Fachverband Deutscher Heilpraktiker
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Mitteilung 10.November 2007

 


Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden des Fachverbandes

Am 27. und 28. Oktober 2007 fand in Kassel die 170. Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden (LLV) des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker statt. Nachdem am Freitag schon der Bundesvorstand und die Gremien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Europapolitik des Fachverbandes getagt hatten, hat die LLV, auf der alle Landesverbände vertreten waren, am Samstag und Sonntag ein umfangreiches Programm an berufspolitischen Entscheidungen und Planungen absolviert.

Nach den klassischen Regularien der Versammlung, wie der Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Annahme des Protokolls der letzten Sitzung und der Annahme der Tagesordnung, folgte der Bericht des Bundesvorstandes. Peter A. Zizmann, der Präsident des Fachverbandes, berichtete ausführlich über die berufspolitischen Aktivitäten des letzten halben Jahres.

Ein wichtiger Punkt der Versammlung war der Erfahrungstausch und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der einzelnen Landesverbände.
Die Versammlung wählte auch den Ehrenrat des Fachverbandes.
Die Kollegen Frank Winteler (NRW), Rudi Senfleben (Hamburg), Hans Jürgen Achtzehn (Berlin), Reiner Vöhringer (Baden-Württemberg) und Jean-Paul Boeglin (Baden-Württemberg) wurden zu Mitgliedern des Ehrenrates gewählt.
Die Kollegen Michael Leschau (Schleswig-Holstein) und Georg von Hannover (Bayern) wurden zu Ersatzmitgliedern gewählt.

Heilpraktikergesetz

Präsident Zizmann berichtete von den Gesprächen mit den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag und den Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit. Es sind keinerlei Änderungen des Heilpraktikergesetzes geplant und beabsichtigt. Die Politiker haben keine Probleme mit dem Berufsstand, und wenn dies immer wieder einmal behauptet wird stellt sich die Frage, wer ein mögliches Interesse an der Änderung oder Abschaffung des Heilpraktikergesetzes haben könnte. Sicher gibt es einige Heilhilfsberufe, wie z.B. Physiotherapeuten, die ein Interesse daran haben, das sie einschränkende Heilpraktikergesetz außer Kraft zu setzen oder durch ein anderes Gesetz zu ersetzen, doch konkret ist die Politik derzeit nicht gewillt dem zu folgen.

Sicher gibt es auch in den eigenen Reihen der Heilpraktiker verantwortungslose Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen einer Panikmache solche Gerüchte verbreiten. Es ist aber zusammenfassend zu sagen, dass es keinerlei Gründe für eine entsprechende Panikmache oder unnötigen Aktionismus gibt. Dort wo notwendige Kontakte zur Politik und den Behörden zu pflegen sind, wird dies durch den Bundesvorstand auf Bundesebene und durch die Landesverbände auf Landesebene getan.

Qualifikation

Der Fachverband bietet durch seine Landesverbände seit vielen Jahren eine qualifizierte Ausbildung an den FDH-Schulen an und ebenso eine qualifizierte Fachfortbildung in den einzelnen Landesverbänden. Um diese Aus- und Fortbildung weiter zu verbessern und die qualifizierende Weiterbildung auch entsprechend zu dokumentieren, erarbeitet der Fachverband eine Ausbildungsrichtlinie und eine Fortbildungsrichtlinie, in der die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung beschrieben werden. Im Rahmen dieser Debatte hat sich die LLV aber deutlich gegen „Scheinqualifikationen“ oder entsprechende „Punktesysteme“ ausgesprochen und ebenso gegen den Eindruck, dass alle Kolleginnen und Kollegen ihre Praxen unbedingt zertifizieren lassen müssten. Ein vernünftiges System der Dokumentation der Aus- und Fortbildung wird sich in Form von Ausbildungsstunden, Ausbildungsinhalten und evtl. abgelegten Überprüfungen des Erlernten niederschlagen.

Praxishygiene

Um den gestiegenen Anforderungen an die Praxishygiene und die notwendige Dokumentation der Praxishygiene Rechnung zu tragen, ist der Fachverband dabei, einen Hygieneplan zu erarbeiten, der mit den jeweiligen landesspezifischen Besonderheiten nach Fertigstellung allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt wird und dann auch regelmäßig durch den Bundesverband und die Landesverbände ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht wird. Wir werden Sie in unserem Fachorgan der Volksheilkunde und über die Homepage des Bundesverbandes unter www.heilpraktiker.org darüber informieren.

Berufsgenossenschaft

Vizepräsident Wilms berichtete über die Gespräche mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu der Änderung der Gefahrenklasse der BGW für Naturheilpraxen.

