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Mitteilung 10.November 2007
Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden des Fachverbandes
Am 27. und 28. Oktober 2007 fand in Kassel die 170. Versammlung der
Landesverbandsvorsitzenden (LLV) des Fachverbandes Deutscher
Heilpraktiker statt. Nachdem am Freitag schon der Bundesvorstand und die
Gremien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Europapolitik des
Fachverbandes getagt hatten, hat die LLV, auf der alle Landesverbände
vertreten waren, am Samstag und Sonntag ein umfangreiches Programm an
berufspolitischen Entscheidungen und Planungen absolviert.
Nach den klassischen Regularien der Versammlung, wie der Feststellung
der Beschlussfähigkeit, die Annahme des Protokolls der letzten Sitzung
und der Annahme der Tagesordnung, folgte der Bericht des
Bundesvorstandes. Peter A. Zizmann, der Präsident des Fachverbandes,
berichtete ausführlich über die berufspolitischen Aktivitäten des
letzten halben Jahres.
Ein wichtiger Punkt der Versammlung war der Erfahrungstausch und die
Möglichkeiten der Zusammenarbeit der einzelnen Landesverbände.
Die Versammlung wählte auch den Ehrenrat des Fachverbandes.
Die Kollegen Frank Winteler (NRW), Rudi Senfleben (Hamburg), Hans Jürgen
Achtzehn (Berlin), Reiner Vöhringer (Baden-Württemberg) und Jean-Paul
Boeglin (Baden-Württemberg) wurden zu Mitgliedern des Ehrenrates
gewählt.
Die Kollegen Michael Leschau (Schleswig-Holstein) und Georg von Hannover
(Bayern) wurden zu Ersatzmitgliedern gewählt.
Heilpraktikergesetz
Präsident Zizmann berichtete von den Gesprächen mit den Mitgliedern des
Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag und den Vertretern des
Bundesministeriums für Gesundheit. Es sind keinerlei Änderungen des
Heilpraktikergesetzes geplant und beabsichtigt. Die Politiker haben
keine Probleme mit dem Berufsstand, und wenn dies immer wieder einmal
behauptet wird stellt sich die Frage, wer ein mögliches Interesse an der
Änderung oder Abschaffung des Heilpraktikergesetzes haben könnte. Sicher
gibt es einige Heilhilfsberufe, wie z.B. Physiotherapeuten, die ein
Interesse daran haben, das sie einschränkende Heilpraktikergesetz außer
Kraft zu setzen oder durch ein anderes Gesetz zu ersetzen, doch konkret
ist die Politik derzeit nicht gewillt dem zu folgen.
Sicher gibt es auch in den eigenen Reihen der Heilpraktiker
verantwortungslose Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen einer
Panikmache solche Gerüchte verbreiten. Es ist aber zusammenfassend zu
sagen, dass es keinerlei Gründe für eine entsprechende Panikmache oder
unnötigen Aktionismus gibt. Dort wo notwendige Kontakte zur Politik und
den Behörden zu pflegen sind, wird dies durch den Bundesvorstand auf
Bundesebene und durch die Landesverbände auf Landesebene getan.
Qualifikation
Der Fachverband bietet durch seine Landesverbände seit vielen Jahren
eine qualifizierte Ausbildung an den FDH-Schulen an und ebenso eine
qualifizierte Fachfortbildung in den einzelnen Landesverbänden. Um diese
Aus- und Fortbildung weiter zu verbessern und die qualifizierende
Weiterbildung auch entsprechend zu dokumentieren, erarbeitet der
Fachverband eine Ausbildungsrichtlinie und eine Fortbildungsrichtlinie,
in der die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung beschrieben werden.
