Mitteilung März 2007
Rote Liste / Gelbe Liste
Die deutschen Heilpraktiker haben im Jahr 2006 ja schon die Information
erhalten, dass die Rote Liste künftig nicht mehr kostenfrei zur
Verfügung gestellt wird.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker und die Deutschen
Heilpraktikerverbände (DDH) sind an die Redaktion herangetreten und die
Redaktion hat mitgeteilt, dass die Kostenpflicht ab 2007 auch für privat
niedergelassene Ärzte, sowie Zahnärzte und Tierärzte gilt. Kostenfrei
würden nur noch Kassenärzte und Klinikärzte mit der Roten Liste
beliefert. Arzneimittelkommission und DDH haben dann versucht die
Maßnahme, die Rote Liste nicht mehr kostenfrei an die deutschen
Heilpraktiker zu versenden, zu revidieren.
In den Heilpraktikerpraxen ist die Rote Liste ein wichtiges
Informationsmedium um sich über Arzneimittel zu informieren. Dies
betrifft zum einen naturheilkundliche Arzneimittel, die ja auch in der
Roten Liste enthalten sind und zum anderen die schulmedizinischen
Arzneimittel.
Viele pharmazeutische Hersteller, die ja ihre Arzneimittelinformationen
in der Roten Liste veröffentlichen erwarten, dass auch Heilpraktiker
einfachen Zugang zu diesen Informationen haben. Im Bereich der
schulmedizinischen, ja oftmals auch verschreibungspflichtigen
Arzneimittel besteht ein notwendiger Informationsbedarf um die Patientin
auch verantwortlich behandeln zu können. In der Heilpraktikerpraxis,
gleich welche individuelle Therapie dort gemacht wird, muss die
bisherige Medikation des Patienten erfasst werden. Es ist oftmals
notwendig zu unterscheiden, welche Symptome des Patienten Teil einer
Krankheit oder Folge eines Arzneimittels sind.
Diese wichtige und notwendige Information über Arzneimittel und ihre
Nebenwirkungen hat einen festen Stellenwert in der Naturheilpraxis. Aus
diesem Grunde ist der Heilpraktiker im Bereich der Risikoerfassung von
Arzneimitteln ( Stufenplan ) gleichberechtigt neben den dem Arzt
gefordert und vertreten. Die Arzneimittelkommission der deutschen
Heilpraktiker ist Stufenplanbeteiligte und auch in den verschiedenen
Kommissionen (D, E, C) und Ausschüssen (Verschreibungspflicht,
Apothekenpflicht, Standartzulassungen, Arzneibuch) sind die deutschen
Heilpraktiker vertreten.
Da gerade in Heilpraktikerpraxen während der Behandlung eine Nutzung des
PC mit der besonderen Behandlungsart nicht kombinierbar ist, z.B. im
Rahmen der homöopathischen Behandlung, der Psychotherapie oder der
Chiropraktik, ist der Verweis auf elektronische Nutzungsmöglichkeiten
für den Heilpraktiker wenig sinnvoll. Die Buchform hat hier deutliche
Vorteile und sollte weiterhin in Form der kostenfreien Zusendung möglich
sein.
Der Verlag der Roten Liste hat sich bereit erklärt, den deutschen
Heilpraktikern die Rote Liste für eine ermäßigte Gebühr von 20,00 € /
Jahr zur Verfügung zu stellen. Dies mag besser sein als die volle Gebühr
ist im Ergebnis aber nicht ausreichend. Eine Gleichbehandlung zwischen
Ärzten und Heilpraktikern ist aus der Sicht der Arzneimittelsicherheit
geboten und notwendig. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker und die
Arzneimittelkommission werden sich weiterhin für einen kostenfreien
Versand an die deutschen Heilpraktiker einsetzen.
Eine interessante Frage ist aber auch die Frage nach den möglichen
Alternativen zum kostenpflichtigen Bezug der Roten Liste. Es gibt zum
einen die Möglichkeit, die Rote Liste Online einzusehen. Dazu muss der
Heilpraktiker der dies wünscht sich ein DocCheck-Passwort besorgen. Dies
kann unter ww.docCheck.de beantragt werden. Dazu benötigt der
Heilpraktiker eine Kopie seiner Heilpraktikererlaubnis.
Eine andere Möglichkeit für Informationen über Arzneimittel, ihre
Wirkstoffe, , ihre Anwendungsgebiete, ihre Wirkungen, Dosierungen,
Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Risikogebiet ist die Gelbe Liste
vom MMI Verlag. Angesichts der Informationsfülle der Gelben Liste, der
Interpräsentation unter www.gelbe-liste.de oder der CD ist diese eine
echte Alternative zur Roten Liste. Die Gelbe Liste kostet einschl. CD
als Einzelexemplar 25,00 € ( zzgl. MwSt ) bzw. als Abo, einschl. CD mit
4 Ausgaben pro Jahr 55,00 € ( zzgl. MwSt ).
Folgende Gegenüberstellung gibt einen kleinen Vergleich zwischen
der Roten Liste und der Gelben Liste.
|
Thema |
Rote Liste |
Gelbe Liste |
|
Präparate / Darreichungsformen |
11.136 |
33.000 ( Buch ) |
|
|
|
120.000 ( CD ) |
|
verschreibungspflichtige Präparate |
6.721 |
19.800 ( Buch ) |
|
|
|
50.000 ( CD ) |
|
nichtverschreibungspflichtige Präparate |
4.283 |
13.200 ( Buch ) |
|
|
|
70.000 ( CD ) |
|
Pharmazeutische Unternehmen |
483 |
300 ( Buch ) |
|
|
|
850 ( CD ) |
In der Gelben Liste fehlt die Auflistung der Arzneimittelkommissionen
und der Vergiftungszentralen, was der Verlag auf unseren Hinweis hin
gerne aufnehmen wird.
Arne Krüger
2. Vizepräsident
Fachverband Deutscher Heilpraktiker