Der Grund für die andere Einstufung war keine gestiegene Gefahr der Heilpraktikerpraxen, sondern eine strukturelle Umgruppierung der Gefahrenklassen. Grundsätzlich ist der freiberuflich tätige Heilpraktiker nicht im Rahmen dieser gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig, kann sich aber freiwillig bei der BGW versichern. Ob sich dieses im Vergleich mit anderen Unfallversicherungen im Einzelfall lohnt, sollte man sich genau überlegen und durchrechnen. Im Falle der Beschäftigung von Angestellten ist der Heilpraktiker verpflichtet, diese bei der BGW anzumelden und entsprechende Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entrichten.

Berufsordnung

Die Versammlung beschäftigte sich mit der Neufassung der Berufsordnung, die inzwischen auch von den anderen Verbänden der Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) beraten und angenommen wurde. Da im Fachverband die Delegiertenversammlung das für den Beschluss der Berufsordnung zuständige Gremium ist, wird der Bundesverband die Neufassung der Berufsordnung den Delegierten des Fachverbandes zur schriftlichen Abstimmung vorlegen.

Eine Neufassung der Berufsordnung ist erforderlich geworden, weil das Wettbewerbsrecht viele Neufassungen und gerichtliche Auslegungen erfahren hat und im Besonderen durch das europäische Recht es Lockerungen gegeben hat. Dieser veränderten Situation trägt die Neufassung der Berufsordnung Rechnung, ohne die besondere therapeutische Verantwortung des Heilpraktikers aufzugeben.

Arzneimittelpolitik

Vizepräsident Krüger berichtet zur Arzneimittelpolitik und zur Arbeit der Arzneimittelkommission. Der Fachverband ist zusammen mit den anderen Verbänden der Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) Träger der Arzneimittelkommission deutscher Heilpraktiker (AMK) mit Sitz in Bonn. Die Arzneimittelkommission vertritt die deutschen Heilpraktiker gegenüber den Bundesbehörden in Arzneimittelfragen. Die AMK ist Stufenplanbeteiligte und somit am Risikomanagement für Arzneimittel in Deutschland beteiligt.

Arzneimittelpolitisch gibt es immer noch viele Nachfragen zu den OTC-Präparaten. Diese Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig und bilden somit im naturheilkundlichen Bereich mit homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimittel die Basis der Arzneitherapie. Durch den Bundesgesetzgeber sind diese Arzneimittel aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen herausgefallen, was durch die entsprechenden Umsatzverluste der pharmazeutischen Hersteller leider zum Verschwinden einer Reihe von naturheilkundlichen Arzneimitteln geführt hat.

Auch die Probleme der pharmazeutischen Hersteller im Rahmen der immer komplizierter und teurer werdenden Verfahren der Zulassung und Registrierung der Arzneimittel beschäftigen die Arzneimittelkommission und den Fachverband.

Zur Umwandlung des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) in die DAMA (Deutsche Arzneimittel Agentur) gab es eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, an der der Fachverband teilgenommen hat. Grundsätzlich ist die Umwandlung in die DAMA aus Heilpraktikersicht kritisch zu beurteilen. Für die Anwender (Heilpraktiker und Ärzte) wäre aber eine Beteiligung im Beirat der DAMA sinnvoll.

Am 18. Juni 2007 hat Vizepräsident Krüger die Möglichkeit erhalten, in der Veranstaltung „BfArM in Dialogue: Homoeopathic Medicinal Products-Perspectives in Europe” in der Stiftung Caesar in Bonn vor Vertretern der europäischen Arzneimittelbehörden und der europäischen Arzneimittelindustrie den Vortrag “The Relevance of Homoeopathic Medicinal Products for German Naturopathic Practitioners within the European Context” zu halten.
Dabei konnte die besondere rechtliche Situation des deutschen Heilpraktikers in Europa deutlich gemacht werden.

Der englische und deutsche Vortragstext ist auf der Homepage des FDH-Bundesverbandes, auf der Homepage der Deutschen Heilpraktikerverbände und auch auf der Homepage des BfArM im Bereich „besondere Therapierichtungen“ zu finden.

Ein besonderes Problem sind auch die Kinderdosierungen, die neuerdings auf den Arzneimitteln stehen müssen. Konkret bedeutet dies, dass für Kinder nach europäischem und deutschem Arzneimittelrecht nur noch solche Arzneimittel zugelassen werden dürfen, die entsprechende Studien über die besonderen Dosierungen bei Kindern vorlegen können. Aus diesem Grunde sind auch spezielle Dosierungsempfehlungen auf den Arzneimitteln zu finden. Falls es diese Studien für das Arzneimittel nicht gibt, muss der Hinweis auf dem Arzneimittel angebracht sein, dass es kein Erkenntnismaterial gibt und bei Kindern nicht angewendet werden sollte.