Im Rahmen dieser Debatte hat sich die LLV aber deutlich gegen
„Scheinqualifikationen“ oder entsprechende „Punktesysteme“ ausgesprochen
und ebenso gegen den Eindruck, dass alle Kolleginnen und Kollegen ihre
Praxen unbedingt zertifizieren lassen müssten. Ein vernünftiges System
der Dokumentation der Aus- und Fortbildung wird sich in Form von
Ausbildungsstunden, Ausbildungsinhalten und evtl. abgelegten
Überprüfungen des Erlernten niederschlagen.
Praxishygiene
Um den gestiegenen Anforderungen an die Praxishygiene und die notwendige
Dokumentation der Praxishygiene Rechnung zu tragen, ist der Fachverband
dabei, einen Hygieneplan zu erarbeiten, der mit den jeweiligen
landesspezifischen Besonderheiten nach Fertigstellung allen Kolleginnen
und Kollegen zur Verfügung gestellt wird und dann auch regelmäßig durch
den Bundesverband und die Landesverbände ergänzt und auf den neuesten
Stand gebracht wird. Wir werden Sie in unserem Fachorgan der
Volksheilkunde und über die Homepage des Bundesverbandes unter
www.heilpraktiker.org darüber informieren.
Berufsgenossenschaft
Vizepräsident Wilms berichtete über die Gespräche mit der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu der
Änderung der Gefahrenklasse der BGW für Naturheilpraxen.
Der Grund für die andere Einstufung war keine gestiegene Gefahr der
Heilpraktikerpraxen, sondern eine strukturelle Umgruppierung der
Gefahrenklassen. Grundsätzlich ist der freiberuflich tätige
Heilpraktiker nicht im Rahmen dieser gesetzlichen Unfallversicherung
versicherungspflichtig, kann sich aber freiwillig bei der BGW
versichern. Ob sich dieses im Vergleich mit anderen Unfallversicherungen
im Einzelfall lohnt, sollte man sich genau überlegen und durchrechnen.
Im Falle der Beschäftigung von Angestellten ist der Heilpraktiker
verpflichtet, diese bei der BGW anzumelden und entsprechende Beiträge
zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entrichten.
Berufsordnung
Die Versammlung beschäftigte sich mit der Neufassung der Berufsordnung,
die inzwischen auch von den anderen Verbänden der Deutschen
Heilpraktikerverbände (DDH) beraten und angenommen wurde. Da im
Fachverband die Delegiertenversammlung das für den Beschluss der
Berufsordnung zuständige Gremium ist, wird der Bundesverband die
Neufassung der Berufsordnung den Delegierten des Fachverbandes zur
schriftlichen Abstimmung vorlegen.
Eine Neufassung der Berufsordnung ist erforderlich geworden, weil das
Wettbewerbsrecht viele Neufassungen und gerichtliche Auslegungen
erfahren hat und im Besonderen durch das europäische Recht es
Lockerungen gegeben hat. Dieser veränderten Situation trägt die
Neufassung der Berufsordnung Rechnung, ohne die besondere therapeutische
Verantwortung des Heilpraktikers aufzugeben.
Arzneimittelpolitik
Vizepräsident Krüger berichtet zur Arzneimittelpolitik und zur Arbeit
der Arzneimittelkommission. Der Fachverband ist zusammen mit den anderen
Verbänden der Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) Träger der
Arzneimittelkommission deutscher Heilpraktiker (AMK) mit Sitz in Bonn.
Die Arzneimittelkommission vertritt die deutschen Heilpraktiker
gegenüber den Bundesbehörden in Arzneimittelfragen. Die AMK ist
Stufenplanbeteiligte und somit am Risikomanagement für Arzneimittel in
Deutschland beteiligt.
Arzneimittelpolitisch gibt es immer noch viele Nachfragen zu den
OTC-Präparaten. Diese Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig
und bilden somit im naturheilkundlichen Bereich mit homöopathischen,
anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimittel die Basis der
Arzneitherapie. Durch den Bundesgesetzgeber sind diese Arzneimittel aus
der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen herausgefallen, was durch
die entsprechenden Umsatzverluste der pharmazeutischen Hersteller leider
zum Verschwinden einer Reihe von naturheilkundlichen Arzneimitteln
geführt hat.
