
grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von
Rundfunksendungen geeignet sind. Für Internetfähige Computer muss ab
dem 1.1.2007 eine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Nach
Intervention verschiedener Organisationen von Freiberuflern, zu
denen auch der Heilpraktiker gehört, haben die Ministerpräsidenten
der Länder festgelegt, dass nicht wie ursprünglich geplant eine
TV-Gebühr, sondern nur eine Radiogebühr ( 5,52 € )zu entrichten ist.
Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der
"PC-Gebühr" nicht betroffen!
Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto)
oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn für
zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B. einen internetfähigen PC, ein
UMTS-Handy oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren
Gebühren an. Hier gilt für den PC – wie für alle sonstigen
Empfangsgeräte - die so genannte "Zweitgerätefreiheit".
Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen
Fernseher hat, zahlt nach wie vor 5,52 Euro Rundfunkgebühr
monatlich. Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen
Internet-PC hat, zahlt nach wie vor 17,03 Euro monatlich.
Betroffen sind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch
Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen,
sondern nur einen internetfähigen PC. Ab 1. Januar 2007 muss dieser
bei der GEZ gemeldet werden.
Was gilt für Freiberufler, z.B. für Heilpraktiker ?
Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio
auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger
Radioempfänger im Büro angemeldet ist. Sollte dies der Fall sein,
dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.
Ist in der Naturheilpraxis oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem
Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät angemeldet, so fällt für
sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr
in Höhe von 5,52 € monatlich an.
Was ist mit dem Autoradio ?
Für Freiberufler gilt, dass das Autoradio, auch wenn es sich um ein
Privatfahrzeug handelt, grundsätzlich anmeldepflichtig und
gebührenpflichtig ist. Hier gilt es nach Meinung der GEZ selbst als
gewerbliche Nutzung, wenn einmal im Jahr die Steuererklärung mit dem
Auto zum Finanzamt gefahren wird und damit ist das Autoradio der
Gebührenpflicht unterzogen. In Zukunft wird durch die Anmeldung des
Autoradios auch gleich der Internet-PC mit abgegolten.
Arne Krüger 2. Vizepräsident
Quelle : Homepage der GEZ und Pressemeldungen der
Ministerpräsidenten zu den GEZ-Gebühren.
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