Öffentlichkeitsarbeit

Am Freitag und Samstag haben sich das Gremium zur Öffentlichkeitsarbeit unter der Leitung von Vizepräsident Schmidt und die LLV ausführlich mit der öffentlichen Darstellung von Berufsstand und Fachverband beschäftigt. Besonders angesichts der negativen, ja verleumderischen Berichterstattung in manchen Medien (Magazin Kontraste im rbb und die Sendung Bublath im ZDF) hatte der Fachverband ja umgehend mit kritischen Briefen an die entsprechenden Redaktionen reagiert und auch den Deutschen Presserat eingeschaltet. Angesichts der Situation, dass negative Berichterstattung über den Berufsstand nicht grundsätzlich zu verhindern ist, wurden Ideen und Initiativen diskutiert, um die öffentliche Präsenz des Heilpraktikerberufes in der Öffentlichkeit zu verbessern. Um der Kollegenschaft diese Aktivitäten besser deutlich zu machen, wurde beschlossen, in der Homepage des Bundesverbandes unter www.heilpraktiker.org entsprechende Pressemeldungen und Pressekommentare des Bundesverbandes und der Landesverbände zeitnah zu veröffentlichen.

Gutachten des Sachverständigenrates

Aufgrund einer Nachfrage zum Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berichtete der Präsident des Fachverbandes über Anhörung und die mündliche Stellungnahme des Fachverbandes. In der Anhörung wurde schnell klar, dass es hier um eine Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe mit dem Anliegen der Kostendämpfung im System der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Der Präsident hat in diesem Rahmen das Interesse des Berufes am Informationsfluss und an seiner unabhängigen Stellung im Gesundheitswesen bekundet. Als besondere Interessenlage des Berufsstandes hat der Präsident sich eine bessere Zusammenarbeit in Form des Informationsflusses zwischen Heilpraktiker und Arzt bemüht.

Entgegen teilweise anders lautender Artikel in der Heilpraktikerpresse oder auch im Bereich der Physiotherapie sind in dem Gutachten weder in der Langfassung noch in der Kurzfassung Forderungen nach einer Abschaffung des Heilpraktikergesetzes und auch keine Kritik am Berufsstand des Heilpraktikers enthalten.

Kritisiert wird in dem Gutachten, dass die einzige rechtliche Definition des Heilkundebegriffes in Deutschland auf dem Heilpraktikergesetz beruht und diese Definition nicht genau genug ist. So fehlt z.B. das Tätigkeitsfeld der Prävention, in dem natürlich Heilhilfsberufe wie Physiotherapeuten und Hebammen schon jetzt tätig sind.

Der Fachverband hat sowohl mit dem Büro des Sachverständigenausschusses, dem Vorsitzenden und mit Mitgliedern des Sachverständigenausschusses gesprochen und alle haben bestätigt, dass die Einschränkung des Heilpraktikerberufes nicht die Intention und Diskussion des Sachverständigenrates war.


Europapolitik

Der Präsident des Fachverbandes, Peter A. Zizmann, berichtete über Möglichkeiten von europäischen Aktivitäten der Heilpraktikerverbände. Mit Ausnahme der Arzneimittel besteht derzeit keine Notwendigkeit von europäischen Initiativen. Das Gremium Europapolitik, welches auch am Freitag vor der LLV getagt hat, wird besonders die Entwicklung in den neuen EU-Mitgliedsstaaten beobachten und recherchieren.

In Slowenien gibt es inzwischen eine rechtliche Regelung für Heilpraktiker, allerdings sind dadurch nun die wichtigsten Therapien, wie z.B. die Homöopathie, nur noch Ärzten vorbehalten. Dies ist eine rechtliche Situation, die mit dem deutschen Heilpraktikerberuf nicht wirklich vergleichbar ist und daher auch in keiner Weise anstrebenswert ist.

Der Präsident berichtet von seinen politischen Gesprächen mit den Bundespolitkern zur EU-Richtlinie 2005/36/EG, die sich u.a. mit der gegenseitigen Anerkennung von Heilberufen beschäftigt und jetzt auch in Deutschland umgesetzt wird. Hier geht es aber ausschließlich um Berufe mit staatlich geregelter Ausbildung und um deren gegenseitige Anerkennung. Dabei wird im europäischen, zwischenstaatlichen Verfahren festgestellt, inwieweit die Ausbildung dem Standard der anderen EU-Staaten entspricht und sich danach die gegenseitige Anerkennung orientiert.