Auch die Probleme der pharmazeutischen Hersteller im Rahmen der immer
komplizierter und teurer werdenden Verfahren der Zulassung und
Registrierung der Arzneimittel beschäftigen die Arzneimittelkommission
und den Fachverband.
Zur Umwandlung des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte) in die DAMA (Deutsche Arzneimittel Agentur) gab es eine
Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, an der der
Fachverband teilgenommen hat. Grundsätzlich ist die Umwandlung in die
DAMA aus Heilpraktikersicht kritisch zu beurteilen. Für die Anwender
(Heilpraktiker und Ärzte) wäre aber eine Beteiligung im Beirat der DAMA
sinnvoll.
Am 18. Juni 2007 hat Vizepräsident Krüger die Möglichkeit erhalten, in
der Veranstaltung „BfArM in Dialogue: Homoeopathic Medicinal
Products-Perspectives in Europe” in der Stiftung Caesar in Bonn vor
Vertretern der europäischen Arzneimittelbehörden und der europäischen
Arzneimittelindustrie den Vortrag “The Relevance of Homoeopathic
Medicinal Products for German Naturopathic Practitioners within the
European Context” zu halten.
Dabei konnte die besondere rechtliche Situation des deutschen
Heilpraktikers in Europa deutlich gemacht werden.
Der englische und deutsche Vortragstext ist auf der Homepage des
FDH-Bundesverbandes, auf der Homepage der Deutschen
Heilpraktikerverbände und auch auf der Homepage des BfArM im Bereich
„besondere Therapierichtungen“ zu finden.
Ein besonderes Problem sind auch die Kinderdosierungen, die neuerdings
auf den Arzneimitteln stehen müssen. Konkret bedeutet dies, dass für
Kinder nach europäischem und deutschem Arzneimittelrecht nur noch solche
Arzneimittel zugelassen werden dürfen, die entsprechende Studien über
die besonderen Dosierungen bei Kindern vorlegen können. Aus diesem
Grunde sind auch spezielle Dosierungsempfehlungen auf den Arzneimitteln
zu finden. Falls es diese Studien für das Arzneimittel nicht gibt, muss
der Hinweis auf dem Arzneimittel angebracht sein, dass es kein
Erkenntnismaterial gibt und bei Kindern nicht angewendet werden sollte.
Öffentlichkeitsarbeit
Am Freitag und Samstag haben sich das Gremium zur Öffentlichkeitsarbeit
unter der Leitung von Vizepräsident Schmidt und die LLV ausführlich mit
der öffentlichen Darstellung von Berufsstand und Fachverband
beschäftigt. Besonders angesichts der negativen, ja verleumderischen
Berichterstattung in manchen Medien (Magazin Kontraste im rbb und die
Sendung Bublath im ZDF) hatte der Fachverband ja umgehend mit kritischen
Briefen an die entsprechenden Redaktionen reagiert und auch den
Deutschen Presserat eingeschaltet. Angesichts der Situation, dass
negative Berichterstattung über den Berufsstand nicht grundsätzlich zu
verhindern ist, wurden Ideen und Initiativen diskutiert, um die
öffentliche Präsenz des Heilpraktikerberufes in der Öffentlichkeit zu
verbessern. Um der Kollegenschaft diese Aktivitäten besser deutlich zu
machen, wurde beschlossen, in der Homepage des Bundesverbandes unter
www.heilpraktiker.org entsprechende Pressemeldungen und Pressekommentare
des Bundesverbandes und der Landesverbände zeitnah zu veröffentlichen.
Gutachten des Sachverständigenrates
Aufgrund einer Nachfrage zum Gutachten des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berichtete der
Präsident des Fachverbandes über Anhörung und die mündliche
Stellungnahme des Fachverbandes. In der Anhörung wurde schnell klar,
dass es hier um eine Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe mit dem
Anliegen der Kostendämpfung im System der gesetzlichen
Krankenversicherung geht. Der Präsident hat in diesem Rahmen das
Interesse des Berufes am Informationsfluss und an seiner unabhängigen
Stellung im Gesundheitswesen bekundet. Als besondere Interessenlage des
Berufsstandes hat der Präsident sich eine bessere Zusammenarbeit in Form
des Informationsflusses zwischen Heilpraktiker und Arzt bemüht.
Entgegen teilweise anders lautender Artikel in der Heilpraktikerpresse
oder auch im Bereich der Physiotherapie sind in dem Gutachten weder in
der Langfassung noch in der Kurzfassung Forderungen nach einer
Abschaffung des Heilpraktikergesetzes und auch keine Kritik am
Berufsstand des Heilpraktikers enthalten.
Kritisiert wird in dem Gutachten, dass die einzige rechtliche Definition
des Heilkundebegriffes in Deutschland auf dem Heilpraktikergesetz beruht
und diese Definition nicht genau genug ist. So fehlt z.B. das
Tätigkeitsfeld der Prävention, in dem natürlich Heilhilfsberufe wie
Physiotherapeuten und Hebammen schon jetzt tätig sind.
Der Fachverband hat sowohl mit dem Büro des Sachverständigenausschusses,
dem Vorsitzenden und mit Mitgliedern des Sachverständigenausschusses
gesprochen und alle haben bestätigt, dass die Einschränkung des
Heilpraktikerberufes nicht die Intention und Diskussion des
Sachverständigenrates war.
Europapolitik
Der Präsident des Fachverbandes, Peter A. Zizmann, berichtete über
Möglichkeiten von europäischen Aktivitäten der Heilpraktikerverbände.
Mit Ausnahme der Arzneimittel besteht derzeit keine Notwendigkeit von
europäischen Initiativen. Das Gremium Europapolitik, welches auch am
Freitag vor der LLV getagt hat, wird besonders die Entwicklung in den
neuen EU-Mitgliedsstaaten beobachten und recherchieren.
In Slowenien gibt es inzwischen eine rechtliche Regelung für
Heilpraktiker, allerdings sind dadurch nun die wichtigsten Therapien,
wie z.B. die Homöopathie, nur noch Ärzten vorbehalten. Dies ist eine
rechtliche Situation, die mit dem deutschen Heilpraktikerberuf nicht
wirklich vergleichbar ist und daher auch in keiner Weise anstrebenswert
ist.
Der Präsident berichtet von seinen politischen Gesprächen mit den
Bundespolitkern zur EU-Richtlinie 2005/36/EG, die sich u.a. mit der
gegenseitigen Anerkennung von Heilberufen beschäftigt und jetzt auch in
Deutschland umgesetzt wird. Hier geht es aber ausschließlich um Berufe
mit staatlich geregelter Ausbildung und um deren gegenseitige
Anerkennung. Dabei wird im europäischen, zwischenstaatlichen Verfahren
festgestellt, inwieweit die Ausbildung dem Standard der anderen
EU-Staaten entspricht und sich danach die gegenseitige Anerkennung
orientiert.
Für den Heilpraktiker, der keine staatlich geregelte Ausbildung hat, ist
allerdings keinerlei Regelungsbedarf vorhanden und auch keine
Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung. Dies bedeutet aber auch, dass
der Beruf des Heilpraktikers auf Deutschland beschränkt ist.
Versicherungen und Gutachter
Die Versammlung hat sich mit dem Problem beschäftigt, dass es immer
wieder auch vorkommt, dass Versicherungsgutachter die betroffenen
Heilpraktiker in diesen Gutachten verunglimpfen. Der Fachverband wird
solche Fälle sammeln, durch Vizepräsident Schmidt prüfen lassen und dann
als Bundesverband gegen solche Gutachter vorgehen. Die Kolleginnen und
Kollegen sind aufgerufen, Fälle solcher verunglimpfenden Gutachten an
ihre jeweiligen Landesverbände zu melden und am besten mit einer Kopie
des Gutachtens dazu beizutragen, dass den Gutachtern das Handwerk gelegt
werden kann, die unsachlich und berufsstandschädigend arbeiten. Wichtig
ist aber natürlich auch, dass Rechnungen korrekt erstellt werden. Dazu
findet in den Landesverbänden eine große Zahl von
Fortbildungsveranstaltungen statt.