Für den Heilpraktiker, der keine staatlich geregelte Ausbildung hat, ist allerdings keinerlei Regelungsbedarf vorhanden und auch keine Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung. Dies bedeutet aber auch, dass der Beruf des Heilpraktikers auf Deutschland beschränkt ist.

Versicherungen und Gutachter

Die Versammlung hat sich mit dem Problem beschäftigt, dass es immer wieder auch vorkommt, dass Versicherungsgutachter die betroffenen Heilpraktiker in diesen Gutachten verunglimpfen. Der Fachverband wird solche Fälle sammeln, durch Vizepräsident Schmidt prüfen lassen und dann als Bundesverband gegen solche Gutachter vorgehen. Die Kolleginnen und Kollegen sind aufgerufen, Fälle solcher verunglimpfenden Gutachten an ihre jeweiligen Landesverbände zu melden und am besten mit einer Kopie des Gutachtens dazu beizutragen, dass den Gutachtern das Handwerk gelegt werden kann, die unsachlich und berufsstandschädigend arbeiten. Wichtig ist aber natürlich auch, dass Rechnungen korrekt erstellt werden. Dazu findet in den Landesverbänden eine große Zahl von Fortbildungsveranstaltungen statt.

Gebührenverzeichnis

Am Rande der Versammlung wurde auch die Situation des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker diskutiert, welches aus dem Jahr 1985 stammt und somit sowohl in Bezug zu den aufgeführten Therapien, als auch zu der Höhe der Vergütung natürlich nach 22 Jahren veraltet ist. Dies ist auch für den Fachverband ein Ärgernis. Dass eine Neufassung aber derzeit nicht möglich ist, hat aber leider eine entsprechende rechtliche Grundlage.

Die Rechtsgrundlage, auf der ein Heilpraktiker arbeitet, ist ein Dienstvertrag nach dem § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem Patienten. Hierbei ist der Heilpraktiker derjenige, der Dienste anbietet und der Patient derjenige, der die Dienste in Anspruch nimmt. Dieser Dienstvertrag kommt zustande, sobald sich der Patient in die Behandlung des Heilpraktikers begibt. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Kassenpatienten handelt oder der Patient privatversichert ist. Die Höhe der Vergütung, die für die Behandlung gezahlt werden muss, kann zwischen Patient und Heilpraktiker frei vereinbart werden.
Wenn kein Honorar vereinbart wurde ( dies gilt grundsätzlich bei privatversicherten Patienten ) gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Nach dem § 612 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleitung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwerben ist. Da es allgemein üblich ist, kann bei jedem Patienten das Wissen vorausgesetzt werden, dass ein Heilpraktiker etwas kostet, dass er nicht umsonst arbeitet. Wenn also keine Vergütung vereinbart wurde, gilt die Vergütung in Höhe einer taxgemäßen Vergütung oder einer vergleichbaren Dokumentation stillschweigend vereinbart.

Anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Gebührenordnung für Zahnärzte ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker nicht rechtskräftig von einer öffentlichen Instanz festgelegt worden. Es gilt aber als eine vergleichbare Dokumentation für Vergütungsvergleichswerte. Das GebüH aus dem Jahre 1985 gilt bundesweit in diesem Falle für alle Heilpraktiker, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit.

Eine neues Gebührenverzeichnis oder Leistungsverzeichnis wurde von den deutschen Heilpraktikerverbänden schon mehrfach erarbeitet, ist aber am Verband der Privatkrankenversicherungen und vor allem an der Bundesbeihilfestelle gescheitert. Beide Instanzen waren notwendigerweise mit einer Stellungnahme befasst, da das Bundeskartellamt ansonsten keine Tolerierung eines neuen Gebührenverzeichnisses oder Leistungsverzeichnisses geben würde.

Die Tolerierung des Bundeskartellamtes ist absolut notwendig, denn ansonsten wäre ein Gebühren- oder Leistungsverzeichnis eine illegale Kartellabsprache und die herausgebenden Verbände würden sich kartellrechtlich strafbar machen.
Solange die Bundesbeihilfestelle eine Änderung oder Angleichung ablehnt, wird es keine neue Version des GebüH geben können.


Die nächsten Versammlungstermine der Landesverbandsvorsitzenden und der Arbeitsgremien im Bundesverband sind:

171. LLV am 5.4.2008 in Hamburg
FFB Leiter am 18.4.2008 in Essen
AGSL / Schulleitungen am 6.6.2008 in Karlsruhe
172. LLV am 20.9.2008 in Baden-Baden


Arne Krüger
 



 

 

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