Gebührenverzeichnis
Am Rande der Versammlung wurde auch die Situation des
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker diskutiert, welches aus dem
Jahr 1985 stammt und somit sowohl in Bezug zu den aufgeführten
Therapien, als auch zu der Höhe der Vergütung natürlich nach 22 Jahren
veraltet ist. Dies ist auch für den Fachverband ein Ärgernis. Dass eine
Neufassung aber derzeit nicht möglich ist, hat aber leider eine
entsprechende rechtliche Grundlage.
Die Rechtsgrundlage, auf der ein Heilpraktiker arbeitet, ist ein
Dienstvertrag nach dem § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem
Patienten. Hierbei ist der Heilpraktiker derjenige, der Dienste anbietet
und der Patient derjenige, der die Dienste in Anspruch nimmt. Dieser
Dienstvertrag kommt zustande, sobald sich der Patient in die Behandlung
des Heilpraktikers begibt. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um
einen Kassenpatienten handelt oder der Patient privatversichert ist. Die
Höhe der Vergütung, die für die Behandlung gezahlt werden muss, kann
zwischen Patient und Heilpraktiker frei vereinbart werden.
Wenn kein Honorar vereinbart wurde ( dies gilt grundsätzlich bei
privatversicherten Patienten ) gilt das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH). Nach dem § 612 BGB gilt eine Vergütung als
stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleitung den Umständen nach
nur gegen eine Vergütung zu erwerben ist. Da es allgemein üblich ist,
kann bei jedem Patienten das Wissen vorausgesetzt werden, dass ein
Heilpraktiker etwas kostet, dass er nicht umsonst arbeitet. Wenn also
keine Vergütung vereinbart wurde, gilt die Vergütung in Höhe einer
taxgemäßen Vergütung oder einer vergleichbaren Dokumentation
stillschweigend vereinbart.
Anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Gebührenordnung
für Zahnärzte ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker nicht
rechtskräftig von einer öffentlichen Instanz festgelegt worden. Es gilt
aber als eine vergleichbare Dokumentation für Vergütungsvergleichswerte.
Das GebüH aus dem Jahre 1985 gilt bundesweit in diesem Falle für alle
Heilpraktiker, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit.
Eine neues Gebührenverzeichnis oder Leistungsverzeichnis wurde von den
deutschen Heilpraktikerverbänden schon mehrfach erarbeitet, ist aber am
Verband der Privatkrankenversicherungen und vor allem an der
Bundesbeihilfestelle gescheitert. Beide Instanzen waren notwendigerweise
mit einer Stellungnahme befasst, da das Bundeskartellamt ansonsten keine
Tolerierung eines neuen Gebührenverzeichnisses oder
Leistungsverzeichnisses geben würde.
Die Tolerierung des Bundeskartellamtes ist absolut notwendig, denn
ansonsten wäre ein Gebühren- oder Leistungsverzeichnis eine illegale
Kartellabsprache und die herausgebenden Verbände würden sich
kartellrechtlich strafbar machen.
Solange die Bundesbeihilfestelle eine Änderung oder Angleichung ablehnt,
wird es keine neue Version des GebüH geben können.
Die nächsten Versammlungstermine der Landesverbandsvorsitzenden und der
Arbeitsgremien im Bundesverband sind:
171. LLV am 5.4.2008 in Hamburg
FFB Leiter am 18.4.2008 in Essen
AGSL / Schulleitungen am 6.6.2008 in Karlsruhe
172. LLV am 20.9.2008 in Baden-Baden
Arne Krüger
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